Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
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Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
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Sicherheit, Stabilität und
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vielleicht hattet ihr den Fall auch schon einmal:
Ich habe einen Privatpatienten behandelt, mit ganz normalem Privatrezept, mit ganz normaler Rechnung. Jetzt will die Kasse (DAK) dem Patienten den Betrag nicht zahlen, da der Behandlungsbeginn erst nach den 14 Tagen gestartet ist und das ja nicht mit den Heilmittelrichtlinien übereinstimmt. Die Frau des Patienten (die sich um alles kümmert) meint die Versicherung wäre teilprivat.
ICH habe aber doch ein Privatrezept bekommen und dieses unterliegt nunmal nicht den Richtlinien oder wie läuft das?
Bevor ich bei der Kasse anrufe wollte ich mich hier mal umhören.
Und klar könnte es mir egal sein, habe ja mein Geld bekommen, ist es aber nicht. :blush:
Grüße
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CS34 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
vielleicht hattet ihr den Fall auch schon einmal:
Ich habe einen Privatpatienten behandelt, mit ganz normalem Privatrezept, mit ganz normaler Rechnung. Jetzt will die Kasse (DAK) dem Patienten den Betrag nicht zahlen, da der Behandlungsbeginn erst nach den 14 Tagen gestartet ist und das ja nicht mit den Heilmittelrichtlinien übereinstimmt. Die Frau des Patienten (die sich um alles kümmert) meint die Versicherung wäre teilprivat.
ICH habe aber doch ein Privatrezept bekommen und dieses unterliegt nunmal nicht den Richtlinien oder wie läuft das?
Bevor ich bei der Kasse anrufe wollte ich mich hier mal umhören.
Und klar könnte es mir egal sein, habe ja mein Geld bekommen, ist es aber nicht. :blush:
Grüße
Für HMR gilt Muster 13. Es ist ja sicherlich auch kein Ind.Schlüssel, EV/'FV, ICD, etc auf der Priv.VO vermerkt....
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Tempelritter schrieb:
so denke ich auch. Ich hab eine BEK versicherte die mit einem Privatrezept kommt, das wird auch als solches behandelt.
Und zur Not lass ich mir das schriftlich (Vertrag) geben. Ich hatte auch eher die Vermutung, dass sie es mal "versuchen" wollten... :angry:
Danke!
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CS34 schrieb:
So denke ich mir das ja auch, dann werde ich mal da anrufen und dann sollen die mir mal erklären seit wann die Richtlinien bei Privatrezepten gelten.
Und zur Not lass ich mir das schriftlich (Vertrag) geben. Ich hatte auch eher die Vermutung, dass sie es mal "versuchen" wollten... :angry:
Danke!
Die möchten die gleichen Fristen haben, wie in der GKV. Darauf muss der Patient achten, wenn er Geld von seiner Kasse haben will.
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RoFo schrieb:
Ich habe einen Patienten mit Basistarif in der PKV.
Die möchten die gleichen Fristen haben, wie in der GKV. Darauf muss der Patient achten, wenn er Geld von seiner Kasse haben will.
Wäre nett, wenn ihr mich aufklärt, was teilprivat ist.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Jetzt muss ich mal ganz dumm fragen, was ist ein Teilprivatrezept? Ist mir noch nie untergekommen. Ich kenne nur GKV Rezepte oder PKV und in der PKV den Basistarif, aber selbst den hatte ich noch nicht.
Wäre nett, wenn ihr mich aufklärt, was teilprivat ist.
Gruß Britt
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Tempelritter schrieb:
in meinem Fall hatte die Patientin die Kostenerstattung gewählt und war zusätzlich über ihren Mann in der Beihilfe. So kam sie mit einem Privatrezept und einem Schreiben der BEK über die Kostenerstattung.
"Teilprivat" gibt es nicht. Ein Privatrezept ist ein Privatrezept. Heilmittelrichtlinienkonform darf nur das Muster 13 verwendet werden.
Ein Patient, welcher Kostenerstattung mit seiner GKV vereinbart hat wird automatisch zum Selbstzahler/Privatpatient.
Es kann aber sein, dass die jeweilige KK in Ihrer Satzung die Regelung mit den 14 tagen stehen hat. Da muss sich aber der Patient vorher darüber informieren. Der Leistungserbringer kann nicht die Satzungen von 130 Krankenkassen auswendig kennen.
In der Satzung der DAK steht nichts dergleichen!
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Bernie schrieb:
Das ist ja mal ein Durcheinander.
"Teilprivat" gibt es nicht. Ein Privatrezept ist ein Privatrezept. Heilmittelrichtlinienkonform darf nur das Muster 13 verwendet werden.
Ein Patient, welcher Kostenerstattung mit seiner GKV vereinbart hat wird automatisch zum Selbstzahler/Privatpatient.
Es kann aber sein, dass die jeweilige KK in Ihrer Satzung die Regelung mit den 14 tagen stehen hat. Da muss sich aber der Patient vorher darüber informieren. Der Leistungserbringer kann nicht die Satzungen von 130 Krankenkassen auswendig kennen.
In der Satzung der DAK steht nichts dergleichen!
Also ich habe gerade mit der DAK telefoniert, die meinen der Patient hätte das schriftlich in seinen Vertragsunterlagen dass die Leistungen trotzdem an die Heilmittelrichtlinien gebunden sind, egal welches Rezept oder was auch immer ausgestellt wird. In der Satzung steht bei der Kostenerstattung tatsächlich nichts, jetzt werde ich mir mal die Unterlagen anschauen. Ich kann das irgendwie nicht so ganz glauben...
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CS34 schrieb:
Der Ausdruck "teilprivat" kam ja von mir, habe nur die Frau des Patienten zitiert.
