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folgendes: Ein Privatpatient bekommt 20 x KGG verschrieben. Ich lasse ihn im Vorfeld natürlich die Honorarvereinbarung unterzeichnen. Dann macht er die 20 KGG-Einheiten bei mir. Er bekommt am Ende eine Rechnung von mir. Aber er zahlt nicht wie vereinbart! Seine Begründung: Die Kasse würde nicht den vollen Betrag zahlen und deshalb zahlt er nur die Hälfte!
Natürlich habe ich auf der Honorarvereinbarung die Klausel daß darauf hingewiesen wird, daß die Kasse evtl den vollen Betrag nicht erstatten könnte.
Trotzdem will er nur den Betrag zahlen den er für richtig erachtet. Meine Frage:
Was macht ihr mit solchen Leuten???
Da mir da schon zum zweiten Mal passiert hab ich darüber nachgedacht den Betrag in Vorkasse zu verlangen wie z.B. beim Präventionssport.
Was meint ihr? Danke schonmal für eure Hilfen!
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Klonkrieger schrieb:
Hallo wiedermal
folgendes: Ein Privatpatient bekommt 20 x KGG verschrieben. Ich lasse ihn im Vorfeld natürlich die Honorarvereinbarung unterzeichnen. Dann macht er die 20 KGG-Einheiten bei mir. Er bekommt am Ende eine Rechnung von mir. Aber er zahlt nicht wie vereinbart! Seine Begründung: Die Kasse würde nicht den vollen Betrag zahlen und deshalb zahlt er nur die Hälfte!
Natürlich habe ich auf der Honorarvereinbarung die Klausel daß darauf hingewiesen wird, daß die Kasse evtl den vollen Betrag nicht erstatten könnte.
Trotzdem will er nur den Betrag zahlen den er für richtig erachtet. Meine Frage:
Was macht ihr mit solchen Leuten???
Da mir da schon zum zweiten Mal passiert hab ich darüber nachgedacht den Betrag in Vorkasse zu verlangen wie z.B. beim Präventionssport.
Was meint ihr? Danke schonmal für eure Hilfen!
Zahlt er dann immer noch nicht, musst Du das dann aber auch durchziehen.
War Dein Vorgehen rechtlich korrekt (Honorarvereinbarung etc.) hat er keine Chance und er muss auch die Anwaltskosten übernehmen.
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StefanP schrieb:
Den Restbetrag einfordern und ggf. anwaltliche Schritte ankündigen. Oftmals reicht das schon.
Zahlt er dann immer noch nicht, musst Du das dann aber auch durchziehen.
War Dein Vorgehen rechtlich korrekt (Honorarvereinbarung etc.) hat er keine Chance und er muss auch die Anwaltskosten übernehmen.
Weitere Termine nur noch gegen Vorkasse.
HTH
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Klonkrieger schrieb:
Wäre Vorkasse bei Privatpatienten reigentlich echtens und ok? Gibts unter euch jemanden der das per Vorkasse macht?
Es ist aber in fast allen dienstleistungsmäßigen Bereichen eher unüblich.
Was durchaus üblich ist und wir vom Arzt ("IGEL"), vom Tierarzt oder auch vom Heilpraktiker kennen, ist sofortige Bezahlung nach erfolgter Einzelbehandlung. Dafür sollte man entsprechende Rechnungsvorbereitung und auch die Möglichkeit per Karte zu bezahlen, bereithalten.
Nur Barzahlung ist da wenig modern und führt in vielen Fällen doch dazu, dass man sein Geld nicht sofort erhält. Wenn man so ein System etablieren möchte und wenn es sich von der Menge privater Leistungen auch lohnt, sollte man also etwas investieren. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn der Patient, womit (bei 20er VO.) selten zu rechnen ist, einverstanden wäre, kann man sicherlich auch "Vorkasse" vereinbaren.
Es ist aber in fast allen dienstleistungsmäßigen Bereichen eher unüblich.
Was durchaus üblich ist und wir vom Arzt ("IGEL"), vom Tierarzt oder auch vom Heilpraktiker kennen, ist sofortige Bezahlung nach erfolgter Einzelbehandlung. Dafür sollte man entsprechende Rechnungsvorbereitung und auch die Möglichkeit per Karte zu bezahlen, bereithalten.
Nur Barzahlung ist da wenig modern und führt in vielen Fällen doch dazu, dass man sein Geld nicht sofort erhält. Wenn man so ein System etablieren möchte und wenn es sich von der Menge privater Leistungen auch lohnt, sollte man also etwas investieren. Gruß S.
Your Kingdom, your rules....my Kingdom, my rules.
:)
Da ja auch schon angesprochen wurde, sofort nach Erhalt zu kassieren, ist das bei diesen Schlaumeiern dann so, dass dann ganz unschuldig nach der Leistung gesagt wird man hat kein Geld/keine Karte dabei......
