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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hatte heute mal wieder einen Patienten der Privat krankenversichert ist (Universa) dieser sagte mir seine Versicherung lehnt sich an die "AOK" Sätze an bzw.GO-Ä 2.7 fachen Satz (mehr dürfen wir ihm für eine MT Behandlung nicht berechnen, ansonsten bekommt er nämlich überhaupt nix von seiner Versicherung erstattet) ------was bitte haben wir Heilmittelerbringer mit GO-Ä Sätzen zu tun und was sind das für erpresserische Methoden von Krankenversicherung Universa gegenüber dem Versichertem ????habe Pat gesagt wir stellen ihm pro MT Behandlung 27.--Euro in Rechnung , er möge dies bitte mit seiner Versicherung vorab klären, ansonsten kann er bei uns nicht behandelt werden-----unsere Preise sind fair und nicht verhandelbar----wir sind doch nicht auf dem Basar----------hatte jemand schon einen ähnlichen Fall ----und wie seit ihr damit verfahren--------------Für Eure Hilfe bzw. Information wäre ich sehr dankbar------------LG
MT wird dann zur Chiropraktik, Vergütung um die 6 Euro.
Da muss sich Dein Patient entscheiden: Kräftig zuzahlen oder keine Behandlung beim Physio.
Meine Patienten haben sich alle für die Zuzahlung entschieden. Und sich sehr darüber geärgert, dass der Versicherungsmakler Ihnen solche Feinheiten des Vertrages verschwiegen hat.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ich hatte schon mehrfach PP, in deren Verträgen explizit steht, dass Physio nur zu GOÄ-Sätzen erstattet wird.
MT wird dann zur Chiropraktik, Vergütung um die 6 Euro.
Da muss sich Dein Patient entscheiden: Kräftig zuzahlen oder keine Behandlung beim Physio.
Meine Patienten haben sich alle für die Zuzahlung entschieden. Und sich sehr darüber geärgert, dass der Versicherungsmakler Ihnen solche Feinheiten des Vertrages verschwiegen hat.
Gruß von Monique
Verklagt wurde hier die Central Krankenversicherung
“...für solche Personen (Physiotherapeutinnen) findet die GOÄ keine Anwendung; das folgt aus dem klaren Wortlaut von § 1 Abs. 1 GOÄ...”
“...Dem Sachverständigen ist darin zu folgen, dass das ortsübliche Entgelt für Privatpatienten auf den 2,3-fachen Satz, verglichen mit einer Leistung im Rahmen einer kassenärztlichen Behandlung, anzusetzen ist. Der unterschiedliche Berechnungssatz ist im Gesundheitswesen üblich und beruht auf einer grundverschiedenen Tarif- und Leistungsstruktur in der Privat- und gesetzlichen Krankenversicherung. Das medizinisch notwendige Maß i. S. von §5 Abs. 2 MBKK bestimmt sich für den Kläger daher danach, welches Entgelt er in seiner Situation als Privatpatient für die in Frage kommende Leistung aufbringen muß...”
Du kannst den Patienten gern auf meine Homepage verweisen, wo er alle erforderlichen Informationen bekommt, um sich gegen die Universa zu wehren. Bitte bestelle ihm außerdem einen schönen Gruß und sage ihm, dass bei und die Manuelle Therapie 39,50 kostet und unsere Patienten diesen Betrag in aller Regel auch erstattet bekommen.
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Und Vertrag ist Vertrag oder nicht?
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kroetzi schrieb:
Aber was ist, wenn der Patient so einen Vertrag unterschrieben hat. Dann hat er ja sein Einverständnis sozusagen gegeben.
Und Vertrag ist Vertrag oder nicht?
Die GOÄ-Sätze für PT wurden meines Wissens in den Achzigern oder Neunzigern extrem herabgestuft, weil es ein offenes Geheimnis war, dass sich viele Ärzte (insbesondere Orthopäden) per Physiotherapie-Verordnung Geld in die eigene Tasche verordneten. Noch in den 90er Jahren hatte fast jeder Orthopäde seine eigene "PT-Abteilung", in der dann schon mal die Sprechstundenhilfe einen Patienten in die Glisson-Schlinge gehängt und die Putzfrau einen anderen Patienten an die Elektrotherapie angeschlossen hat. Da dies zumindest offiziell "unter Aufsicht des Arztes" stattfand, war dies sogar gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Nachdem die GOÄ-Sätze für die vom Arzt selbst in eigener Praxis durchgeführte PT nach unten korrigiert wurden, hat sich dieses Geschäftsmodell nicht mehr rentiert. Seither versuchen viele Ärzte, ihre PT-Praxen über Strohmänner/-frauen zu betreiben, um nicht die niedrigen GOÄ-Sätze hinnehmen zu müssen.
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MikeL schrieb:
Ein Vertrag, in welchem die Erstattung für Physiotherapie durch einen selbständigen Physiotherapeuten an die GOÄ angelehnt ist, würde vor jedem deutschen Gericht kassiert, da §1 der GOÄ deren Anwendung auf jegliche andere Berufsgruppe ausdrücklich ausschließt.
