Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
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Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
...
ich hatte gerade einen Anruf eines Arztes, welcher durch einen Regress in Zukunft wohl weniger a. d. R. verordnen will. Es ging dabei um einen bestimmten Patienten, welcher seit geraumer Zeit a.d.R. verordnet bekommt mit dem ICD10-Code M05.8 . Laut Heilmittelrichtlinie zählt dieser unter die Praxisbesonderheiten. Hab ich das richtig verstanden, dass diese Praxisbesonderheiten eigentlich nicht ins Budget reingerechnet werden? Oder gilt das extrabudgetär nur für die "Vereinbarten Diagnosen für langfr. Heilmittelbedarf"?
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physiox100 schrieb:
Hi,
ich hatte gerade einen Anruf eines Arztes, welcher durch einen Regress in Zukunft wohl weniger a. d. R. verordnen will. Es ging dabei um einen bestimmten Patienten, welcher seit geraumer Zeit a.d.R. verordnet bekommt mit dem ICD10-Code M05.8 . Laut Heilmittelrichtlinie zählt dieser unter die Praxisbesonderheiten. Hab ich das richtig verstanden, dass diese Praxisbesonderheiten eigentlich nicht ins Budget reingerechnet werden? Oder gilt das extrabudgetär nur für die "Vereinbarten Diagnosen für langfr. Heilmittelbedarf"?
Der langfristige Heilmittelbedarf (Diagnosen der Anlage 2) belasten das Budget nicht.
Wenn der Arzt M05.8 als Diagnose angegeben hat, ist diese nicht endstellig und kann nicht als Praxisbesonderheit gewertet werden (Infos des GBA, GKV-Spitzenverband und KBV). Bei M05.8- muss auf die 5. Stelle 0-9 spezifiziert werden.
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morpheus-06 schrieb:
das ist falsch, Praxisbesonderheiten (Diagnosen der Anlage 1) fallen ins Budget, werden aber bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet.
Der langfristige Heilmittelbedarf (Diagnosen der Anlage 2) belasten das Budget nicht.
Wenn der Arzt M05.8 als Diagnose angegeben hat, ist diese nicht endstellig und kann nicht als Praxisbesonderheit gewertet werden (Infos des GBA, GKV-Spitzenverband und KBV). Bei M05.8- muss auf die 5. Stelle 0-9 spezifiziert werden.
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