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Helmut Fromberger schrieb:
Vorkasse ist ok wenn Du das so festlegst.
Your Kingdom, your rules....my Kingdom, my rules.
:)
Da ja auch schon angesprochen wurde, sofort nach Erhalt zu kassieren, ist das bei diesen Schlaumeiern dann so, dass dann ganz unschuldig nach der Leistung gesagt wird man hat kein Geld/keine Karte dabei......
es gibt Praxen, die lassen sich jede Behandlung sofort bezahlen.
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Veronika schrieb:
Hallo,
es gibt Praxen, die lassen sich jede Behandlung sofort bezahlen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Restbetrag annahmen, wenn kein Zahlungseingang, dann Mahnbescheid usw..
Weitere Termine nur noch gegen Vorkasse.
HTH
bei uns unterschreiben die Patienten vor Beginn der Behandlung eine Einzugsermächtigung. Die wird am Tag der letzten Behandlung zur Bank gebracht, fertig. Wer dies nicht unterschreibt ,bekommt keine Termine.
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SuFi schrieb:
Wie geht ihr weiter vor, wenn mal eine Lastschrift nicht eingelöst wird? :unamused:
In über 30 Jahren Selbständigkeit musste ich nur 3 mal über das Amtsgericht in ein "echtes" Mahnverfahren gegen Privatpatienten gehen. Kann man entweder unter anwaltlicher Hilfe machen oder auch gut selber bewerkstelligen (amtliche Vordrucke besorgen, Gebührenmarken beim Amtsgericht, Verzugszinsen nicht vergessen, habe das Amtsgericht am Ort, also kurze Wege).
Da hakt es eher mal bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Der Bankeinzugsermächtigung kann man aber innerhalb von glaube ich bis zu 6 Wochen widersprechen. Wenn der Patient von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt eine Rückbuchung und man läuft seinem Geld trotzdem hinterher.
In über 30 Jahren Selbständigkeit musste ich nur 3 mal über das Amtsgericht in ein "echtes" Mahnverfahren gegen Privatpatienten gehen. Kann man entweder unter anwaltlicher Hilfe machen oder auch gut selber bewerkstelligen (amtliche Vordrucke besorgen, Gebührenmarken beim Amtsgericht, Verzugszinsen nicht vergessen, habe das Amtsgericht am Ort, also kurze Wege).
Da hakt es eher mal bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Walli :hushed:
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Corike schrieb:
Meine Erfahrungen: 1x den Betrag angemahnt mit Verweis auf behandlungsvertragliche Vereibarungen, dann sofort zum Anwalt und ich habe immer mein Geld bekommen und Gegenseite musste Anwaltsgebühren voll übernehmen. Gerichtliches Mahnverfahren dauert zu lange.
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morpheus-06 schrieb:
Eine Mahnung, wird nicht bezahlt geht die Sache zum RA und so wird es für den Pat. immer teurer. Dann zahlen sie schnell. :blush:)
Noch etwas wichtiges:
da auch Privatpatienten meistens irgendwo versichert sind, bewegen sich die Patienten, die eigenmächtig kürzen, auf sehr dünnem Eis.
Das ist Betrug gegenüber der KK. Die Patienten müssen die neuen Preise erneut einreichen (kommt häufiger bei Beihilfe vor, das gekürzt wurde).
Tut aber keiner.
Bei einer Eigenmächtigen Kürzung gerade bei KGG reden wir immerhin von mind. 400 €:
Ich habe einen solchen Patienten mal gefragt, ob er seiner PKW-Werkstatt auch die Preise vorschreibt.
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Veronika schrieb:
Es bedarf schon einer zweiten Mahnung.
Noch etwas wichtiges:
da auch Privatpatienten meistens irgendwo versichert sind, bewegen sich die Patienten, die eigenmächtig kürzen, auf sehr dünnem Eis.
Das ist Betrug gegenüber der KK. Die Patienten müssen die neuen Preise erneut einreichen (kommt häufiger bei Beihilfe vor, das gekürzt wurde).
Tut aber keiner.
Bei einer Eigenmächtigen Kürzung gerade bei KGG reden wir immerhin von mind. 400 €:
Ich habe einen solchen Patienten mal gefragt, ob er seiner PKW-Werkstatt auch die Preise vorschreibt.
Begründung?
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morpheus-06 schrieb:
"Es bedarf schon einer zweiten Mahnung."
Begründung?
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Wonderwoman schrieb:
Gibt keine :wink:
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idefix- schrieb:
den betrag anmahnen, nur einmal, dann ab zum Anwalt.
bei uns unterschreiben die Patienten vor Beginn der Behandlung eine Einzugsermächtigung. Die wird am Tag der letzten Behandlung zur Bank gebracht, fertig. Wer dies nicht unterschreibt ,bekommt keine Termine.
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