Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
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Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Da nebenan eine Arztpraxis ist welche diese Rezepte ausstellt hat er jetzt 2 NEUE Rezepte als FV mit 2 bzw 3 Behandlungen neu bekommen.
Kann doch nicht richtig sein , ODER???
Dachte ich kriege eine Kopie vom Original und behandle ganz normal weiter.
Weiss jemand wie es richtig ist?
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panther123 schrieb:
Hallo, wie verhält es sich wenn ein Patient die Praxis nach 3 Behandlungen wechseln möchte. In meinem Fall hat der Patient ein KG und ein MLD Rezept. Von dem KG sind 4 und von dem MLD 3 Behandlungen abgearbeitet.
Da nebenan eine Arztpraxis ist welche diese Rezepte ausstellt hat er jetzt 2 NEUE Rezepte als FV mit 2 bzw 3 Behandlungen neu bekommen.
Kann doch nicht richtig sein , ODER???
Dachte ich kriege eine Kopie vom Original und behandle ganz normal weiter.
Weiss jemand wie es richtig ist?
Für Praxis 2 benötigt der Patient selbstverständlich neue Verordnungen. Es können schließlich nur Originale abgerechnet werden.
Also: alles richtig so!
Schönes WE, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Praxis 1 rechnet die durchgeführten Behandlungen ab. Die restl. Einheiten auf den VOs verfallen.
Für Praxis 2 benötigt der Patient selbstverständlich neue Verordnungen. Es können schließlich nur Originale abgerechnet werden.
Also: alles richtig so!
Schönes WE, Kreisel78
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Aber wenn's bei Dir geklappt hat... ist ja gut.
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Kreisel78 schrieb:
Ich finde das eigentlich sehr logisch. Mir würde nicht einfallen, auf Grundlage einer Kopie eine Behandlung durchzuführen.
Aber wenn's bei Dir geklappt hat... ist ja gut.
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Leni C. schrieb:
Der Nachteil für den Patienten sind Mehrkosten von 10 € pro Verordnungsblattgebühr zusätzlich bei neu ausgestellten Rezepten. Da ist es grad egal, ob der Arzt 3 oder 20 x verordnet. Sein prozentualer Anteil pro Behandlung bleibt dagegen gleich. Aber wenn er partou wechseln will, muß er das halt in Kauf nehmen. Und du kannst nur Originalrezepte abrechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kasse ein Rezept an zwei Praxen bezahlt. Und wenn du das trotzdem schon gemacht hast : wie hast du denn die 10 € mit der anderen Praxis verrechnet ?
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Das geht aber tatsächlich so. Habe ich schon mehrfach erlebt und dabei eine ganze (kleine) Praxis "übernommen" mit damals 20 Patienten. Die Kollegin ist verzogen und wollte ihre Patienten allesamt irgendwo unterbringen, so ist sie auf uns gekommen, wir hatten uns gerade räumlich vergrößert. So kanns gehen. Original bleibt bei der ersten Praxis, Kopie bekommt die zweite Praxis, aber wenn es schon ein neues Rezept gibt, ist dass natürlich völlig in Ordnung.
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panther123 schrieb:
Hab es schon anders gemacht und hat funktioniert. Da hätte der Patient grosse Nachteile... Logisch ist das jedenfalls nicht.
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