Die GOÄ-Sätze für PT wurden meines Wissens in den Achzigern oder Neunzigern extrem herabgestuft, weil es ein offenes Geheimnis war, dass sich viele Ärzte (insbesondere Orthopäden) per Physiotherapie-Verordnung Geld in die eigene Tasche verordneten. Noch in den 90er Jahren hatte fast jeder Orthopäde seine eigene "PT-Abteilung", in der dann schon mal die Sprechstundenhilfe einen Patienten in die Glisson-Schlinge gehängt und die Putzfrau einen anderen Patienten an die Elektrotherapie angeschlossen hat. Da dies zumindest offiziell "unter Aufsicht des Arztes" stattfand, war dies sogar gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Nachdem die GOÄ-Sätze für die vom Arzt selbst in eigener Praxis durchgeführte PT nach unten korrigiert wurden, hat sich dieses Geschäftsmodell nicht mehr rentiert. Seither versuchen viele Ärzte, ihre PT-Praxen über Strohmänner/-frauen zu betreiben, um nicht die niedrigen GOÄ-Sätze hinnehmen zu müssen.
Aber was ist, wenn der Patient so einen Vertrag unterschrieben hat. Dann hat er ja sein Einverständnis sozusagen gegeben.
Und Vertrag ist Vertrag oder nicht?
...andere Beispiele für Vertrag, hab ich vor acht Jahren gehabt:
"Der Jahresurlaub beträgt 20 Tage, im Krankheitsfall ist zuerst Urlaub zu beantragen."
"Die Arbeitszeit beginnt sechzig Minuten vor der im Dienstplan eingetragenen Zeit und endet auf Anweisung des Schichtleiter."
"Bei vermindertem Kundenaufkommen sind Pausen zu stempeln."
...auch bei Verträgen gelten Dinge wie Gesetze (nicht jedes Gesetz hat eine Klausel die abweichende Vereinbarungen erlaubt), gute Sitten und die Regel das Verbraucher nicht überrascht werden dürfen...
("Aber das steht doch im Vertrag" ist übrigens eines der häufigsten Probleme die ich bei Angestellten sehe. Geltendes Recht hebelt Verträge aus ;))
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Papa Alpaka schrieb:
kroetzi schrieb am 23.4.18 20:51:
Aber was ist, wenn der Patient so einen Vertrag unterschrieben hat. Dann hat er ja sein Einverständnis sozusagen gegeben.
Und Vertrag ist Vertrag oder nicht?
...andere Beispiele für Vertrag, hab ich vor acht Jahren gehabt:
"Der Jahresurlaub beträgt 20 Tage, im Krankheitsfall ist zuerst Urlaub zu beantragen."
"Die Arbeitszeit beginnt sechzig Minuten vor der im Dienstplan eingetragenen Zeit und endet auf Anweisung des Schichtleiter."
"Bei vermindertem Kundenaufkommen sind Pausen zu stempeln."
...auch bei Verträgen gelten Dinge wie Gesetze (nicht jedes Gesetz hat eine Klausel die abweichende Vereinbarungen erlaubt), gute Sitten und die Regel das Verbraucher nicht überrascht werden dürfen...
("Aber das steht doch im Vertrag" ist übrigens eines der häufigsten Probleme die ich bei Angestellten sehe. Geltendes Recht hebelt Verträge aus ;))
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MikeL schrieb:
OLG Karlsruhe, 06.12.95 (AZ: 13 U 281/93)
Verklagt wurde hier die Central Krankenversicherung
“...für solche Personen (Physiotherapeutinnen) findet die GOÄ keine Anwendung; das folgt aus dem klaren Wortlaut von § 1 Abs. 1 GOÄ...”
“...Dem Sachverständigen ist darin zu folgen, dass das ortsübliche Entgelt für Privatpatienten auf den 2,3-fachen Satz, verglichen mit einer Leistung im Rahmen einer kassenärztlichen Behandlung, anzusetzen ist. Der unterschiedliche Berechnungssatz ist im Gesundheitswesen üblich und beruht auf einer grundverschiedenen Tarif- und Leistungsstruktur in der Privat- und gesetzlichen Krankenversicherung. Das medizinisch notwendige Maß i. S. von §5 Abs. 2 MBKK bestimmt sich für den Kläger daher danach, welches Entgelt er in seiner Situation als Privatpatient für die in Frage kommende Leistung aufbringen muß...”
Du kannst den Patienten gern auf meine Homepage verweisen, wo er alle erforderlichen Informationen bekommt, um sich gegen die Universa zu wehren. Bitte bestelle ihm außerdem einen schönen Gruß und sage ihm, dass bei und die Manuelle Therapie 39,50 kostet und unsere Patienten diesen Betrag in aller Regel auch erstattet bekommen.
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Du erinnerst Dich richtig. Deshalb antworte ich Dir und nicht AT. Größere Respektlosigkeit als anonym um Ratschläge zu bitten geht ja nicht.
Dein Hinweis auf Par. 1 GOÄ ist zielführend. Deine Erinnerungen an die 90er täuschen nicht. Die Ärzte sind erst von ihren PT-Praxen abgekommen, als ihnen in teuren Seminaren beigebogen wurde, dass sie auf gleicher Fläche mit Apparatemedizin mehr Kohle generieren können.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hallo Mikel,
Du erinnerst Dich richtig. Deshalb antworte ich Dir und nicht AT. Größere Respektlosigkeit als anonym um Ratschläge zu bitten geht ja nicht.
Dein Hinweis auf Par. 1 GOÄ ist zielführend. Deine Erinnerungen an die 90er täuschen nicht. Die Ärzte sind erst von ihren PT-Praxen abgekommen, als ihnen in teuren Seminaren beigebogen wurde, dass sie auf gleicher Fläche mit Apparatemedizin mehr Kohle generieren können.
Mit kollegialen Grüßen
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