"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
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im Hausbesuch
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Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
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ich bin ein recht neuer Praxisinhaber und habe nun folgendes "Problem".
Eine PKV-Patientin hat eine Rechnung von mir nicht im ganzen Umfang bezahlt bekommen.
Folgende Begründung lag bei:
"Für den Bereich der Heilmittel in der privaten Krankenversicherung existieren keine taxmäßigen Vergütungen für Angehörige medinzischer Assistenzberufe. Daher ist bei der Festlegung der Honorare für Angehörige medizinischer Assistenzberufe grundsätzlich auf die "übliche Vergütung" gemäß § 612 Absatz 2 BGB abzustellen. Die berechneten Kosten für folgende Heilmittel liegen über dem üblichen Höchstbetrag.
Meine Patientin ist selbst Ärztin und hat das Rezept erstellt. Verstehe ich das richtig, dass hierbei das Problem liegt?
Ich habe bei meinen Preisen den 1,7fachen Satz berechnet. Also nicht gerade super hochtrabend. Außer bei KMT, da liege ich etwas höher.
Habt ihr dahingehend evtl Erfahrung? Muss ich nun meine Preise überdenken? Oder grundsätzlich mehrere Sätze für PKV-Patienten anbieten?
LG
Yanev
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idefix- schrieb:
Wen interessiert es, was deine Patienten erstattet bekommen. Du kalkulierst, lässt die Patienten einen Honorarvertrag unterschreiben, hängst die Preisliste in der Praxis aus. Fertig. Wer was abzieht bekommt eine Mahnung und dann den Anwalt.
oh, das kommt mir sehr bekannt vor.
Fast alle PKV verweigern seit etlichen Jahren die komplette Erstattung von Preisen, die über Beihilfeniveau liegen, mit solch abstrusen Begründungen. Oft wird der Beihilfefsatz explizit als ortsüblich und angemessen hingestellt.
Da hilft nur von Seiten des Patienten sich zur Wehr zu setzen. Bei Drohung mit Rechtsanwalt knicken die PKV dann oft ein - nicht immer.
Für ganz unverschämte Ablehnungen der vollen Kosten durch die PKV habe ich ein kleines und knackiges Schreiben aufgesetzt, dass ich meinen Patienten dann in die Hand drücke. Die Patienten sind nach dem Lesen dann richtig sickig auf ihre PKV. Viele leiten das dann an ihre PKV weiter. So soll es sein!
Bei Vertragsabschluss mit meinen Patienten kläre ich sie immer über die Zuzahlung zu Beihilfepreisen auf "Wenn ihre PKV nur den Beihilfesatz erstattet, werden sie für das vorliegende 10er Rezept soundsoviel dazuzahlen müssen. Bitte fragen sie bei ihrer PKV wegen der Ersattung nach".
Bleib bei Deinen Preisen! Verkaufe Dich nicht unter Wert!
Gruß von Monique
PS. Schau mal auf die Homepage von MikeL, da findest Du viele Infos zu dem Erstattungsproblem:
Physiotherapie Informationsdienst für Privatpatienten
(Lieber MikeL, ich hoffe es ist ok, hier den Links zu setzen...)
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M0nique schrieb:
Hallo Yanev,
oh, das kommt mir sehr bekannt vor.
Fast alle PKV verweigern seit etlichen Jahren die komplette Erstattung von Preisen, die über Beihilfeniveau liegen, mit solch abstrusen Begründungen. Oft wird der Beihilfefsatz explizit als ortsüblich und angemessen hingestellt.
Da hilft nur von Seiten des Patienten sich zur Wehr zu setzen. Bei Drohung mit Rechtsanwalt knicken die PKV dann oft ein - nicht immer.
Für ganz unverschämte Ablehnungen der vollen Kosten durch die PKV habe ich ein kleines und knackiges Schreiben aufgesetzt, dass ich meinen Patienten dann in die Hand drücke. Die Patienten sind nach dem Lesen dann richtig sickig auf ihre PKV. Viele leiten das dann an ihre PKV weiter. So soll es sein!
Bei Vertragsabschluss mit meinen Patienten kläre ich sie immer über die Zuzahlung zu Beihilfepreisen auf "Wenn ihre PKV nur den Beihilfesatz erstattet, werden sie für das vorliegende 10er Rezept soundsoviel dazuzahlen müssen. Bitte fragen sie bei ihrer PKV wegen der Ersattung nach".
