Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
HG Mary
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr, mir hat eine private Versicherung nur Behilfesatz ersattet. Ortsueblich ist in S-H und HH laut Verband aber Faktor 2,3. Ich beabsichtige zu klagen, hat jemand damit auch Erfahrungen? Wenn ja welche? Moechte jemand mitmachen, dann sind wir wenigstens vor dem Landgericht. Die Prozesskosten wuerden wir uns anteilig teilen,
HG Mary
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Sprichst Du grade von DEINER PKV oder von der eines Patienten? Klingt etwas zweideutig . . .
Zahlt deine PKV nicht, dann schau in deinen Vertrag. was zum Thema Heilmittel drinsteht.
Wenn dort steht: Heilmittel bis zum Höchstbetrag der Bundesbeihilfe, dann ist das korrekt.
Du kannst aber den "mehr" gezahlten Anteil an bei der Steuererklärung als außergewöhnlichen Aufwand ansetzen.
Wenn dort keine Einschränkung steht, dann muss die Kasse zahlen.
Hat meine auch versucht.
Freundliche Brief mit der Bitte um Information, aus welchem Vertragsdokument diese Beschränkung hervorgeht,
und schon haben sie es anstandslos bezahlt....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Zahlt die PKV des Kunden nicht. Im Notfall sein Problem
Zahlt deine PKV nicht, dann schau in deinen Vertrag. was zum Thema Heilmittel drinsteht.
Wenn dort steht: Heilmittel bis zum Höchstbetrag der Bundesbeihilfe, dann ist das korrekt.
Du kannst aber den "mehr" gezahlten Anteil an bei der Steuererklärung als außergewöhnlichen Aufwand ansetzen.
Wenn dort keine Einschränkung steht, dann muss die Kasse zahlen.
Hat meine auch versucht.
Freundliche Brief mit der Bitte um Information, aus welchem Vertragsdokument diese Beschränkung hervorgeht,
und schon haben sie es anstandslos bezahlt....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Schon einen Widerspruch formuliert und was steht zur Erstattung in deinem Vertrag?
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
Mein Profilbild bearbeiten