Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Thema Praxisbesonderheiten:
ich kenne die Auflistung der Diagnosen, auch die passenden ICD10 Schlüssel und die IKS. Wo ich jetzt etwas verunsichert bin ist, wer darf wie lange die VO ausstellen. Mir erzählt jetzt ein Allg. Med., dass er auch selbst nur wenn es sich um eine Praxisbesonderheit handelt nur den max. Regelfall aufschreiben darf und dann muss weitere Diagnostik durchgeführt werden. Die könnte er aber als All. Med. nicht durchführen und somit gibt es nichts mehr. Wo steht das? So etwas habe ich noch nie gehört! Wie kommt es auf so etwas? Ich kann ihm aber auch nichts gegenteiliges erzählen weil ich nicht weiß wo ich das nachlesen kann. Ok, was man nicht nachlesen kann, das gibt es wohl auch gar nicht, oder sieht das hier anders aus.
Bitte um kurze, aufschlussreiche Info!
Danke
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SNS37 schrieb:
So nun habe auch ich Mal eine Frage!
Thema Praxisbesonderheiten:
ich kenne die Auflistung der Diagnosen, auch die passenden ICD10 Schlüssel und die IKS. Wo ich jetzt etwas verunsichert bin ist, wer darf wie lange die VO ausstellen. Mir erzählt jetzt ein Allg. Med., dass er auch selbst nur wenn es sich um eine Praxisbesonderheit handelt nur den max. Regelfall aufschreiben darf und dann muss weitere Diagnostik durchgeführt werden. Die könnte er aber als All. Med. nicht durchführen und somit gibt es nichts mehr. Wo steht das? So etwas habe ich noch nie gehört! Wie kommt es auf so etwas? Ich kann ihm aber auch nichts gegenteiliges erzählen weil ich nicht weiß wo ich das nachlesen kann. Ok, was man nicht nachlesen kann, das gibt es wohl auch gar nicht, oder sieht das hier anders aus.
Bitte um kurze, aufschlussreiche Info!
Danke
Wenn z.B. eine neue TEP eingesetzt wurde, darf auch der Hausarzt 6 Monate KG aufschreiben oder bei Lymphödem die Lymphdrainage!
Natürlich sollte bei anhaltenden Problemen ein Facharzt aufgesucht werden, wenn der Allg.med. das nicht KANN.
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TheStonie schrieb:
Auch der Allg. Mediziner darf alles medizinisch notwendige Verordnen...diese ganze winderei ist einfach nur unter aller sau.
Wenn z.B. eine neue TEP eingesetzt wurde, darf auch der Hausarzt 6 Monate KG aufschreiben oder bei Lymphödem die Lymphdrainage!
Natürlich sollte bei anhaltenden Problemen ein Facharzt aufgesucht werden, wenn der Allg.med. das nicht KANN.
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Hase C schrieb:
Guck mal beim G-BA..da war glaube ich auch ein Handlungsleitfaden für Ärzte dabei. Ansonsten würde ich mal die KV DEines Bundeslandes anrufen.
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