Bleib bei Deinen Preisen! Verkaufe Dich nicht unter Wert!
Gruß von Monique
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Problem beschreiben
Casus schrieb:
Hallo Leute,
ich bin ein recht neuer Praxisinhaber und habe nun folgendes "Problem".
Eine PKV-Patientin hat eine Rechnung von mir nicht im ganzen Umfang bezahlt bekommen.
Folgende Begründung lag bei:
"Für den Bereich der Heilmittel in der privaten Krankenversicherung existieren keine taxmäßigen Vergütungen für Angehörige medinzischer Assistenzberufe. Daher ist bei der Festlegung der Honorare für Angehörige medizinischer Assistenzberufe grundsätzlich auf die "übliche Vergütung" gemäß § 612 Absatz 2 BGB abzustellen. Die berechneten Kosten für folgende Heilmittel liegen über dem üblichen Höchstbetrag.
Meine Patientin ist selbst Ärztin und hat das Rezept erstellt. Verstehe ich das richtig, dass hierbei das Problem liegt?
Ich habe bei meinen Preisen den 1,7fachen Satz berechnet. Also nicht gerade super hochtrabend. Außer bei KMT, da liege ich etwas höher.
Habt ihr dahingehend evtl Erfahrung? Muss ich nun meine Preise überdenken? Oder grundsätzlich mehrere Sätze für PKV-Patienten anbieten?
LG
Yanev
Und zwar unabhängig von deren Versicherungsverträgen.
Wenn die PKV nur Anteilig oder gar keine Physio zahlt dann kann dir das herzlich egal sein.
Dein Vertragspartner ist immer dein Patient.
Was der mit deiner Rechnung bei seiner PKV macht ist seine Sache.
Deine Leistung, deine Preise.
Selbiges gilt für Beihilfeberechtigte Patienten.
Du machst VOR Beginn der Behandlungsserie mit dem Pat. einen Behandlungsvertrag, der deine Leistung mit Dauer und deinen Preis dazu enthält. Du kannst in diesen Vertrag schon darauf hinweisen dass je nach abgeschlossenen Versicherungsvertrag bei der PKV evtl. nicht alle Leistungen vollumfänglich von der Vers. erstattet werden und es daher auch zu individuellen Eigenleistungen führen kann. Ebenso erstattet die Beihilfe nicht den vollen Betrag.
Diesen Behandlungsvertrag unterschreibt der Pat. und weiß damit Bescheid was ihn erwartet.
Dieser Behandlungsvertrag bildet die Grundlage für deine Rechnungsstellung.
Außerdem kannst du deine Preisliste dem Pat. am Anfang mitgeben und in der Praxis gut sichtbar aushängen.
Evtl. klärt der Pat. im Vorfeld bei seiner PKV die Modalitäten oder liest im Versicherungsvertrag selbst nach.
Du kannst unmöglich für alle Eventualitäten andere Preise machen. Erstens undurchsichtig, zweitens unwürdig.
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Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
Du kalkulierst als selbständiger Unternehmer deine Preise für Privatpatienten selbst.
Und zwar unabhängig von deren Versicherungsverträgen.
Wenn die PKV nur Anteilig oder gar keine Physio zahlt dann kann dir das herzlich egal sein.
Dein Vertragspartner ist immer dein Patient.
Was der mit deiner Rechnung bei seiner PKV macht ist seine Sache.
Deine Leistung, deine Preise.
Selbiges gilt für Beihilfeberechtigte Patienten.
Du machst VOR Beginn der Behandlungsserie mit dem Pat. einen Behandlungsvertrag, der deine Leistung mit Dauer und deinen Preis dazu enthält. Du kannst in diesen Vertrag schon darauf hinweisen dass je nach abgeschlossenen Versicherungsvertrag bei der PKV evtl. nicht alle Leistungen vollumfänglich von der Vers. erstattet werden und es daher auch zu individuellen Eigenleistungen führen kann. Ebenso erstattet die Beihilfe nicht den vollen Betrag.
Diesen Behandlungsvertrag unterschreibt der Pat. und weiß damit Bescheid was ihn erwartet.
Dieser Behandlungsvertrag bildet die Grundlage für deine Rechnungsstellung.
Außerdem kannst du deine Preisliste dem Pat. am Anfang mitgeben und in der Praxis gut sichtbar aushängen.
