Physiotherapeut (m/w/d) in
Oststeinbek-Hamburg gesucht!
Unsere moderne Physiotherapie-
Praxis in Oststeinbek besteht seit
25 Jahren und bietet ein breites
Behandlungsspektrum für Patienten
aus allen Bereichen.
Wir sind ein kleines Team von 5
Therapeuten und Rezeptionskraft und
suchen dich mit einer attraktiver
Vergütung zur Verstärkung .
Melde dich einfach per mail oder
telefonisch unter dieser
Telefonnummer 01713738015.
Wir freuen uns dich kennen zu
lernen.
Oststeinbek-Hamburg gesucht!
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Thema Praxisbesonderheiten:
ich kenne die Auflistung der Diagnosen, auch die passenden ICD10 Schlüssel und die IKS. Wo ich jetzt etwas verunsichert bin ist, wer darf wie lange die VO ausstellen. Mir erzählt jetzt ein Allg. Med., dass er auch selbst nur wenn es sich um eine Praxisbesonderheit handelt nur den max. Regelfall aufschreiben darf und dann muss weitere Diagnostik durchgeführt werden. Die könnte er aber als All. Med. nicht durchführen und somit gibt es nichts mehr. Wo steht das? So etwas habe ich noch nie gehört! Wie kommt es auf so etwas? Ich kann ihm aber auch nichts gegenteiliges erzählen weil ich nicht weiß wo ich das nachlesen kann. Ok, was man nicht nachlesen kann, das gibt es wohl auch gar nicht, oder sieht das hier anders aus.
Bitte um kurze, aufschlussreiche Info!
Danke
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SNS37 schrieb:
So nun habe auch ich Mal eine Frage!
Thema Praxisbesonderheiten:
ich kenne die Auflistung der Diagnosen, auch die passenden ICD10 Schlüssel und die IKS. Wo ich jetzt etwas verunsichert bin ist, wer darf wie lange die VO ausstellen. Mir erzählt jetzt ein Allg. Med., dass er auch selbst nur wenn es sich um eine Praxisbesonderheit handelt nur den max. Regelfall aufschreiben darf und dann muss weitere Diagnostik durchgeführt werden. Die könnte er aber als All. Med. nicht durchführen und somit gibt es nichts mehr. Wo steht das? So etwas habe ich noch nie gehört! Wie kommt es auf so etwas? Ich kann ihm aber auch nichts gegenteiliges erzählen weil ich nicht weiß wo ich das nachlesen kann. Ok, was man nicht nachlesen kann, das gibt es wohl auch gar nicht, oder sieht das hier anders aus.
Bitte um kurze, aufschlussreiche Info!
Danke
Wenn z.B. eine neue TEP eingesetzt wurde, darf auch der Hausarzt 6 Monate KG aufschreiben oder bei Lymphödem die Lymphdrainage!
Natürlich sollte bei anhaltenden Problemen ein Facharzt aufgesucht werden, wenn der Allg.med. das nicht KANN.
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TheStonie schrieb:
Auch der Allg. Mediziner darf alles medizinisch notwendige Verordnen...diese ganze winderei ist einfach nur unter aller sau.
Wenn z.B. eine neue TEP eingesetzt wurde, darf auch der Hausarzt 6 Monate KG aufschreiben oder bei Lymphödem die Lymphdrainage!
Natürlich sollte bei anhaltenden Problemen ein Facharzt aufgesucht werden, wenn der Allg.med. das nicht KANN.
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Hase C schrieb:
Guck mal beim G-BA..da war glaube ich auch ein Handlungsleitfaden für Ärzte dabei. Ansonsten würde ich mal die KV DEines Bundeslandes anrufen.
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