Wir bieten
• Ein motiviertes und
kooperatives Team
• Abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle
therapeutische Aufgaben
• Unterstützung durch
eine halbtags besetzte
Anmeldung
•. Regelmäßige interne
sowie Förderung
externer Fortbildungen
• Faire Vergütung und
Urlaubsregelungen
• Flexible Arbeitszeiten
Wir wünschen uns
• Empathie und Offenheit
für all unsere
Patien...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,habe 3 Privat/VO ,je 8 x MT ,8x KG ,8 x MLD a 30 min ,bei Zustand nach TEP.Ist es abrechnungstechnisch möglich alle Behandlungen am gleichen Tag zu machen,sprich 1xwöchentlich...oder hat da jemand Schwierigkeiten mit der Privatkasse bekommen? Danke für Rückmeldungen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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Tempelritter schrieb:
Kein Problem.
Grüße
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sanme schrieb:
Guten Morgen, ich hatte den Fall tatsächlich schon mal. Versicherung hat dann "kulanter" Weise trotzdem bezahlt... unglaublich eigentlich...Denke es ist Sachbearbeiterabhängig
Grüße
solchen Mehrfachbehandlungen gehen ja häufig auf den nachvollziehbaren Wunsch des Patienten zurück seinen zeitlichen Aufwand zu beschränken.
Da sich Privatversicherer immer wieder die merkwürdigsten Begründungen für eine Erstattungsverweigerung einfallen lassen, weisen wir die Patienten ganz allgemein auf diese Problematik hin.
In einem uns bekannten Schreiben eines Versicherers wurde schon mal von Übermaßbehandlung gesprochen um die Erstattung von Leistungen zu verweigern.
Für die Leistungserbringer ist allerdings durch die vorliegende VO des Arztes alles geklärt.
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NorbArt schrieb:
Hallo,
solchen Mehrfachbehandlungen gehen ja häufig auf den nachvollziehbaren Wunsch des Patienten zurück seinen zeitlichen Aufwand zu beschränken.
Da sich Privatversicherer immer wieder die merkwürdigsten Begründungen für eine Erstattungsverweigerung einfallen lassen, weisen wir die Patienten ganz allgemein auf diese Problematik hin.
In einem uns bekannten Schreiben eines Versicherers wurde schon mal von Übermaßbehandlung gesprochen um die Erstattung von Leistungen zu verweigern.
Für die Leistungserbringer ist allerdings durch die vorliegende VO des Arztes alles geklärt.
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