Evtl. klärt der Pat. im Vorfeld bei seiner PKV die Modalitäten oder liest im Versicherungsvertrag selbst nach.
Du kannst unmöglich für alle Eventualitäten andere Preise machen. Erstens undurchsichtig, zweitens unwürdig.
Dennoch: Wie interpretiert ihr diese "Begründung" ?
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Genauso Quatsch wie ortsübliche Preise. Das Problem haben viele pkv. Liegt aber dran das sie nicht wissen welchen Tarif sie mit ihrer Versicherung vereinbart haben.
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Dway schrieb:
Was ist eine übliche Vergütung.?
Genauso Quatsch wie ortsübliche Preise. Das Problem haben viele pkv. Liegt aber dran das sie nicht wissen welchen Tarif sie mit ihrer Versicherung vereinbart haben.
Dennoch: Wie interpretiert ihr diese "Begründung" ?
Sieh dir dazu die Beiträge von Alfred Kramer an; als "ortsübliche Vergütung" wird von den PKVen gerne der Beihilfesatz postuliert [weil das, mangels Daten für 'ortsübliche Preise', halt seitens der PKVen bundesweit einheitlich angenommen wird];
dabei begehen sie den ersten Fehler: entsprechend einer ausdrücklichen Erklärung des damaligen Bundesinnenministers ist die Beihilfe eine Beihilfe, d.h. beihilfeerstattungsberechtigte Menschen dürfen nicht erwarten das die Erstattung die Behandlungskosten zu 100% deckt.
Idealerweise hast du eine Honorarvereinbarung vorliegen [...spätestens bei der nächsten Behandlung sollte eine vor Behandlungsbeginn datierte Vereinbarung unterzeichnet sein...], damit entfällt die Begründung BGB §612(2) da eine vereinbarte Taxe vorliegt.
Nein, dann wäre die Begründung für die Absetzung so formuliert: "Sie haben sich entgegen des Vertrages ein Heilmittel zum eigenen Gebrauch verschrieben" - und du wärst außen vor, dein Vergütungsanspruch gegenüber der Patientin bleibt bestehen während sie sich damit auseinandersetzen muss ob ihr Versicherungsvertrag die Erstattung selbstverordneter Heilmittel umfasst oder ob sie das verordnete Heilmittel aus eigener Tasche bezahlen darf.
Wichtig: jeder Patient, egal ob gesetzlich versichert/privat versichert/sonstiger Kostenträger, ist darüber aufzuklären das du keine Ahnung hast ob die Behandlungskosten von einem Dritten übernommen werden oder nicht - nach dem Debakel mit der IKK Classic in Baden-Württemberg muss(!) ich auch gesetzlich versicherte Patienten darauf hinweisen das ich bei einer Verweigerung der Kostenübernahme durch die GKV entsprechend dem Ablehnungsschreiben ihrer GKV Behandlungskosten geltend machen werde, wer damit nicht einverstanden ist lässt sich bitte von jemand anderem behandeln.
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Papa Alpaka schrieb:
Casus schrieb am 25.03.2021 17:45 Uhr:Danke euch schon einmal! So handhabe ich das auch. Mit Vertragsunterschrift etc.
Meine Patientin ist selbst Ärztin und hat das Rezept erstellt. Verstehe ich das richtig, dass hierbei das Problem liegt?
Dennoch: Wie interpretiert ihr diese "Begründung" ?
Sieh dir dazu die Beiträge von Alfred Kramer an; als "ortsübliche Vergütung" wird von den PKVen gerne der Beihilfesatz postuliert [weil das, mangels Daten für 'ortsübliche Preise', halt seitens der PKVen bundesweit einheitlich angenommen wird];
dabei begehen sie den ersten Fehler: entsprechend einer ausdrücklichen Erklärung des damaligen Bundesinnenministers ist die Beihilfe eine Beihilfe, d.h. beihilfeerstattungsberechtigte Menschen dürfen nicht erwarten das die Erstattung die Behandlungskosten zu 100% deckt.
Idealerweise hast du eine Honorarvereinbarung vorliegen [...spätestens bei der nächsten Behandlung sollte eine vor Behandlungsbeginn datierte Vereinbarung unterzeichnet sein...], damit entfällt die Begründung BGB §612(2) da eine vereinbarte Taxe vorliegt.
