Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
"Untergrenze für die in den Jahren 2016 bis 2021 nach Absatz 2 zu vereinbarenden Höchstpreise ist der Betrag, der sich jeweils aus dem niedrigsten Preis zuzüglich zwei Drittel der Differenz zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis des betreffenden Landes ergibt...
Die Vertragspartner auf Kassenseite melden dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich zum 1. April die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ermittelt daraus für jedes Land die Untergrenze nach Satz 1 und teilt diese sowie den höchsten Preis den Vertragspartnern nach Absatz 2 Satz 1 auf Anfrage mit...
Der 1. April war schon, die Berechnung der Untergrenze müsste/könnte schon erfolgt sein.
Hat jemand schon Verbandsinfos darüber, welche Preisuntergrenze in seinem Bundesland festgelegt wurde? Haben die Verbände die erforderliche Anfrage überhaupt schon gestellt?
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REHA am Kreuz schrieb:
In § 125 Abs. 3 SGB V heißt es:
"Untergrenze für die in den Jahren 2016 bis 2021 nach Absatz 2 zu vereinbarenden Höchstpreise ist der Betrag, der sich jeweils aus dem niedrigsten Preis zuzüglich zwei Drittel der Differenz zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis des betreffenden Landes ergibt...
Die Vertragspartner auf Kassenseite melden dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich zum 1. April die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ermittelt daraus für jedes Land die Untergrenze nach Satz 1 und teilt diese sowie den höchsten Preis den Vertragspartnern nach Absatz 2 Satz 1 auf Anfrage mit...
Der 1. April war schon, die Berechnung der Untergrenze müsste/könnte schon erfolgt sein.
Hat jemand schon Verbandsinfos darüber, welche Preisuntergrenze in seinem Bundesland festgelegt wurde? Haben die Verbände die erforderliche Anfrage überhaupt schon gestellt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
In WL zum 01.04. ebenso (RVO-Vertrag). Daher bei bestimmte Positionen bis zur 12% Erhöhung.
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TheStonie schrieb:
In Niedersachsen wurde der Preis des IFK dementsprechend für die AOK zum 1.2. erhöht
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Vielen Dank, aber ich bräuchte die für Thüringen für 2016 festgelegte Preisuntergrenze. Hat die schon jemand?
Frag doch Frau Brakutt, duckundweg....... :smile:
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morpheus-06 schrieb:
REHA am Kreuz schrieb am 20.4.16 11:13:
Vielen Dank, aber ich bräuchte die für Thüringen für 2016 festgelegte Preisuntergrenze. Hat die schon jemand?
Frag doch Frau Brakutt, duckundweg....... :smile:
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Andreas216 schrieb:
:kissing_closed_eyes:
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REHA am Kreuz schrieb:
Vielen Dank, aber ich bräuchte die für Thüringen für 2016 festgelegte Preisuntergrenze. Hat die schon jemand?
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