Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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ich habe folgendes Problem.
Privatpatientin 10 x behandelt, Rechnung 750 Euro.
Rechnung an Patientin geschickt und dann kam nichts,
Mahnung kam zurück, Adressat unbekannt.
Habe dann herausgefunden, das die Patientin verstorben ist,
die Erben habe das Erbe ausgeschlagen.
Jetzt gibt es einen Nachlassverwalter, der mir gleich gesagt hat,
daß es wohl nichts zu holen gibt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit mit den Privatkassen direkt abzurechnen?
Oder sind wir da völlig machtslos?
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Ahn schrieb:
Wenn du weist bei welcher Privatkasse der Patient versichert war -> Schreiben an die Privatkasse
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hgb schrieb:
.. die Info kann auch vom Nachlaßverwalter kommen.
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Wonderwoman schrieb:
Du musst Deine Forderung beim Nachlassverwalter anmelden und dann hoffen. Du hast keine Chance mit der Privatkasse, weil sich Deine Forderung gegen die Verstorbene richtet.
könnte es nicht auch zu den Aufgaben/Pflichten eines Nachlaßverwalters gehören, Rechtsansprüche gegenüber der privaten Krankenkasse, evtl. hier auch der Beihilfestelle wegen offener Forderungen aus Rechnungen zur Krankenbehandlung geltend zu machen??
Zum Thema Nachlaßverwalter gibt es im Internet etliche Informationsquellen, z. B. auch hier:
Nachlassverwalter - Kosten, Aufgaben, Rechte/Pflichten & Beantragung
Nachlassverwalter & Nachlasspfleger - Anwalt.org
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GüSta schrieb:
@hgb
könnte es nicht auch zu den Aufgaben/Pflichten eines Nachlaßverwalters gehören, Rechtsansprüche gegenüber der privaten Krankenkasse, evtl. hier auch der Beihilfestelle wegen offener Forderungen aus Rechnungen zur Krankenbehandlung geltend zu machen??
Zum Thema Nachlaßverwalter gibt es im Internet etliche Informationsquellen, z. B. auch hier:
Nachlassverwalter - Kosten, Aufgaben, Rechte/Pflichten & Beantragung
Nachlassverwalter & Nachlasspfleger - Anwalt.org
.. da kann ich nichts zu sagen, vor Jahrzehnten hatte ich das auch und auf Beitreibung verzichtet. mfg hgbblush
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hgb schrieb:
@GüSta
.. da kann ich nichts zu sagen, vor Jahrzehnten hatte ich das auch und auf Beitreibung verzichtet. mfg hgbblush
Selbst wenn der Nachlassverwalter die Rechnung bei der KK einreichen würde,
so würde das Geld nicht am mich gehen.
Über den Nachlassverwalter komme ich maximal an einen Teil, wenn überhaupt.
Die Frage ist, ob man im Todesfall die Erben umgehen kann und direkt mit der Kasse
abrechnen kann?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@GüSta
Selbst wenn der Nachlassverwalter die Rechnung bei der KK einreichen würde,
so würde das Geld nicht am mich gehen.
Über den Nachlassverwalter komme ich maximal an einen Teil, wenn überhaupt.
Die Frage ist, ob man im Todesfall die Erben umgehen kann und direkt mit der Kasse
abrechnen kann?
Mit dem Nachlassverwalter habe ich schon telefoniert, wie ich schon geschrieben habe.
Da ist meine Forderung natürlich anhängig
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman
Mit dem Nachlassverwalter habe ich schon telefoniert, wie ich schon geschrieben habe.
Da ist meine Forderung natürlich anhängig
Wenn tatsächlich kein Vermächtnis/Testament/Erbe da ist, wie du schreibst, dann erbt der Fiskus = der Staat. Der Staat als Erbe haftet immer nur mit dem Nachlaß.
Mit der (gerichtlichen) Bestellung eines Nachlaßverwalters hat dieser alle "Fäden" in der Hand. Siehe dazu auch meine geposteten Links. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine private KV Dir Deine Rechnung unmittelbar begleicht bzw. sich dieses unter Umgehung des/der Erben/des Nachlaßverwalters traut. Außerdem verfügst Du auch nicht mehr über die Originalverordnung (sondern der Nachlaßverwalter und der wird sich auf jeden Fall mit Deiner Rechnung an die private KV und evtl. Beihilfestelle wenden).