Nein, dann wäre die Begründung für die Absetzung so formuliert: "Sie haben sich entgegen des Vertrages ein Heilmittel zum eigenen Gebrauch verschrieben" - und du wärst außen vor, dein Vergütungsanspruch gegenüber der Patientin bleibt bestehen während sie sich damit auseinandersetzen muss ob ihr Versicherungsvertrag die Erstattung selbstverordneter Heilmittel umfasst oder ob sie das verordnete Heilmittel aus eigener Tasche bezahlen darf.
Wichtig: jeder Patient, egal ob gesetzlich versichert/privat versichert/sonstiger Kostenträger, ist darüber aufzuklären das du keine Ahnung hast ob die Behandlungskosten von einem Dritten übernommen werden oder nicht - nach dem Debakel mit der IKK Classic in Baden-Württemberg muss(!) ich auch gesetzlich versicherte Patienten darauf hinweisen das ich bei einer Verweigerung der Kostenübernahme durch die GKV entsprechend dem Ablehnungsschreiben ihrer GKV Behandlungskosten geltend machen werde, wer damit nicht einverstanden ist lässt sich bitte von jemand anderem behandeln.
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USpre schrieb:
Es gibt sogenannte "Ärztetarife" bei Privatversicherungen. Da ist ausdrücklich erlaubt, sich die Rezepte selbst auszustellen, als Arzt. Auch für die eigenen, mitversicherten Kinder. Das ist sehr praktisch. Und es entfallen ja die Kosten, wenn man als Ärztin für jedes Rezept zum Arzt muss.
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Casus schrieb:
Danke euch schon einmal! So handhabe ich das auch. Mit Vertragsunterschrift etc.
Dennoch: Wie interpretiert ihr diese "Begründung" ?
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mia73 schrieb:
Ich frage mich, was die übliche Vergütung ist?
Ich habe meiner PKV gerade mit Klage gedroht, mit einem sehr guten Rechtsanwalt. Hat Wunder gewirkt.
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USpre schrieb:
Die "ortsübliche Vergütung" in der Definition der privaten Krankenversicherungen liegt etwas über dem Beihilfesatz.
Ich habe meiner PKV gerade mit Klage gedroht, mit einem sehr guten Rechtsanwalt. Hat Wunder gewirkt.
Der macht gerade wegen 10€ ein Fass auf und fordert mich auf ihm darzulegen wie ich dazu käme solch überhöhte Preise zu verlangen.
Und beleidigend ist er am Telefon auch noch geworden.
Morgen geht die Mahnung incl Hausverbot raus.
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hast du keine honorarvereinbarung?
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bundy007 schrieb:
was nimmst du für kg und mt?
hast du keine honorarvereinbarung?
Ich differenziere nicht nach dem angewandten Heilmittel; der preisbestimmende Faktor ist die aufgewandte Zeit. Kleinmaterial ist entsprechend dem individuellen Bedarf vorhanden, ich berechne keine Rüstzeit für den Wagen, auf Wunsch kann das Kleinmaterial auch käuflich erworben werden und in den Besitz des jeweiligen Patienten übergehen.
Die Caritas hatte vor zehn Jahren eine Bedingung um mir Unterstützung zu gewähren: "das du jetzt €378,21 brauchst um deinem ersten Kind eine Erstausstattung zu beschaffen interessiert uns nicht, schmeiß die Ausbildung und du bekommst €1.800 ausgezahlt ohne das wir nach der Verwendung fragen und lebenslang zusätzlich zum ALG II monatliche Barauszahlungen"middle_finger. Die mich ausbildende Schule hat mir dann für einen Monat das Schulgeld erlassen [€425 gespart, damit brauchte ich die €378,21 der Caritas nicht mehr]. Besten Dank, nun schaue ich ziemlich genau hin wo ich bereit bin Zugeständnisse zu machen...
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Papa Alpaka schrieb:
@bundy007 ich bin zwar nicht gefragt, aber für die Vergleichbarkeit antworte ich trotzdem: meine Honorarvereinbarungen laufen zur Zeit auf €41,80 pro angefangene zwanzig Minuten; HB-Heim €20,88; HB €34,58 [zzgl. Pauschalbeträge je 5km Luftlinie die über meinen üblichen Einsatzradius hinausgehen].
