Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Auf Anruf wurde mir mitgeteilt, dass dieser eigentlich nur mit einer Faxbestätigung gültig wäre, aber ich sollte nochmal was dazuschreiben. Also hab ich geschrieben, dass der Stempel bisher immer gültig war und sollten sich die Regelungen geändert haben, dann sollte das doch bitte kommuniziert werden und dem Patienten mitgeteilt werden, da dieser für das Einholen der Genehmigung zuständig ist.
Nun hab ich eine Email erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass die Einholung der Genehmigung eben nicht Sache des Patienten wäre und im Anhang wurde mir nochmal ein Auszug aus dem Vertrag beigefügt. Wenn man nämlich dem Patienten die Genehmigung überlassen würde, wüsste die AOK nicht welche Praxis denn behandelt und wem man gegebenenfalls die Ablehnung zulassen kommen müsste, da man nicht sicher ist, dass der Patient die Praxis auch informieren würde, wenn man diesem die Genehmigung zukommen lässt.
Begründungspflichtige Verordnungen sind der AOK Nordost vor einer Fortsetzung der
Therapie zur Genehmigung vorzulegen. Nach Vorlage der Verordnung übernimmt die
AOK Nordost die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung
über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung
über die Ablehnung der Genehmigung. Liegt die Originalverordnung bei der AOK
Nordost zur Genehmigung vor, erfolgt die Empfangsbestätigung über den Erhalt der
Leistung am Tag der Leistungsabgabe auf einem gesonderten Beiblatt, wie z.B. Fax
oder Kopie der Verordnung. Dieses ist dann mit der Originalverordnung im Rahmen
der Abrechnung zu übermitteln.
Also für mich steht hier nicht drin, dass es die Aufgabe der Praxis ist. Das soll nicht heißen, dass wir das nicht durchführen. Patienten die in die Praxis kommen, denen nehmen wir natürlich schnell das ab und faxen es selber. Aber bei Hausbesuchspatienten liegt die Verordnung oftmals nicht immer vor der ersten Behandlung in der Praxis vor, weil es stark davon abhängt, wenn der Patient nächstes Mal beim Arzt ist oder Besuch vom Hausarzt bekommt. Ich kann doch nicht jedes Mal einen Therapeuten erst rumschicken Rezepte einzusammeln und selber genehmigen zu lassen vorallem wenn der Therapeut 4/5 Tagen nur Hausbesuche fährt. Wenn die AOK das so will, dann muss sie sich in Zukunft nicht wundern, warum deren Patienten eben nicht mehr angefahren werden. Die Therapeuten sind auch so ausgelastet bis obenhin und alles zusätzliche ist mehr der Goodwill der Therapeuten. Zumal ich nicht verpflichtet bin HB anzunehmen, wo ich nicht die nächste Praxis bin und Leistungen nicht erbringen darf, die nicht wirtschaftlich sind.
Einfache Frage zum Schluss: Ist es nun Aufgabe der Praxis sich in jedem Fall um die Genehmigung zu kümmern?
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physiox100 schrieb:
Die AOK hat mir ein Rezept gekürzt, weil angeblich die Genehmigung fehlte. Auf der Rückseite war aber der Eingangsstempel der AOK-Servicesstelle in der Stadt aufgedruckt, der bisher immer ausreichend war.
Auf Anruf wurde mir mitgeteilt, dass dieser eigentlich nur mit einer Faxbestätigung gültig wäre, aber ich sollte nochmal was dazuschreiben. Also hab ich geschrieben, dass der Stempel bisher immer gültig war und sollten sich die Regelungen geändert haben, dann sollte das doch bitte kommuniziert werden und dem Patienten mitgeteilt werden, da dieser für das Einholen der Genehmigung zuständig ist.
Nun hab ich eine Email erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass die Einholung der Genehmigung eben nicht Sache des Patienten wäre und im Anhang wurde mir nochmal ein Auszug aus dem Vertrag beigefügt. Wenn man nämlich dem Patienten die Genehmigung überlassen würde, wüsste die AOK nicht welche Praxis denn behandelt und wem man gegebenenfalls die Ablehnung zulassen kommen müsste, da man nicht sicher ist, dass der Patient die Praxis auch informieren würde, wenn man diesem die Genehmigung zukommen lässt.
