- 20-40 Stunden/Woche, an 3-5 Tagen
- Stundenlohn € 23-27
- € 4000-4680/Monat bei Vollzeit
-
Erfolgsbeteiligung/Sonderzahlungen
- Jobticket, Dienstfahrrad oder
Mobilitätspauschale
- 6 Wochen Urlaub
- Heiligabend und Silvester bezahlt
frei
- 1 Woche Fortbildungsurlaub
- Fortbildungszuschuss
- betriebliche Weiterbildung
- Firmenevents
- sehr harmonisches Arbeitsklima
Unsere Praxis existiert seit über
35 Jahren im Herzen Berlins
zwischen Hauptbahnhof und U-Bhf.
Turmstraße.
U...
- Stundenlohn € 23-27
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-
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Mobilitätspauschale
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frei
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U...
HG Mary
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr, mir hat eine private Versicherung nur Behilfesatz ersattet. Ortsueblich ist in S-H und HH laut Verband aber Faktor 2,3. Ich beabsichtige zu klagen, hat jemand damit auch Erfahrungen? Wenn ja welche? Moechte jemand mitmachen, dann sind wir wenigstens vor dem Landgericht. Die Prozesskosten wuerden wir uns anteilig teilen,
HG Mary
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
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C. DBO schrieb:
Sprichst Du grade von DEINER PKV oder von der eines Patienten? Klingt etwas zweideutig . . .
Zahlt deine PKV nicht, dann schau in deinen Vertrag. was zum Thema Heilmittel drinsteht.
Wenn dort steht: Heilmittel bis zum Höchstbetrag der Bundesbeihilfe, dann ist das korrekt.
Du kannst aber den "mehr" gezahlten Anteil an bei der Steuererklärung als außergewöhnlichen Aufwand ansetzen.
Wenn dort keine Einschränkung steht, dann muss die Kasse zahlen.
Hat meine auch versucht.
Freundliche Brief mit der Bitte um Information, aus welchem Vertragsdokument diese Beschränkung hervorgeht,
und schon haben sie es anstandslos bezahlt....
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TheStonie schrieb:
Zahlt die PKV des Kunden nicht. Im Notfall sein Problem
Zahlt deine PKV nicht, dann schau in deinen Vertrag. was zum Thema Heilmittel drinsteht.
Wenn dort steht: Heilmittel bis zum Höchstbetrag der Bundesbeihilfe, dann ist das korrekt.
Du kannst aber den "mehr" gezahlten Anteil an bei der Steuererklärung als außergewöhnlichen Aufwand ansetzen.
Wenn dort keine Einschränkung steht, dann muss die Kasse zahlen.
Hat meine auch versucht.
Freundliche Brief mit der Bitte um Information, aus welchem Vertragsdokument diese Beschränkung hervorgeht,
und schon haben sie es anstandslos bezahlt....
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Tempelritter schrieb:
Schon einen Widerspruch formuliert und was steht zur Erstattung in deinem Vertrag?
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
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