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GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Wenn tatsächlich kein Vermächtnis/Testament/Erbe da ist, wie du schreibst, dann erbt der Fiskus = der Staat. Der Staat als Erbe haftet immer nur mit dem Nachlaß.
Mit der (gerichtlichen) Bestellung eines Nachlaßverwalters hat dieser alle "Fäden" in der Hand. Siehe dazu auch meine geposteten Links. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine private KV Dir Deine Rechnung unmittelbar begleicht bzw. sich dieses unter Umgehung des/der Erben/des Nachlaßverwalters traut. Außerdem verfügst Du auch nicht mehr über die Originalverordnung (sondern der Nachlaßverwalter und der wird sich auf jeden Fall mit Deiner Rechnung an die private KV und evtl. Beihilfestelle wenden).
Mir ist klar, das ich in diesem Fall keine Chance mehr habe an das Geld über die KK zu kommen.
Aber wie sieht es aus, wenn man bei Todesfall und unklaren Verhältnissen was das Erbe betrifft ( kein Partner oder andere Ansprechperson) an die KK rantritt?
Hat das schon jemand gemacht?
Wenn man sich die ganzen "Scheinselbständigen" anschaut, die gerade von dem Leben können was sie verdienen, so wird das in der Zukunft doch wohl öfter passieren.
Scheinselbständig ist jetzt nicht abwertend gemeint, bezeichnet aber die ganzen ausgelagerten Jobs, die von Subunternehmern erledigt werden. Siehe Paketfahrer etc.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@GüSta
Mir ist klar, das ich in diesem Fall keine Chance mehr habe an das Geld über die KK zu kommen.
Aber wie sieht es aus, wenn man bei Todesfall und unklaren Verhältnissen was das Erbe betrifft ( kein Partner oder andere Ansprechperson) an die KK rantritt?
Hat das schon jemand gemacht?
Wenn man sich die ganzen "Scheinselbständigen" anschaut, die gerade von dem Leben können was sie verdienen, so wird das in der Zukunft doch wohl öfter passieren.
Scheinselbständig ist jetzt nicht abwertend gemeint, bezeichnet aber die ganzen ausgelagerten Jobs, die von Subunternehmern erledigt werden. Siehe Paketfahrer etc.
Du hast mit der Anmeldung beim Verwalter alles getan, was Du tun konntest.
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Keine Chance. Die dürfen Dir noch nicht mal antworten wegen Datenschutz. Und dann bist Du auch gar kein Vertragspartner.
Du hast mit der Anmeldung beim Verwalter alles getan, was Du tun konntest.
Du hängst das Problem, nur weil es dich jetzt unmittelbar und wohl verlustbehaftet betrifft, viel zu hoch. In 42 Jahren Physiotherapiepraxis (Ehegattin und Tochter) haben wir uns nur einmal wegen einer verstorbenen Privatpatientin mit dem Thema "Erbenhaftung" bzw. "Nachlaßverwalter" befassen müssen (und dabei erfreulicherweise unsere gesamte Forderung erstattet bekommen).
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GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Du hängst das Problem, nur weil es dich jetzt unmittelbar und wohl verlustbehaftet betrifft, viel zu hoch. In 42 Jahren Physiotherapiepraxis (Ehegattin und Tochter) haben wir uns nur einmal wegen einer verstorbenen Privatpatientin mit dem Thema "Erbenhaftung" bzw. "Nachlaßverwalter" befassen müssen (und dabei erfreulicherweise unsere gesamte Forderung erstattet bekommen).
Du hängst das Problem, nur weil es dich nicht unmittelbar und nicht verlustbehaftet
betrifft, viel zu niedrig.
Das ist der dritte Privatpatient in den letzten 2 Jahren, wo ich über das Nachlassgericht herausbekommen habe, das es einen Nachlassverwalter gibt.
Bei den anderen beiden waren die Rechnungen sehr niedrig und haben mich nicht gestört, bei 750 Euro hört für mich der Spaß auf.
