Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
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Ich finde leider nichts wie ich in der Praxis für die Bundeswehr und die big direkt Gesundheit abrechnen soll. Muss am 10. meine Rechnung an die Praxis schreiben nur leider keine Ahnung was ich für KG, MT und Fango berechnen soll. Wisst ihr etwas?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich finde leider nichts wie ich in der Praxis für die Bundeswehr und die big direkt Gesundheit abrechnen soll. Muss am 10. meine Rechnung an die Praxis schreiben nur leider keine Ahnung was ich für KG, MT und Fango berechnen soll. Wisst ihr etwas?
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Susulo schrieb:
...und die big direkt ist eine Innungskrankenkasse, also RVO
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Leni C. schrieb:
Und Bundeswehr ist zuzahlungsfrei .
Und Bundeswehr ist zuzahlungsfrei .
... außerdem muss das Rezept in dem Quartal "abgearbeitet" sein, in dem es ausgestellt wurde, wenn nicht anders vermerkt :blush:
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Leni C. schrieb am 30.11.15 08:05:
Und Bundeswehr ist zuzahlungsfrei .
... außerdem muss das Rezept in dem Quartal "abgearbeitet" sein, in dem es ausgestellt wurde, wenn nicht anders vermerkt :blush:
Gruß Evi
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Schippi schrieb:
Hallo Evi,wo ist denn dafuer die Grundlage?das ist doch nicht mchbsr,wenn ein 6-r Rezept zB m 23.September ausgestellt wurde. in habe bisher noch keine Probleme mit der Abrechnung gehabt
ich habe vom Kreiswehrersatzamt vor einigen Jahren diese Info erhalten, dass in deinem geschilderten Fall, der Arzt eine Gültigkeitsdauer eintragen muss.
Ich hab zur Zeit kein Rezept von der Bundeswehr vorliegen, erinnere mich aber, dass dies auch auf dem Formular so vermerkt war.
Vielleicht hat sich ja dahingehend in letzter Zeit etwas geändert ...
Da wir selten Bundeswehr Rezepte haben (es gibt seit einigen Jahren hier keine Kaserne mehr), könnte das ja möglich sein :blush:
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Hallo Schippi,
ich habe vom Kreiswehrersatzamt vor einigen Jahren diese Info erhalten, dass in deinem geschilderten Fall, der Arzt eine Gültigkeitsdauer eintragen muss.
Ich hab zur Zeit kein Rezept von der Bundeswehr vorliegen, erinnere mich aber, dass dies auch auf dem Formular so vermerkt war.
Vielleicht hat sich ja dahingehend in letzter Zeit etwas geändert ...
Da wir selten Bundeswehr Rezepte haben (es gibt seit einigen Jahren hier keine Kaserne mehr), könnte das ja möglich sein :blush:
Gruß Evi
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Schippi schrieb:
Hallo,Bundeswehr wird nach vdek berechnet,steht auch auf dem Rezept drauf
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