Also ich habe gerade mit der DAK telefoniert, die meinen der Patient hätte das schriftlich in seinen Vertragsunterlagen dass die Leistungen trotzdem an die Heilmittelrichtlinien gebunden sind, egal welches Rezept oder was auch immer ausgestellt wird. In der Satzung steht bei der Kostenerstattung tatsächlich nichts, jetzt werde ich mir mal die Unterlagen anschauen. Ich kann das irgendwie nicht so ganz glauben...
Eine GKV VO ist eine VO, bei der man sich leider an die gültigen (lausigen) Vergütungen halten muss. Ansonsten gibt es für mich nur noch Privatverordnungen und da sollten die (für die vom PI festgelegten Vergütungen) gelten.
Warum befassen sich PT's überhaupt mit so putzigen Wortschöpfungen wie "Teilverordnung" oder ähnlichem Unsinn?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Richtig, so sehe ich das auch. Wieso lassen sich PT's von jedem Schwachsinn beeinflussen. Was der Patient für einen Deal mit seiner KK hat, ist mir vollkommen gleichgültig, egal welches Schreiben die GKV schickt. Um solche Deals mit ihren evtl. Einschränkungen (wie Beginn nach 14 Tagen u.ä.) muss sich der Patient selbst kümmern.
Eine GKV VO ist eine VO, bei der man sich leider an die gültigen (lausigen) Vergütungen halten muss. Ansonsten gibt es für mich nur noch Privatverordnungen und da sollten die (für die vom PI festgelegten Vergütungen) gelten.
Warum befassen sich PT's überhaupt mit so putzigen Wortschöpfungen wie "Teilverordnung" oder ähnlichem Unsinn?
Gruß Britt
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michael933 schrieb:
Soweit meine Logik ausreicht, sollte eine "Teilprivat-VO" nicht von HMR abhängig sein, ausser im Vertrag des Pat. steht etwas anderes.
Für HMR gilt Muster 13. Es ist ja sicherlich auch kein Ind.Schlüssel, EV/'FV, ICD, etc auf der Priv.VO vermerkt....
ich habe jetzt auch wieder zum ersten Mal seit über 10 Jahren einen Patienten, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist (selbstständig) und der die Kostenerstattung gewählt hat.
Die Patienten können sich vom Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen und können dann zur Therapie gehen. Erstattet werden anscheinend nur die für uns üblichen Kassensätze. Aber anscheinend hat der Arzt dann keine Problem von Seiten der Budgetierung.
Daß die Krankenkasse nun auf die Idee kommt, die Prinzipien des Heimittelkataloges miteinfließen zu lassen, ist mir neu. Aber so wie die drauf sind, ist dies durchaus vorstellbar.
Ich werde meinen Patienten gleichmal mitinformieren.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe jetzt auch wieder zum ersten Mal seit über 10 Jahren einen Patienten, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist (selbstständig) und der die Kostenerstattung gewählt hat.
Die Patienten können sich vom Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen und können dann zur Therapie gehen. Erstattet werden anscheinend nur die für uns üblichen Kassensätze. Aber anscheinend hat der Arzt dann keine Problem von Seiten der Budgetierung.
Daß die Krankenkasse nun auf die Idee kommt, die Prinzipien des Heimittelkataloges miteinfließen zu lassen, ist mir neu. Aber so wie die drauf sind, ist dies durchaus vorstellbar.
Ich werde meinen Patienten gleichmal mitinformieren.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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idefix- schrieb:
Was interessiert dich die Kasse? Du hast einen Vertrag mit dem Patienten, eine unterschriebene Honorarvereinbarung, fertig. Also zahlt der Patient die Rechnung, alles andere soll er mit seiner Kasse ausmachen. Das Du dann auch noch bei der Kasse anrufen willst - wieso?
Nur mal so zur Info, was da alles läuft in den Praxen - und wie die Preise teilweise kaputt gemacht werden - leider!
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PS: was macht sie ,wenn ich ankomme nach der Behandlung und sage meine Kasse bezahlt nur 1,50 für die Behandlung :wink: wird bestimmt noch 30min dafür behandelt :smile:
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therapeutin schrieb:
ja wenn man keine Ahnung hat sollte man es einfach lassen :kissing_closed_eyes: kannst du deiner Kollegin mal sagen
PS: was macht sie ,wenn ich ankomme nach der Behandlung und sage meine Kasse bezahlt nur 1,50 für die Behandlung :wink: wird bestimmt noch 30min dafür behandelt :smile:
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bridge01 schrieb:
So ein heilloses Durcheinander gibt es bei uns auch. Da ist jemand privat versichert, aber nur zu VdeK Sätzen. Und wir stellen dann auch noch die Rechnung danach!!!! - Also meine Kollegin - ich bin da ziemlich neu. Es kostet mich jedesmal nur ein Kopfschütteln, wenn sie nach den Richtlinien der privaten Kassen die Rechnung stellt. So gibt es nämlich nicht nur einen Privatsatz von uns sondern jedesmal die Sondervereinbarung von Patient zur Kasse! Und wenn die Kasse nicht alles zahlt, werden die Rechnungen geändert und mit 50% oder 70% je nachdem. Das sind doch Berechnungen, die die Kassen machen müssen und nicht wir von der Physiopraxis!
Nur mal so zur Info, was da alles läuft in den Praxen - und wie die Preise teilweise kaputt gemacht werden - leider!
Zahlungsausfälle vermeidet man, indem man bei der eltzten Behandlung sofort abkassiert oder um Vorübersweisung bis zum letzten Termin bittet.........
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UW schrieb:
ohne wenn und aber.
Zahlungsausfälle vermeidet man, indem man bei der eltzten Behandlung sofort abkassiert oder um Vorübersweisung bis zum letzten Termin bittet.........
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