Wie gesagt, das wird sicher zunehmen in der nächsten Zeit. Privatversichert heißt nämlich nicht reich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@GüSta
Du hängst das Problem, nur weil es dich nicht unmittelbar und nicht verlustbehaftet
betrifft, viel zu niedrig.
Das ist der dritte Privatpatient in den letzten 2 Jahren, wo ich über das Nachlassgericht herausbekommen habe, das es einen Nachlassverwalter gibt.
Bei den anderen beiden waren die Rechnungen sehr niedrig und haben mich nicht gestört, bei 750 Euro hört für mich der Spaß auf.
Wie gesagt, das wird sicher zunehmen in der nächsten Zeit. Privatversichert heißt nämlich nicht reich.
Als Hauptrisiko haben wir das Vorliegen einer gerichtlich testierten Betreuung erkannt. Im Todesfall darf ein Betreuer nämlich keine Zahlungen mehr tätigen. Für solche Fälle haben wir unseren Privatvertrag angepasst und schlagen freundlich die Erteilung einer SEPA-Lastschriftermächtigung vor. Wird diese nicht erteilt, rechnen wir jeden Termin einzeln ab mit einem Aufschlag "Gebühr Einzelterminabrechnung" von 2,-€.
Die selbe Vorgehensweise könnte man natürlich bei allen Privatpatienten machen - wir haben davon abgesehen. Es kommt in der Tat nicht so häufig vor und uns genügt es, das Hauptrisiko abzudecken.
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Hubwieser-Gross schrieb:
Wir kennen solche Fälle auch und haben aktuell noch einen Vorgang von Januar 2022 offen: hier ist mittlerweile der 2. Nachlassverwalter beauftragt worden - beide Nachlassverwalter klagen gegen das Nachlassgericht auf höheres Honorar (das natürlich aus dem Nachlass bestritten wird). Nicht lustig.
Als Hauptrisiko haben wir das Vorliegen einer gerichtlich testierten Betreuung erkannt. Im Todesfall darf ein Betreuer nämlich keine Zahlungen mehr tätigen. Für solche Fälle haben wir unseren Privatvertrag angepasst und schlagen freundlich die Erteilung einer SEPA-Lastschriftermächtigung vor. Wird diese nicht erteilt, rechnen wir jeden Termin einzeln ab mit einem Aufschlag "Gebühr Einzelterminabrechnung" von 2,-€.
Die selbe Vorgehensweise könnte man natürlich bei allen Privatpatienten machen - wir haben davon abgesehen. Es kommt in der Tat nicht so häufig vor und uns genügt es, das Hauptrisiko abzudecken.
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Spongiosa schrieb:
@Hubwieser-Gross Wer zählt denn bei euch unter die Kategorie "Hauptrisiko"? Nach welchen Kriterien entscheidet ihr hier?
Steht eigentlich oben im Text. Ich mache es vll. noch etwas deutlicher.
Wir sind eine Ergotherapiepraxis und versorgen relativ häufig schwer bis schwerst Betroffene und davon mehrheitlich im Hausbesuch. Ich zähle also Fälle...
GKV: Ausfallrisiko überschaubar - dank 5-stufigem Prüfprozess ;)
PKV ohne Betreuung: bisher kein nennenswerter Ausfall in 30 Jahren
PKV mit Betreuung (auch Basistarif): hier gab es Fälle - daher der Fokus auf diese Gruppe.
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Hubwieser-Gross schrieb:
@Spongiosa
Steht eigentlich oben im Text. Ich mache es vll. noch etwas deutlicher.
Wir sind eine Ergotherapiepraxis und versorgen relativ häufig schwer bis schwerst Betroffene und davon mehrheitlich im Hausbesuch. Ich zähle also Fälle...
GKV: Ausfallrisiko überschaubar - dank 5-stufigem Prüfprozess ;)
PKV ohne Betreuung: bisher kein nennenswerter Ausfall in 30 Jahren
PKV mit Betreuung (auch Basistarif): hier gab es Fälle - daher der Fokus auf diese Gruppe.
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UW schrieb:
den Teil, den die PKV zahlt kann der Nachlassverwalter locker für dich rausholen
Völliger Quatsch.
Der Nachlassverwalter wurde eingesetzt, weil die möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben, und die werden wissen warum.
