Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
eine*en Physiotherapeuten*in
(w/m/d) für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (Montag, Mittwoch,
Freitag) vorerst befristet bis
31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergotherape...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
eine*en Physiotherapeuten*in
(w/m/d) für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (Montag, Mittwoch,
Freitag) vorerst befristet bis
31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergotherape...
wir (mein Chef und ich - als fachliche Leitung seiner neuen Zweigstellenpraxis) sind gerade dabei, eine Liste für Selbstzahler-Leistungen zu erstellen, die auch für die Patienten sichtbar ausgehängt werden soll.
Dabei haben sich folgende Fragen ergeben:
1. auf der alten Liste stand hinter jedem Angebot (z.B. Massage) eine Zeitangabe, also z.B. "ca. 20 Minuten".
Ist das sinnvoll/zulässig/ratsam das so zu formulieren? Oder komplett ohne Zeitangabe?
2. darf "KG" als Selbstzahler-Leistung angeboten werden? Wenn ja: Was darf der Therapeut dann behandeln? Nur präventiv oder "alles"?
3. Habt ihr auch so eine Liste aushängen?
4. Wie hoch sind Eure Preise (ganz konkret - xy Euro für Massage etc.) bzw. wie habt ihr diese kalkuliert?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Antworten.
LG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Wissenden,
wir (mein Chef und ich - als fachliche Leitung seiner neuen Zweigstellenpraxis) sind gerade dabei, eine Liste für Selbstzahler-Leistungen zu erstellen, die auch für die Patienten sichtbar ausgehängt werden soll.
Dabei haben sich folgende Fragen ergeben:
1. auf der alten Liste stand hinter jedem Angebot (z.B. Massage) eine Zeitangabe, also z.B. "ca. 20 Minuten".
Ist das sinnvoll/zulässig/ratsam das so zu formulieren? Oder komplett ohne Zeitangabe?
2. darf "KG" als Selbstzahler-Leistung angeboten werden? Wenn ja: Was darf der Therapeut dann behandeln? Nur präventiv oder "alles"?
3. Habt ihr auch so eine Liste aushängen?
4. Wie hoch sind Eure Preise (ganz konkret - xy Euro für Massage etc.) bzw. wie habt ihr diese kalkuliert?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Antworten.
LG Nadine
2. Als Chef bzw. fachliche Leitung sollte man wissen, dass man ohne sek. HP keine KG anbieten darf.
4. Von 12-30€
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für Deine Antworten.
Zu 2.
Ich bin sek. HP..., aber danke, dass Du es für meinen Chef noch einmal eindeutig formuliert hast... :smile:
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nadine meier schrieb:
Vielen Dank, McMiki,
für Deine Antworten.
Zu 2.
Ich bin sek. HP..., aber danke, dass Du es für meinen Chef noch einmal eindeutig formuliert hast... :smile:
ich möchte gezielter auf die Frage der Zeitangabe eingehen. Diese Angabe ist aus meiner Sicht viel zu mechanistisch gedacht, eine Behandlung dauert so lange wie nötig, thats it. Man stelle sich vergleichbares im ärztlichen Bereich vor. Bedenke auch, bei konkreter Angabe wird sie auch justitiabel!!! Was in vielen Praxen falsch eingeschätzt wird ist, dass die Zeitangaben zwar unangemessen (sh. oben) sind aber zumindest keinesfalls justitiabel.
Die Leistungsbeschreibungen strotzen nur so von Relativierungen bei den Zeitangaben wie z. B. "ca., Regelfall" u.a. Dadurch sind solche Zeitangaben juristisch nicht greifbar. Deshalb verwundert es auch nicht, dass es bis heute keinen einzigen entsprechenden kassenseitigen Versuch gegeben hat.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
ich möchte gezielter auf die Frage der Zeitangabe eingehen. Diese Angabe ist aus meiner Sicht viel zu mechanistisch gedacht, eine Behandlung dauert so lange wie nötig, thats it. Man stelle sich vergleichbares im ärztlichen Bereich vor. Bedenke auch, bei konkreter Angabe wird sie auch justitiabel!!! Was in vielen Praxen falsch eingeschätzt wird ist, dass die Zeitangaben zwar unangemessen (sh. oben) sind aber zumindest keinesfalls justitiabel.
Die Leistungsbeschreibungen strotzen nur so von Relativierungen bei den Zeitangaben wie z. B. "ca., Regelfall" u.a. Dadurch sind solche Zeitangaben juristisch nicht greifbar. Deshalb verwundert es auch nicht, dass es bis heute keinen einzigen entsprechenden kassenseitigen Versuch gegeben hat.
Mit kollegialen Grüßen
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McMiki schrieb:
1. Kann man machen, muss man dann aber auch einhalten
2. Als Chef bzw. fachliche Leitung sollte man wissen, dass man ohne sek. HP keine KG anbieten darf.
4. Von 12-30€
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