physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Düsseldorfer Süden

In unserer modernen und
wunderschönen Schlosspraxis
verbinden wir klassische
Physiotherapie mit evidenzbasierter
Trainingswissenschaft und
alternativen osteopathischen
Verfahren. Wir suchen ein
sympathisches Teammitglied, dass zu
uns und unseren Patienten passt.

WAS DU BEI UNS BEWEGST

Ganzheitliche Betreuung Du planst
und begleitest Patienten
eigenverant...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Praxisbesonderheiten

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Praxisbesonderheiten
Es gibt 3 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
dexter
12.02.2013 09:16
Hallo!

Ich ging bis jetzt davon aus, dass bei der extrabudgetären Verordnung die Praxisbesonderheiten im Gegensatz zur Langfristgenehmigung schon ab der Erstverordnung berücksichtigt werden, also VO mit ICD-10-Kodierung als Praxisbesonderheit ab Erst-VO extrabudgetär, VO mit ICD-10-Kodierung als Langfristgenehmigung erst nach Durchlaufen des Regelfalles extrabudgetär. Ist das richtig?

Gruß, dexter
1

Gefällt mir

Hallo! Ich ging bis jetzt davon aus, dass bei der extrabudgetären Verordnung die Praxisbesonderheiten im Gegensatz zur Langfristgenehmigung schon ab der Erstverordnung berücksichtigt werden, also VO mit ICD-10-Kodierung als Praxisbesonderheit ab Erst-VO extrabudgetär, VO mit ICD-10-Kodierung als Langfristgenehmigung erst nach Durchlaufen des Regelfalles extrabudgetär. Ist das richtig? Gruß, dexter
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

dexter schrieb:

Hallo!

Ich ging bis jetzt davon aus, dass bei der extrabudgetären Verordnung die Praxisbesonderheiten im Gegensatz zur Langfristgenehmigung schon ab der Erstverordnung berücksichtigt werden, also VO mit ICD-10-Kodierung als Praxisbesonderheit ab Erst-VO extrabudgetär, VO mit ICD-10-Kodierung als Langfristgenehmigung erst nach Durchlaufen des Regelfalles extrabudgetär. Ist das richtig?

Gruß, dexter

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
12.02.2013 09:21
Das ist so richtig, Praxisbesonderheiten (Anlage 1) ab Erst-Vo. möglich, langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2) nur bei Vo. adR.
Quelle: Merkblatt des GKV Spitzenverbandes / KBV und des G-BA.

1

Gefällt mir

Das ist so richtig, Praxisbesonderheiten (Anlage 1) ab Erst-Vo. möglich, langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2) nur bei Vo. adR. Quelle: Merkblatt des GKV Spitzenverbandes / KBV und des G-BA.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
dexter
12.02.2013 10:45
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

dexter
1

Gefällt mir

Vielen Dank für die schnelle Antwort! dexter
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



dexter schrieb:

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

dexter

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

Das ist so richtig, Praxisbesonderheiten (Anlage 1) ab Erst-Vo. möglich, langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2) nur bei Vo. adR.
Quelle: Merkblatt des GKV Spitzenverbandes / KBV und des G-BA.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Praxisbesonderheiten

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns