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Pat will zu mir wechseln hat aber besagtes Rezept schon in einer anderen Praxis begonnen, dort zwei Behandlungen gehabt und dafür unterschrieben.
Wie funktioniert sowas am einfachsten?
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Klonkrieger schrieb:
Hi wieder
Pat will zu mir wechseln hat aber besagtes Rezept schon in einer anderen Praxis begonnen, dort zwei Behandlungen gehabt und dafür unterschrieben.
Wie funktioniert sowas am einfachsten?
Der Einzige, der sich quer stellen könnte, wäre ggf. der Arzt, der um sein Budget fürchtet. Wenn der Pat allerdings erklärt, dass er nur zwei Anwendungen hatte, sollte es kein Problem sein.
Viele Grüße
Monika
----------
Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Wo kein Wille ist, sind Gründe (Apachen)
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mosaik schrieb:
Die Behandlung abbrechen und mit einer neuen Verordnung zu Dir wechseln.
Der Einzige, der sich quer stellen könnte, wäre ggf. der Arzt, der um sein Budget fürchtet. Wenn der Pat allerdings erklärt, dass er nur zwei Anwendungen hatte, sollte es kein Problem sein.
Viele Grüße
Monika
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Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Wo kein Wille ist, sind Gründe (Apachen)
Das promoten wir aber nicht.
Hatten wir schon dreimal, klappt eigentlich, allerdings kann es wegen der ZZ etwas Nerv geben, deshalb unbedingt Quittungskopie der 1. Praxis mit einreichen.
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ali schrieb:
Ansonsten ist der neueste Sport einiger Patienten mit einer von der KK abgesegneten Kopie des Rezeptes zwecks Weiterbehandlung zu kommen. Dann aber bitte auf die Zuzalungsquittung der Vorgängerpraxis achten....
Das promoten wir aber nicht.
Hatten wir schon dreimal, klappt eigentlich, allerdings kann es wegen der ZZ etwas Nerv geben, deshalb unbedingt Quittungskopie der 1. Praxis mit einreichen.
Was ich auch schon ab und an gemacht habe: mit Vorgängerpraxis gesprochen, das komplette Originalrezept entgegengenommen und am Ende abgerechnet und Praxis 1 hat mir die beiden Termine in Rechnung gestellt. (oder umgekehrt, je nachdem wo mehr Termine angefallen sind) Das geht hier, weil wir uns untereinander meist sehr gut kennen.
Bei ErstVO macht das bei uns aber vermutlich keiner, das wird dann mit der Befundabrechnung nicht mehr darstellbar.
edit: Und, ja, wie ali schon schreibt: wir promoten sowas auch nicht. Bleibt grose Ausnahme.
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Was ich auch schon ab und an gemacht habe: mit Vorgängerpraxis gesprochen, das komplette Originalrezept entgegengenommen und am Ende abgerechnet und Praxis 1 hat mir die beiden Termine in Rechnung gestellt. (oder umgekehrt, je nachdem wo mehr Termine angefallen sind)
Frau Susulo....also hab ich mal bei einem Hausbesuch so gemacht, ansonsten geht das a weng gegen die RV...
Schönen Sonntag
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 23.2.20 09:17:
Was ich auch schon ab und an gemacht habe: mit Vorgängerpraxis gesprochen, das komplette Originalrezept entgegengenommen und am Ende abgerechnet und Praxis 1 hat mir die beiden Termine in Rechnung gestellt. (oder umgekehrt, je nachdem wo mehr Termine angefallen sind)
Frau Susulo....also hab ich mal bei einem Hausbesuch so gemacht, ansonsten geht das a weng gegen die RV...
Schönen Sonntag
Ich hab das in den letzten 15 Jahren etwa 3x gemacht, nur so zum einordnen.
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Susulo schrieb:
Wieso? Kann ich nicht ner andern Praxis den Auftrag erteilt haben, mich 2x wegen Urlaubs vertreten zu haben?? Mach ich mit FM doch auch?
Ich hab das in den letzten 15 Jahren etwa 3x gemacht, nur so zum einordnen.
Wieso? Kann ich nicht ner andern Praxis den Auftrag erteilt haben, mich 2x wegen Urlaubs vertreten zu haben?? Mach ich mit FM doch auch?
Ach sooo, da hab ich wieder was falsch verstanden, wobei den Praxissitz würd ich schon beachten.
Wir hatten hier mal einen Freien im Städtchen mit mehreren Auftraggebern. Der hat normale Rezepte als HB durchgeführt , ziemlich häufig, das kam raus und wurde denn auch für die Praxen teuer.
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 23.2.20 10:22:
Wieso? Kann ich nicht ner andern Praxis den Auftrag erteilt haben, mich 2x wegen Urlaubs vertreten zu haben?? Mach ich mit FM doch auch?
Ach sooo, da hab ich wieder was falsch verstanden, wobei den Praxissitz würd ich schon beachten.
Wir hatten hier mal einen Freien im Städtchen mit mehreren Auftraggebern. Der hat normale Rezepte als HB durchgeführt , ziemlich häufig, das kam raus und wurde denn auch für die Praxen teuer.
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Susulo schrieb:
mosaiks Vorschlag sicher am unkompliziertesten.
Was ich auch schon ab und an gemacht habe: mit Vorgängerpraxis gesprochen, das komplette Originalrezept entgegengenommen und am Ende abgerechnet und Praxis 1 hat mir die beiden Termine in Rechnung gestellt. (oder umgekehrt, je nachdem wo mehr Termine angefallen sind) Das geht hier, weil wir uns untereinander meist sehr gut kennen.
Bei ErstVO macht das bei uns aber vermutlich keiner, das wird dann mit der Befundabrechnung nicht mehr darstellbar.
edit: Und, ja, wie ali schon schreibt: wir promoten sowas auch nicht. Bleibt grose Ausnahme.
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