Das Rehabilitationszentrum
Quellenhof in Bad Wildbad ist eine
spezialisierte neurologische
Fachklinik mit
über 130 Betten. Zu den
Schwerpunkten gehört die
Behandlung der Krankheitsbilder
Multiple Sklerose,
Schlaganfall, Post-Polio-Syndrom
sowie Guillain-Barré-Syndrom.
Aufgenommen werden Patienten in der
Frührehaphase, der Phase C und D.
Die Einrichtung ist für alle
Kostenträger zugelassen. Im Rahmen
von
familienfreundlichen
Arbeitsplätzen unterstützen wir
die Vereinbarkeit von Beruf ...
Quellenhof in Bad Wildbad ist eine
spezialisierte neurologische
Fachklinik mit
über 130 Betten. Zu den
Schwerpunkten gehört die
Behandlung der Krankheitsbilder
Multiple Sklerose,
Schlaganfall, Post-Polio-Syndrom
sowie Guillain-Barré-Syndrom.
Aufgenommen werden Patienten in der
Frührehaphase, der Phase C und D.
Die Einrichtung ist für alle
Kostenträger zugelassen. Im Rahmen
von
familienfreundlichen
Arbeitsplätzen unterstützen wir
die Vereinbarkeit von Beruf ...
hat jmd die aktuelle Preisliste/Vergütungsliste der Universa PKV?
Die PKV selbst verweigert mir die Auskunft, der Versicherte ist auch irgendwie nicht richtig weiter gekommen und online ist auch nichts abrufbar.
Grüsse
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Die machst nen Eiertanz, was dein Patient vergütet bekommt?
Richtest du dich dann auch danach?
Hast du eine HonorarVB unterschreiben lassen?
Dein Preis zählt, Punkt. Oder?
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Shia schrieb:
Mal ganz ehrlich gefragt.
Die machst nen Eiertanz, was dein Patient vergütet bekommt?
Richtest du dich dann auch danach?
Hast du eine HonorarVB unterschreiben lassen?
Dein Preis zählt, Punkt. Oder?
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massu schrieb:
@Shia vielleicht möchte der Patient einfach wissen, wie viel von der Rechnung erstattet wird. Und der nette Physio mischt mit ein, und recherchiert in seiner Freizeit....
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mojitoprinz schrieb:
Guten Morgen Community
hat jmd die aktuelle Preisliste/Vergütungsliste der Universa PKV?
Die PKV selbst verweigert mir die Auskunft, der Versicherte ist auch irgendwie nicht richtig weiter gekommen und online ist auch nichts abrufbar.
Grüsse
Da die Preise von Vertrag zu Vertag variieren können, ist eine Onlinerecherche sinnlos.
Dir braucht die PKV keine Auskunft zu geben.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Da kann nicht sein, denn dem Versicherungsnehmer ist auf Anfrage bei der PKV die aktuelle Preisliste vorzulegen.
Da die Preise von Vertrag zu Vertag variieren können, ist eine Onlinerecherche sinnlos.
Dir braucht die PKV keine Auskunft zu geben.
Gruß von Monique
Aber dein Patient hat doch AGBs ausgehändigt bekommen? Da steht drin, welcher Tarif er abgeschlossen hat und was er, wie hoch versichert hat.
Nur mal aus Neugierde: Warum interessiert es dich denn, wie er versichert ist?
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Meinen Tarif bei meiner PKV gibt es schon lange nicht mehr, somit ist online auf der Seite meiner PKV auch nichts mehr dazu zu finden.
Davon abgesehen MUSS die PKV seinem Versicherungsnehmer jederzeit Auskunft über die Vetragsbedingungen geben. Auch über die Erstattungen für Physiotherapie.
Könnte ja sein, dass der Versicherungsnehmer seine Unterlagen verloren hat, dass sie verbrannt sind oder einem Wasserschaden zum Opfer gefallen sind...
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M0nique schrieb:
Leider gibt es auch ältere Verträge mit Preisliste bei der Universa. Ich habe eine Preisliste der Universa von einem Patienten Stand Mai 2024 vorliegen.
Meinen Tarif bei meiner PKV gibt es schon lange nicht mehr, somit ist online auf der Seite meiner PKV auch nichts mehr dazu zu finden.
Davon abgesehen MUSS die PKV seinem Versicherungsnehmer jederzeit Auskunft über die Vetragsbedingungen geben. Auch über die Erstattungen für Physiotherapie.
Könnte ja sein, dass der Versicherungsnehmer seine Unterlagen verloren hat, dass sie verbrannt sind oder einem Wasserschaden zum Opfer gefallen sind...
Und bei den älteren Verträge ist immer wieder zu hinterfragen, ob das Preis-/Leistungsverzeichnis überhaupt wirksam vereinbart wurde. 😇 Die Generali versucht das gerade bei einen Bekannten mit Vertrag aus 1987 zu behaupten.
Ansonsten hast du natürlich recht, die PKV ist verpflichtet seine Versicherten vollumfänglich Auskunft zu erteilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Das ist bekannt, mein Tarif aus 1989 gibt es auch nicht mehr. 😎
Und bei den älteren Verträge ist immer wieder zu hinterfragen, ob das Preis-/Leistungsverzeichnis überhaupt wirksam vereinbart wurde. 😇 Die Generali versucht das gerade bei einen Bekannten mit Vertrag aus 1987 zu behaupten.
Ansonsten hast du natürlich recht, die PKV ist verpflichtet seine Versicherten vollumfänglich Auskunft zu erteilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mojitoprinz Wenn ich auf der Website der Versicherung gehe, dann bieten die 4 Privattarifmodelle an. Bei alle 4 Modelle wird "100% (bzw. 75% Erstattung) OHNE tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis" angegeben.
Aber dein Patient hat doch AGBs ausgehändigt bekommen? Da steht drin, welcher Tarif er abgeschlossen hat und was er, wie hoch versichert hat.
Nur mal aus Neugierde: Warum interessiert es dich denn, wie er versichert ist?
Vielen Dank für eure Antworten.
Schade das wohl keiner diese hat.
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Die von Dir per PN angefragten Preise meines Patienten sind nicht bei allen Verträgen der Unisersa gültig.
Dein Patient braucht nur bei der Universa anzurufen und nach deren Erstattung für seinen Vertrag zu fragen.
Und falls er keine Lust auf das Hängen in der Warteschleife hat, das geht auch per Mail.
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M0nique schrieb:
Nochmal, jede PKV hat viele unterschiedliche Verträge im Angebot mit durchaus sehr unterschiedlichen Erstattungen für Physiotherapie.
Die von Dir per PN angefragten Preise meines Patienten sind nicht bei allen Verträgen der Unisersa gültig.
Dein Patient braucht nur bei der Universa anzurufen und nach deren Erstattung für seinen Vertrag zu fragen.
Und falls er keine Lust auf das Hängen in der Warteschleife hat, das geht auch per Mail.
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Shia schrieb:
Schade, dass du meine Fragen nicht beantwortest, denn gute Antworten hast du erhalten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Ich glaube @mojitoprinz hat wohl "Tunneldenken".
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mojitoprinz schrieb:
Servus miteinander.
Vielen Dank für eure Antworten.
Schade das wohl keiner diese hat.
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