Erst werden vorrangige Gläubiger bedient und wenn dann noch etwas übrig sein sollte,
dann wird das unter den nachrangigen Gläubigern verteilt und zwar prozentual zur Forderung.
Und ich bin ein nachrangiger Gläubiger.
Auf Nachfrage von mir bei der Nachlassverwalterin hat diese ja schon gesagt, das sie nicht damit rechnet überhaupt etwas erstatten zu können.........
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@UW
Völliger Quatsch.
Der Nachlassverwalter wurde eingesetzt, weil die möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben, und die werden wissen warum.
Erst werden vorrangige Gläubiger bedient und wenn dann noch etwas übrig sein sollte,
dann wird das unter den nachrangigen Gläubigern verteilt und zwar prozentual zur Forderung.
Und ich bin ein nachrangiger Gläubiger.
Auf Nachfrage von mir bei der Nachlassverwalterin hat diese ja schon gesagt, das sie nicht damit rechnet überhaupt etwas erstatten zu können.........
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Privatpatientin 10 x behandelt, Rechnung 750 Euro.
Rechnung an Patientin geschickt und dann kam nichts,
Mahnung kam zurück, Adressat unbekannt.
Habe dann herausgefunden, das die Patientin verstorben ist,
die Erben habe das Erbe ausgeschlagen.
Jetzt gibt es einen Nachlassverwalter, der mir gleich gesagt hat,
daß es wohl nichts zu holen gibt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit mit den Privatkassen direkt abzurechnen?
Oder sind wir da völlig machtslos?
Grüße
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Problem beschreiben
Michael Woelky schrieb:
Auch wenn es schmerzt.....einfach abschreiben und keine weitere Energie in die Angelegenheit Investieren.Denn die Zeit die Du aufwendest kommt wohl teurer als die geschuldete Summe.Ganz zu schweigen von den Nerven....
Grüße
Ich behandele.
Stelle die Rechnung.
Fertig.
Nix mit 10x behandeln und dann erst.
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Halbtitan schrieb:
Das ist einer der Gründe, weshalb ich nie in Vorleistung gehe.
Ich behandele.
Stelle die Rechnung.
Fertig.
Nix mit 10x behandeln und dann erst.
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Die gesetzlichen Regelungen zur Nachlaßverwaltung im Umgang mit möglichen Forderungen, Rechten und Schuldverbindlichkeiten einer verstorbenen Person - Stichpunkt z. B. bevorrechtigte Forderungen von Gläubigern (hier evtl. des Physiotherapeuten)- sind mir nicht bekannt. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Vorgehensweise hier den Regelungen im Insolvenzrecht ähnelt. Soweit hier bei Überschuldung keine vorrangig zu bedienende Forderung besteht, kommt alles Übrige in einen Topf und wird dann quotenmäßig bedient, falls noch ein Sümmchen übrig ist. Vielleicht geht es hier auch nach dem Windhundverfahren??
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GüSta schrieb:
Lieber Mike, der Tatbestand des Betrugs, siehe zur Schulung Deines Rechtsverständnisses dazu die Legaldefinition des § 263 StGB, wäre hier nicht erfüllt.
Die gesetzlichen Regelungen zur Nachlaßverwaltung im Umgang mit möglichen Forderungen, Rechten und Schuldverbindlichkeiten einer verstorbenen Person - Stichpunkt z. B. bevorrechtigte Forderungen von Gläubigern (hier evtl. des Physiotherapeuten)- sind mir nicht bekannt. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Vorgehensweise hier den Regelungen im Insolvenzrecht ähnelt. Soweit hier bei Überschuldung keine vorrangig zu bedienende Forderung besteht, kommt alles Übrige in einen Topf und wird dann quotenmäßig bedient, falls noch ein Sümmchen übrig ist. Vielleicht geht es hier auch nach dem Windhundverfahren??
genau so ist es - also nicht das Windhundverfahren. Der Mittelzugang aus der PKV-Erstattung ist ein normaler Zugang. Die Forderung von z.B. einer Pflegeeinrichtung oder einer Physiopraxis ist eine gewöhnliche Forderung. Vorrang hat auch nach meinem Kenntnisstand niemand. Nicht mal der Fiskus. Ich habe hier eine Gesamtaufstellung aller gegen den Nachlass gerichteten Forderungen vorliegen (wir sind Verfahrensbeteiligte) und da steht die nicht entrichtete KfZ-Steuer genauso im Katalog wie Pflegekosten im fünfstelligen Bereich, Arztkosten oder eben wir mit unserem knapp vierstelligen Betrag.
