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ich hab einen Patienten der nach einem Unfall mit einer Privatverordnung zur KG zu mir kam und die habe ich auch angefangen zu Behandeln.
Jetzt fast zum Ende hin hat der Arzt ihm eine BG Verordnung dafür gegeben und meinet das er die Private ja gar nicht Abrechnen kann bei der BG.
Kann ich trotzdem Versuchen die Private abzurechnen oder muss es die BG sein, denn vorher wusste ich es ja auch nicht Besser. (sagte halt nicht von einem Arbeitsunfall)
Danke
GT
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T.duck schrieb:
Moin,
ich hab einen Patienten der nach einem Unfall mit einer Privatverordnung zur KG zu mir kam und die habe ich auch angefangen zu Behandeln.
Jetzt fast zum Ende hin hat der Arzt ihm eine BG Verordnung dafür gegeben und meinet das er die Private ja gar nicht Abrechnen kann bei der BG.
Kann ich trotzdem Versuchen die Private abzurechnen oder muss es die BG sein, denn vorher wusste ich es ja auch nicht Besser. (sagte halt nicht von einem Arbeitsunfall)
Danke
GT
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morpheus-06 schrieb:
mit HV würde ich für die Behandlungen die bisher gelaufen sind, die Privatsätze in Rechnung stellen. Du hast eine gültige Vo vorliegen und darfst eine BG Vo nicht zurück datieren :smile:
Wenn Du auf eine Privatverordnung hin therapiert hast, solltest Du zu Beginn eine Honorarvereinbarung mit dem Pat geschlossen haben. Wurde diese unterschrieben so wurden auch Deine Privatpreise anerkannt und akzeptiert sprich Du kannst selbstverständlich eine Privatrechung ausstellen. Hast Du das nicht getan wird es schwierig.
Generell wären alle Eventualitäten mit eine Honorarvereinbarung geklärt gewesen....!
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Da er Landwird ist war in dem Gesprach nicht zu erkennen das es ein Arbeitsunfall war... aber egal
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T.duck schrieb:
Also Honoravereinbarung wurde getroffen und auch Unterschrieben, Pat ist aber nicht Privat (bekommt er das dann von der BG wieder??)
Da er Landwird ist war in dem Gesprach nicht zu erkennen das es ein Arbeitsunfall war... aber egal
Möglich wäre evtl. noch einmal mit dem Arzt zu sprechen. Wenn es derselbe ist der ihm auch das Privatrezept ausgestellt hat ist es vielleicht möglich das dieser Arzt ein neues BG Rezept mit Datum vom Privatrezept ausstellt....
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don schrieb:
Wenn eine HV vorliegt dann hat der Pat die Preise anerkannt. Wie Morpheus bereits gesagt hat kann ein BG Rezept nicht einfach zurückdatiert werden. Daher kann er auch die von Dir privat in Rechnung gestellten Behandlungen nicht bei der BG geltend machen.
Möglich wäre evtl. noch einmal mit dem Arzt zu sprechen. Wenn es derselbe ist der ihm auch das Privatrezept ausgestellt hat ist es vielleicht möglich das dieser Arzt ein neues BG Rezept mit Datum vom Privatrezept ausstellt....
Ich würde nicht lange herummachen. Der Patient bekommt aufgrund eines Privatrezeptes und des Behandlungsvertrags eine Privatrechnung, die er zu bezahlen hat. Seine PKK wäre mir egal. Ein zurückdatieren eines BG-Rezeptes ist undenkbar.
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Eberhard schrieb:
Ich würde nicht lange herummachen. Der Patient bekommt aufgrund eines Privatrezeptes und des Behandlungsvertrags eine Privatrechnung, die er zu bezahlen hat. Seine PKK wäre mir egal. Ein zurückdatieren eines BG-Rezeptes ist undenkbar.
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don schrieb:
Bin ja ganz bei Dir Eberhard :wink:
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don schrieb:
Anamnese??? Befund??? Her wäre schnell klar gewesen das es sich evtl um einen AU handelt, aber egal.
Wenn Du auf eine Privatverordnung hin therapiert hast, solltest Du zu Beginn eine Honorarvereinbarung mit dem Pat geschlossen haben. Wurde diese unterschrieben so wurden auch Deine Privatpreise anerkannt und akzeptiert sprich Du kannst selbstverständlich eine Privatrechung ausstellen. Hast Du das nicht getan wird es schwierig.
Generell wären alle Eventualitäten mit eine Honorarvereinbarung geklärt gewesen....!
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