Begründungspflichtige Verordnungen sind der AOK Nordost vor einer Fortsetzung der
Therapie zur Genehmigung vorzulegen. Nach Vorlage der Verordnung übernimmt die
AOK Nordost die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung
über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung
über die Ablehnung der Genehmigung. Liegt die Originalverordnung bei der AOK
Nordost zur Genehmigung vor, erfolgt die Empfangsbestätigung über den Erhalt der
Leistung am Tag der Leistungsabgabe auf einem gesonderten Beiblatt, wie z.B. Fax
oder Kopie der Verordnung. Dieses ist dann mit der Originalverordnung im Rahmen
der Abrechnung zu übermitteln.
Also für mich steht hier nicht drin, dass es die Aufgabe der Praxis ist. Das soll nicht heißen, dass wir das nicht durchführen. Patienten die in die Praxis kommen, denen nehmen wir natürlich schnell das ab und faxen es selber. Aber bei Hausbesuchspatienten liegt die Verordnung oftmals nicht immer vor der ersten Behandlung in der Praxis vor, weil es stark davon abhängt, wenn der Patient nächstes Mal beim Arzt ist oder Besuch vom Hausarzt bekommt. Ich kann doch nicht jedes Mal einen Therapeuten erst rumschicken Rezepte einzusammeln und selber genehmigen zu lassen vorallem wenn der Therapeut 4/5 Tagen nur Hausbesuche fährt. Wenn die AOK das so will, dann muss sie sich in Zukunft nicht wundern, warum deren Patienten eben nicht mehr angefahren werden. Die Therapeuten sind auch so ausgelastet bis obenhin und alles zusätzliche ist mehr der Goodwill der Therapeuten. Zumal ich nicht verpflichtet bin HB anzunehmen, wo ich nicht die nächste Praxis bin und Leistungen nicht erbringen darf, die nicht wirtschaftlich sind.
Einfache Frage zum Schluss: Ist es nun Aufgabe der Praxis sich in jedem Fall um die Genehmigung zu kümmern?
...was der Versicherte mit seiner Genehmigung macht ist wurscht; idealerweise bei Arzt und Heilmittelerbringern vorlegen.
Nimmt er Leistungen der AOK in Anspruch obwohl ihm die Ablehnung bekannt ist macht er sich ggü. der AOK regresspflichtig; "wir" dürfen im Sinne des Vertrauensschutzes behandeln bis wir über die Ablehnung informiert werden.
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therapeutin schrieb:
ich mache keinen Handschlag mehr umsonst,alles müssen die Pat. selber erledigen :smile:
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physiox100 schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab jetzt eine Antwort formuliert und hab versucht noch sachlich zu bleiben, obwohl ich eigentlich auch gern mal übel Rabatz gemacht hätte.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab jetzt eine Antwort formuliert und hab versucht noch sachlich zu bleiben, obwohl ich eigentlich auch gern mal übel Rabatz gemacht hätte.
Ich hoffe, du hast sie noch nicht abgeschickt? Ab und an mal ein bisschen Rabatz machen hilft ungemein, die eigene Psyche zu schützen. Wenn man dabei noch die Richtigen trifft ist das um so besser ;)
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Papa Alpaka schrieb:
physiox100 schrieb am 6.7.17 13:36:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab jetzt eine Antwort formuliert und hab versucht noch sachlich zu bleiben, obwohl ich eigentlich auch gern mal übel Rabatz gemacht hätte.
Ich hoffe, du hast sie noch nicht abgeschickt? Ab und an mal ein bisschen Rabatz machen hilft ungemein, die eigene Psyche zu schützen. Wenn man dabei noch die Richtigen trifft ist das um so besser ;)
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ali schrieb:
Mahnung mit 40 € Euro Essensgeld. Natürlich kann der Patient siCh drum kümmern. Wenn die AOK nicht ablehnt, ist dies das Problem der AOK !
Mahnung mit 40 € Euro Essensgeld. Natürlich kann der Patient siCh drum kümmern. Wenn die AOK nicht ablehnt, ist dies das Problem der AOK !
Wenn die Ablehnung nicht binnen drei Wochen (ggf. zzgl. Bearbeitungszeit MDK) abgelehnt wird gilt die VO per legem als genehmigt; die Dauer der Genehmigung soll ein Jahr nicht unterschreiten ;)
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 7.7.17 09:16:
Mahnung mit 40 € Euro Essensgeld. Natürlich kann der Patient siCh drum kümmern. Wenn die AOK nicht ablehnt, ist dies das Problem der AOK !
