Servus an alle
Wenn ein Privatrezept kommt auf dem einfach 10 x KG steht, kann der Pat dann entscheiden ob er 20, 30 oder 60 min haben will? Und ich passe dann nur den Preis dementsprechend an?
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Wenn ein Privatrezept kommt auf dem einfach 10 x KG steht, kann der Pat dann entscheiden ob er 20, 30 oder 60 min haben will? Und ich passe dann nur den Preis dementsprechend an?
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@Anonymer Teilnehmer und klär den Patient bitte VORHER, dass je mehr Zeit er möchte, er auch mehr Eigenbeteiligung hat. Die Versicherung zahlt nur Betrag x , egal wie lange er behandelt werden möchte.
Eine andere Möglichkeit, ist das Rezept auf Doppelbehandlung umschreiben zu lassen. (Wird von den Ärzten hier problemlos aufgeschrieben). So kann der Eigenanteil nochmals geschmälert werden.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] und klär den Patient bitte VORHER, dass je mehr Zeit er möchte, er auch mehr Eigenbeteiligung hat. Die Versicherung zahlt nur Betrag x , egal wie lange er behandelt werden möchte.
Eine andere Möglichkeit, ist das Rezept auf Doppelbehandlung umschreiben zu lassen. (Wird von den Ärzten hier problemlos aufgeschrieben). So kann der Eigenanteil nochmals geschmälert werden.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer und klär den Patient bitte VORHER, dass je mehr Zeit er möchte, er auch mehr Eigenbeteiligung hat. Die Versicherung zahlt nur Betrag x , egal wie lange er behandelt werden möchte.
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Deshalb ist ein Honorarvertrag so wichtig, da dort der genaue Preis der gewünschten Behandlungszeit mit dem Hinweis steht, dass die PKV nur das erstattet, was bei der Gestaltung des Versicherungsvertrages schriftlich vereinbart wurde!
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[mention]massu[/mention]
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Evemarie Kaiser schrieb:
@massu
Deshalb ist ein Honorarvertrag so wichtig, da dort der genaue Preis der gewünschten Behandlungszeit mit dem Hinweis steht, dass die PKV nur das erstattet, was bei der Gestaltung des Versicherungsvertrages schriftlich vereinbart wurde!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Wenn ein Privatrezept kommt auf dem einfach 10 x KG steht, kann der Pat dann entscheiden ob er 20, 30 oder 60 min haben will? Und ich passe dann nur den Preis dementsprechend an?
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Das kannst Du mithilfe eines Behandlungsvertrags Alles selbstständig bestimmen. Das Problem an der Sache kann allerdings sein, dass der Pat. dann einen ziemlich hohen Eigenanteil leisten muss, da Versicherungen sich ja immer an den gängigen Steigerungsfaktoren der GKV-Preise orientieren. Bei einer Stunde Behandlungszeit solltest Du ja mindestens 120,-€ verlangen, was mehr als der vierfache Satz der GKV ist. Alternativ wären 30 Min. Behandlungszeit für 60,-€ evtl. ratsamer.
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Das kannst Du mithilfe eines Behandlungsvertrags Alles selbstständig bestimmen. Das Problem an der Sache kann allerdings sein, dass der Pat. dann einen ziemlich hohen Eigenanteil leisten muss, da Versicherungen sich ja immer an den gängigen Steigerungsfaktoren der GKV-Preise orientieren. Bei einer Stunde Behandlungszeit solltest Du ja mindestens 120,-€ verlangen, was mehr als der vierfache Satz der GKV ist. Alternativ wären 30 Min. Behandlungszeit für 60,-€ evtl. ratsamer.
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Leistungsziffer 20501/KG, vergütet mit €27,80 für 15-25 Minuten -> €55,60-€111,20 die Stunde.
Mit moderaten €120/Stunde bist du weit vom vierfachen GKV-Satz entfernt 😉
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Leistungsziffer 20501/KG, vergütet mit €27,80 für 15-25 Minuten -> €55,60-€111,20 die Stunde.
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Papa Alpaka schrieb:
Leistungsziffer 20501/KG, vergütet mit €27,80 für 15-25 Minuten -> €55,60-€111,20 die Stunde.
Mit moderaten €120/Stunde bist du weit vom vierfachen GKV-Satz entfernt 😉
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@Papa Alpaka Nene, das war natürlich auf eine einzelne Einheit pro Stunde bezogen.
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Felix Z. schrieb:
@Papa Alpaka Nene, das war natürlich auf eine einzelne Einheit pro Stunde bezogen.
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Felix Z. schrieb:
Das kannst Du mithilfe eines Behandlungsvertrags Alles selbstständig bestimmen. Das Problem an der Sache kann allerdings sein, dass der Pat. dann einen ziemlich hohen Eigenanteil leisten muss, da Versicherungen sich ja immer an den gängigen Steigerungsfaktoren der GKV-Preise orientieren. Bei einer Stunde Behandlungszeit solltest Du ja mindestens 120,-€ verlangen, was mehr als der vierfache Satz der GKV ist. Alternativ wären 30 Min. Behandlungszeit für 60,-€ evtl. ratsamer.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Frag einfach, wie lange er/sie behandelt werden möchte und nenne ihm dazu jeweils deinen Preis, den du dir dann im Honorarverstag unterschreiben läßt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Danke. So mache ich das. Nun noch den Preis für eine Stunde kg berechnen und dann passt das.
... genau, einfach den selbst kalkulierten Preis einsetzen, den du in einer Stunde haben mußt!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
... genau, einfach den selbst kalkulierten Preis einsetzen, den du in einer Stunde haben mußt!
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer und klär den Patient bitte VORHER, dass je mehr Zeit er möchte, er auch mehr Eigenbeteiligung hat. Die Versicherung zahlt nur Betrag x , egal wie lange er behandelt werden möchte.
Eine andere Möglichkeit, ist das Rezept auf Doppelbehandlung umschreiben zu lassen. (Wird von den Ärzten hier problemlos aufgeschrieben). So kann der Eigenanteil nochmals geschmälert werden.
Deshalb ist ein Honorarvertrag so wichtig, da dort der genaue Preis der gewünschten Behandlungszeit mit dem Hinweis steht, dass die PKV nur das erstattet, was bei der Gestaltung des Versicherungsvertrages schriftlich vereinbart wurde!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@massu
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Mit moderaten €120/Stunde bist du weit vom vierfachen GKV-Satz entfernt 😉
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Papa Alpaka schrieb:
Leistungsziffer 20501/KG, vergütet mit €27,80 für 15-25 Minuten -> €55,60-€111,20 die Stunde.
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Felix Z. schrieb:
@Papa Alpaka Nene, das war natürlich auf eine einzelne Einheit pro Stunde bezogen.
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Felix Z. schrieb:
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