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Hubwieser-Gross schrieb:
@GüSta
genau so ist es - also nicht das Windhundverfahren. Der Mittelzugang aus der PKV-Erstattung ist ein normaler Zugang. Die Forderung von z.B. einer Pflegeeinrichtung oder einer Physiopraxis ist eine gewöhnliche Forderung. Vorrang hat auch nach meinem Kenntnisstand niemand. Nicht mal der Fiskus. Ich habe hier eine Gesamtaufstellung aller gegen den Nachlass gerichteten Forderungen vorliegen (wir sind Verfahrensbeteiligte) und da steht die nicht entrichtete KfZ-Steuer genauso im Katalog wie Pflegekosten im fünfstelligen Bereich, Arztkosten oder eben wir mit unserem knapp vierstelligen Betrag.
Es gibt überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Forderungen aus einem Versicherungsvertrag und den Forderungen aus irgendeiner Rechnung, wo zufällig Physio drauf steht.
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Wonderwoman schrieb:
Unsinn!!!! Es werden 2 Töpfe gebildet. In den einen Topf gehen alle Vermögenswerte, in den anderen Topf alle Verbindlichkeiten. Daraus wird dann die Quote berechnet.
Es gibt überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Forderungen aus einem Versicherungsvertrag und den Forderungen aus irgendeiner Rechnung, wo zufällig Physio drauf steht.
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Nach meinem Rechtsverständnis würde es den Tatbestand des Versicherungsbetruges erfüllen, wenn der Nachlassverwalter zwar die Behandlungsrechnung an die PKV weiterleiten, deren Erstattungsbetrag aber zur Deckung anderer Kosten einbehalten würde.
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Null Chance ;-(
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Michael Woelky schrieb:
Kann ich mich nur anschließen....meiner war bei der Polizei hatte Kinder etc.
Null Chance ;-(
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OsteoBest schrieb:
Kannst vergessen, hatte auch 2200,-€ offen. Nichts zu holen. :(
Aber mir hat vor Jahren mal eine Kollegin einen Vordruck gezeigt, auf dem sie den Patienten hat
unterschreiben lassen, das sie mit seiner privaten Krankenkasse direkt abrechnen dürfte im Falle seines Todes.
Hielt ich damals für Unsinn, weil ja der Patient mein Vertragspartner ist. Auf der anderen Seite hat sich ja in den letzten Jahr(zehnten) so einiges geändert.
Krankenhäuser rechnen zum Beispiel ja mittlerweile auch direkt mit den privaten Kassen ab, vielleicht hat ja eben doch schon mal jemand positive Erfahrungen im Bezug auf die Kassen gemacht (Das Wort positiv entbehrt natürlich nicht eines großen Maßes an Ironie)
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Ohne, dass dafür etwas unterschrieben worden wäre.
Muss also möglich sein.
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pt ani schrieb:
Meine ehemalige Chefin hat direkt mit den Versicherungen abgerechnet, wenn Patienten das nicht mehr auf die Reihe bekommen haben.
Ohne, dass dafür etwas unterschrieben worden wäre.
Muss also möglich sein.
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hgb schrieb:
@pt ani genau, der Versuch macht klu(ch)-g!
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer so ganz stimmt das nicht. Ein BH Patient hat mir erzählt, dass er vom KHs nach seiner op die Rechnung zugeschickt bekommen hat. Und ein PP hat vom KHs Aufenthalt eine separate Rechnung für jede Leistung auf Station bekommen. Nix war mit „wir rechnen mit der Versicherung ab…“.
Hängt vielleicht auch davon ab, ob man Beamter ist oder sehr alte Verträge hat.
Ich war in 17 Jahren als Privatpatient dreimal im Krankenhaus und jedesmal hat das
Krankenhaus direkt mit meiner Versicherung abgerechnet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu
Hängt vielleicht auch davon ab, ob man Beamter ist oder sehr alte Verträge hat.