Wenn die Ablehnung nicht binnen drei Wochen (ggf. zzgl. Bearbeitungszeit MDK) abgelehnt wird gilt die VO per legem als genehmigt; die Dauer der Genehmigung soll ein Jahr nicht unterschreiten ;)
Das ist eh alles nur Dummfang um ein paar Euros bei uns einsparen zu können.
Sie bezahlen mir das nun aus Kulanz, aber meinten wenn wir weiterhin nicht genehmigte VOs einreichen würden, dann werden die nicht bezahlt. Die Punkte, die ich zusätzlich angebracht hatte um meinem Frust Luft zu machen, wurden einfach ignoriert. Glaub wenn das nächste Mal einer von der AOK anruft und versucht noch Termine für Versicherte zu vereinbaren obwohl in der ganzen Stadt nix mehr frei ist, sag ich dann "Schön Gruß an Fr. Sowieso aber wir sind leider schon auf 4+ Wochen ausgebucht."
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physiox100 schrieb:
Wie die Dauer soll ein Jahr nicht unterschreiten? Es wird ja immer nur die einzelne Verordnung genehmigt. Das heißt die Patienten müssten die nächste Verordnung auch wieder einschicken. Was anderes wäre wenn die Patienten einen Antrag auf Langfristgenehmigung stellen, da hab ich einige die sind bis ins Jahr 2022 genehmigt, aber sowas kriegen auch nicht viele, besonders wenn die Diagnose nicht gelistet ist. Was wiederum auch dämlich ist, da alle gelisteten Diagnosen automatisch genehmigt sind auch bei unserer AOK.
Das ist eh alles nur Dummfang um ein paar Euros bei uns einsparen zu können.
Sie bezahlen mir das nun aus Kulanz, aber meinten wenn wir weiterhin nicht genehmigte VOs einreichen würden, dann werden die nicht bezahlt. Die Punkte, die ich zusätzlich angebracht hatte um meinem Frust Luft zu machen, wurden einfach ignoriert. Glaub wenn das nächste Mal einer von der AOK anruft und versucht noch Termine für Versicherte zu vereinbaren obwohl in der ganzen Stadt nix mehr frei ist, sag ich dann "Schön Gruß an Fr. Sowieso aber wir sind leider schon auf 4+ Wochen ausgebucht."
.... Glaub wenn das nächste Mal einer von der AOK anruft und versucht noch Termine für Versicherte zu vereinbaren ...
Ist das bei euch (in der PT) üblich??
Noch nie erlebt, in 30 Jahren
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Susulo schrieb:
physiox100 schrieb am 7.7.17 11:36:
.... Glaub wenn das nächste Mal einer von der AOK anruft und versucht noch Termine für Versicherte zu vereinbaren ...
Ist das bei euch (in der PT) üblich??
Noch nie erlebt, in 30 Jahren
1. Vo adR, pro RZ wenn erforderlich
2. Vo adR, Diagnose gelisteter LHB, keine Genehmigung erforderlich
2. Antrag LMB für nicht gelistete Diagnosen, diese Genehmigung ist min. für ein Jahr
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Tempelritter schrieb:
Es gibt drei Arten einer möglichen Genehmigung
1. Vo adR, pro RZ wenn erforderlich
2. Vo adR, Diagnose gelisteter LHB, keine Genehmigung erforderlich
2. Antrag LMB für nicht gelistete Diagnosen, diese Genehmigung ist min. für ein Jahr
.... Glaub wenn das nächste Mal einer von der AOK anruft und versucht noch Termine für Versicherte zu vereinbaren ...
Ist das bei euch (in der PT) üblich??
Noch nie erlebt, in 30 Jahren
Wir haben regelmäßig Wartezeiten im Bereich von 3 Monaten; leistungspflichtig sind nicht wir sondern die AOK. Möchte ein Versicherter früher in den Genuss der Leistung kommen hat zunächst die AOK alles Zumutbare zu u ternehmen um die verordnete Leistung zu beschaffen; gelingt das nicht ist der Versicherte berechtigt sich in der Warteliste nach oben zu kaufen gegen volle Kostenerstattung durch die AOK.