Ich differenziere nicht nach dem angewandten Heilmittel; der preisbestimmende Faktor ist die aufgewandte Zeit. Kleinmaterial ist entsprechend dem individuellen Bedarf vorhanden, ich berechne keine Rüstzeit für den Wagen, auf Wunsch kann das Kleinmaterial auch käuflich erworben werden und in den Besitz des jeweiligen Patienten übergehen.
Die Caritas hatte vor zehn Jahren eine Bedingung um mir Unterstützung zu gewähren: "das du jetzt €378,21 brauchst um deinem ersten Kind eine Erstausstattung zu beschaffen interessiert uns nicht, schmeiß die Ausbildung und du bekommst €1.800 ausgezahlt ohne das wir nach der Verwendung fragen und lebenslang zusätzlich zum ALG II monatliche Barauszahlungen"middle_finger. Die mich ausbildende Schule hat mir dann für einen Monat das Schulgeld erlassen [€425 gespart, damit brauchte ich die €378,21 der Caritas nicht mehr]. Besten Dank, nun schaue ich ziemlich genau hin wo ich bereit bin Zugeständnisse zu machen...
Selbstverständlich hab ich eine Honorarvereinbarung.
Meine Preise belaufen sich auf den ca. 1,8 fachen Satz der GKV Leistungen Stand Januar 2019, also MT 39.-€ usw bei 25 min Behandlungszeit
Das ist weit jenseits von Wucher...eher im Gegenteil: Anfang nächsten Jahres werde ich meine Preise anpassen
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mbone schrieb:
@bundy007
Selbstverständlich hab ich eine Honorarvereinbarung.
Meine Preise belaufen sich auf den ca. 1,8 fachen Satz der GKV Leistungen Stand Januar 2019, also MT 39.-€ usw bei 25 min Behandlungszeit
Das ist weit jenseits von Wucher...eher im Gegenteil: Anfang nächsten Jahres werde ich meine Preise anpassen
dann isses ja noch lächerlicher, wenn er rumheult.
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bundy007 schrieb:
danke euch.
dann isses ja noch lächerlicher, wenn er rumheult.
Übrigens haben wir auch zeitbezogene Privatpreise. Die Patienten machen davon Gebrauch, indem Sie statt 45min gern mal 60 beanspruchen.... je 15min = 28,50€
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302er schrieb:
@bundy007
bundy007 schrieb am 26.03.2021 05:58 Uhr:dann isses ja noch lächerlicher, wenn er rumheult. Absolut! Wenn ich mir einen Porsche bestelle, muss ich ihn auch zahlen. Privatpreise immer vorher bekannt geben und unterschreiben lassen. Der Rest ist Sache des Versicherten.
Übrigens haben wir auch zeitbezogene Privatpreise. Die Patienten machen davon Gebrauch, indem Sie statt 45min gern mal 60 beanspruchen.... je 15min = 28,50€
hm... du hast scheinbar mit dem lesen nicht am Anfang angefangen...dann hättest du nicht mehr fragen müssen.
Mit freundlichen >Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@bundy007
hm... du hast scheinbar mit dem lesen nicht am Anfang angefangen...dann hättest du nicht mehr fragen müssen.
Mit freundlichen >Grüßen
JürgenK ;)
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Casus schrieb:
@mbone 25,35€ x 1,8x = 45,63€. Oder liege ich da falsch?
Ja da liegst du falsch
Ich schrieb Stand Januar 2019
damaliger vdek Preis für MT: 22.-€ x 1,8 = 39,6.-
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mbone schrieb:
@Casus
Ja da liegst du falsch
Ich schrieb Stand Januar 2019
damaliger vdek Preis für MT: 22.-€ x 1,8 = 39,6.-
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Casus schrieb:
Tatsache. :-)
hmm? ich bezog mich auf mbone, nicht auf den threadersteller.
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bundy007 schrieb:
@JürgenK
hmm? ich bezog mich auf mbone, nicht auf den threadersteller.
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mbone schrieb:
Habe grade einen PP der von der Allianz für den U-Schall 4 € und die MT 6€ nicht erstattet bekam mit der o.g. Begründung mit den ortsüblichen Preisen BGB...
Der macht gerade wegen 10€ ein Fass auf und fordert mich auf ihm darzulegen wie ich dazu käme solch überhöhte Preise zu verlangen.
Und beleidigend ist er am Telefon auch noch geworden.
Morgen geht die Mahnung incl Hausverbot raus.
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