Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
vielleicht kann mir jemand eine Rat geben..
vor geraumer Zeit hatte ich einen Patient der mit einem privaten MLD Rezept (15 Behandlungen) bei mir war.
Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich jedoch nur 14 der 15 Behandlungen durchgeführt habe.
Der Patient kommt nun nicht mehr zu mir, dennoch würde ich im gerne eine Rechnung über die 14 Behandlungen ausstellen.
Ist das einfach so möglich oder muss ich auf der Rechnung gesondert darauf hinweisen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
josh981 schrieb:
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand eine Rat geben..
vor geraumer Zeit hatte ich einen Patient der mit einem privaten MLD Rezept (15 Behandlungen) bei mir war.
Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich jedoch nur 14 der 15 Behandlungen durchgeführt habe.
Der Patient kommt nun nicht mehr zu mir, dennoch würde ich im gerne eine Rechnung über die 14 Behandlungen ausstellen.
Ist das einfach so möglich oder muss ich auf der Rechnung gesondert darauf hinweisen?
2. warum solltest du 14x nicht abrechnen können? Schreib ihm eine Rechnung über die 14x MLD und gut ist. Stempel hinter dem Rezept mit Datum und Uschrift nicht vergessen.
Viel Erfolg!
Gefällt mir
hmm warum Stempel hinter dem Rezept mit Datum und Unterschrift ? Zumal er nicht mehr da war??? Habe ich 57 Iahre noch niee gemacht. Denn die Daten stehen ja in der Rechnung
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo massu,
hmm warum Stempel hinter dem Rezept mit Datum und Unterschrift ? Zumal er nicht mehr da war??? Habe ich 57 Iahre noch niee gemacht. Denn die Daten stehen ja in der Rechnung
MfG
JürgenK ;)
Hat meine alte Praxis auch so gemacht. Auf die Rückseite des Rezeptes kam ein Praxisstempel und eine Unterschrift. Muss das nicht so sein?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@JürgenK
Hat meine alte Praxis auch so gemacht. Auf die Rückseite des Rezeptes kam ein Praxisstempel und eine Unterschrift. Muss das nicht so sein?
wo steht es geschrieben , das dies so sein muss...habe nie von Seiten der Patienten noch der PKV gegeben.
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@pt ani
wo steht es geschrieben , das dies so sein muss...habe nie von Seiten der Patienten noch der PKV gegeben.
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@JürgenK ich habe es so von den anderen Praxen übernommen und nicht weiter hinterfragt. Habe auch Rezepte von Patienten mit Stempel bekommen, um den Rest zu machen. Bin davon ausgegangen, dass es so gemacht werden sollte, bei der GKV, BG ist auch mein Stempel mit Uschrift nötig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@JürgenK Das ist doch die Frage: muss es sein? Sag doch einfach ja oder nein.
Wenn die Daten auf der Rechnung stehen.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@pt ani Nein, es muss nicht so sein.
Wenn die Daten auf der Rechnung stehen.
Gruß von Monique
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@massu Hallo massu, bei GKV und der BG ist eseine vertragliche Pflicht..bei Privatverordnungen machst du es so wie du willst, ich habe es in meinem beruflichen leben nie gemacht und NIE Probleme gehabt
MfG
JürgenK ;)
nein, es muss nicht sein
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@pt ani
nein, es muss nicht sein
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@JürgenK &@M0nique Ok. Danke für die Info
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
ich hab auf allen rechnungen einfach meine digitalisierte unterschrift drauf. hat sich noch nie jemand beklagt (auch keine davaso :) )
...na ja es geht ja hier um eine PRIVAT VO und da kann ich auch nicht meine digitalisierte Unterschrift für den Patienten setzen grins
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Alex Moro
...na ja es geht ja hier um eine PRIVAT VO und da kann ich auch nicht meine digitalisierte Unterschrift für den Patienten setzen grins
MfG
JürgenK ;)
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Auf PP-Rechnungen und PP-Rezepten ist keine Unterschrift nötig.
Gruß von Monique
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
1. Ruf den Patienten doch an und mach die eine Behandlung noch. Privatrezepte verfallen bei Pausen nicht.
2. warum solltest du 14x nicht abrechnen können? Schreib ihm eine Rechnung über die 14x MLD und gut ist. Stempel hinter dem Rezept mit Datum und Uschrift nicht vergessen.
Viel Erfolg!
Mein Profilbild bearbeiten