Ich war in 17 Jahren als Privatpatient dreimal im Krankenhaus und jedesmal hat das
Krankenhaus direkt mit meiner Versicherung abgerechnet.
Krankenhaus hat für Liqu. an PP eine eigene Sachbearbeitung, eine Einzel-PT-Praxis ist da anders aufgestellt, auch dort müssen aber die einzelnen Leistungen in der Rechng. aufgeführt sein. Auch wenn zehnmal dieselbe abgegeben worden ist, müssen wenigstens zehn Daten genannt sein. mfg hgbblush
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hgb schrieb:
@massu
Krankenhaus hat für Liqu. an PP eine eigene Sachbearbeitung, eine Einzel-PT-Praxis ist da anders aufgestellt, auch dort müssen aber die einzelnen Leistungen in der Rechng. aufgeführt sein. Auch wenn zehnmal dieselbe abgegeben worden ist, müssen wenigstens zehn Daten genannt sein. mfg hgbblush
Beamte können zwar ihren Anspruch gegenüber ihrer (privaten) Krankenversicherung an z. B. den Krankenhausträger abtreten aber nicht ihren Anspruch gegenüber ihrer Beihilfe (ihren Dienstherrn). Steht auch so in der jeweiligen Beihilfeverordnung. Beamte bekommen deshalb eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung bis ......
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GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Beamte können zwar ihren Anspruch gegenüber ihrer (privaten) Krankenversicherung an z. B. den Krankenhausträger abtreten aber nicht ihren Anspruch gegenüber ihrer Beihilfe (ihren Dienstherrn). Steht auch so in der jeweiligen Beihilfeverordnung. Beamte bekommen deshalb eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung bis ......
Das war auch mein Gedankengang, das die Beihilfe da sicher nicht mitspielt.
Dumm für mich, das ich eben bei Rechnungsstellung die finanziellen Verhältnisse meiner Patienten nicht kenne. Und dann landet man eben bei einem Nachlassverwalter...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@GüSta
Das war auch mein Gedankengang, das die Beihilfe da sicher nicht mitspielt.
Dumm für mich, das ich eben bei Rechnungsstellung die finanziellen Verhältnisse meiner Patienten nicht kenne. Und dann landet man eben bei einem Nachlassverwalter...
musst Du hungern? Ist der Kühlschrank leer? Dann Übel und Pech.
Ansonsten: die € abschreiben. Ab sofort weiter Restrisiko akzeptieren oder Vorkasse vereinbaren.
In 33 Jahren habe ich ca. 2000 € abgeschrieben. Urlaub und anständige Gehälter für MA waren dabei nie gefährdet. Ärgern/festbeissen macht unnötigen Stress ;-).
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HJS111 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
musst Du hungern? Ist der Kühlschrank leer? Dann Übel und Pech.
Ansonsten: die € abschreiben. Ab sofort weiter Restrisiko akzeptieren oder Vorkasse vereinbaren.
In 33 Jahren habe ich ca. 2000 € abgeschrieben. Urlaub und anständige Gehälter für MA waren dabei nie gefährdet. Ärgern/festbeissen macht unnötigen Stress ;-).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir ist schon klar, ich sehe von den 750 Euro nicht einen Pfennig.
Aber mir hat vor Jahren mal eine Kollegin einen Vordruck gezeigt, auf dem sie den Patienten hat
unterschreiben lassen, das sie mit seiner privaten Krankenkasse direkt abrechnen dürfte im Falle seines Todes.
Hielt ich damals für Unsinn, weil ja der Patient mein Vertragspartner ist. Auf der anderen Seite hat sich ja in den letzten Jahr(zehnten) so einiges geändert.
Krankenhäuser rechnen zum Beispiel ja mittlerweile auch direkt mit den privaten Kassen ab, vielleicht hat ja eben doch schon mal jemand positive Erfahrungen im Bezug auf die Kassen gemacht (Das Wort positiv entbehrt natürlich nicht eines großen Maßes an Ironie)
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Problem beschreiben
OsteoBest schrieb:
So was nennt man unternehmerisches Risiko :)
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