Ich kann in 30 Minuten bei einem Akutpatienten sein, dann kostet die halbe Stunde allerdings €150 (dafür muss der halbe Nachmittag umgestaltet werden; die Umsatzeinbuße kompensiert derjenige der bestellt...). Schwups, schon wird die AOK schnell aktiv wenn es um die Suche eines freien Therapieplatzes geht...
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Papa Alpaka schrieb:
Susulo schrieb am 7.7.17 11:42:
physiox100 schrieb am 7.7.17 11:36:
.... Glaub wenn das nächste Mal einer von der AOK anruft und versucht noch Termine für Versicherte zu vereinbaren ...
Ist das bei euch (in der PT) üblich??
Noch nie erlebt, in 30 Jahren
Wir haben regelmäßig Wartezeiten im Bereich von 3 Monaten; leistungspflichtig sind nicht wir sondern die AOK. Möchte ein Versicherter früher in den Genuss der Leistung kommen hat zunächst die AOK alles Zumutbare zu u ternehmen um die verordnete Leistung zu beschaffen; gelingt das nicht ist der Versicherte berechtigt sich in der Warteliste nach oben zu kaufen gegen volle Kostenerstattung durch die AOK.
Ich kann in 30 Minuten bei einem Akutpatienten sein, dann kostet die halbe Stunde allerdings €150 (dafür muss der halbe Nachmittag umgestaltet werden; die Umsatzeinbuße kompensiert derjenige der bestellt...). Schwups, schon wird die AOK schnell aktiv wenn es um die Suche eines freien Therapieplatzes geht...
edit: lasse mich gerne von Logo-Kolleginnen eines Besseren belehren! Wie sieht das bei euch aus?
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Susulo schrieb:
@ papa - verstehe ich ja alles gut, bei uns (nicht unbedingt in meiner kleinen Praxis, aber im allgemeinen) gibt es auch oft 3-6 Monate Wartezeit. Immer wieder klappern Patienten sämtliche Praxen in der Umgebung ab, ich kenne viele Kolleginnen mit größeren Praxen hier recht gut, weiß auch deren Wartezeiten. Da hat sich definitiv noch niemand von der aok gemeldet. Nun ja .... nicht sprechen tut halt nicht weh .... that's the difference. Diejenigen, die bei uns den Leidensdruck haben, können nicht selber sprechen und es gibt wenige, die ihnen ihre Stimme leihen. :frowning:
edit: lasse mich gerne von Logo-Kolleginnen eines Besseren belehren! Wie sieht das bei euch aus?
Martina
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logoU schrieb:
Susulo, ich hatte schon mehrfach AOK Mitarbeiter am Telefon, die für ihre Pat. Logo mit HB suchten (meist TK oder Wachkoma Pat.). Einmal sogar für den eigenen Vater, HB mit der Begründung, da er aus ästhetischen Gründen nicht in die Praxis kommen möchte (Anm. , er war ONC Pat. und sah sehr schlimm aus). Aber ich tat dann sehr überrascht und sagte ihr, dass sie aber schon wisse, dass die Ästhetik keine hinnehmbare Begründung eines HBs für die Krankenkasse sei. Da muss schon eine medizinische Begründung bei rumkommen. Sie meinte, ja, okay, da findet sich bestimmt was.....
Martina
Mit der Bitte, sich bei deren Kasse zu melden und sich von der Kasse Therapie Termine suchen zu lassen.
Es wird betont, sich von der Kasse nicht abwimmeln zu lassen, denn diese ist verpflichtet für ihre Versicherten Therapieplätze zu beschaffen.
Ja es wird häufiger angerufen, mittlerweile. Die Idee von Alpaka ist klasse, nehmen wir gerne auf
AOK Rezepte außerhalb des Regelfalles müssen bei uns weiterhin komplett zur AOK zur Genehmigung eingereicht werden. Auch die gelisteten Diagnosen. Habe keinen Bock für die AOK zu prüfen ob diese Diagnose nun drunter fällt oder nicht. Patient hat drei Möglichkeiten,
1. er reicht das Rezept zur Genehmigung der Kasse ein
2. er wechselt die Kasse
3. er wechselt die Praxis
Sehe nicht ein, warum ich deren Arbeit erledigen soll. Sollen sie doch ersticken in ihrem Genehmigungsverfahren
Die Patienten und auch wir erhalten jedes mal ein Schreiben der AOK das dies bei dieser Diagnose nicht nötig ist, ist uns aber egal.
Die Kassen-Zulassung zur Lymphdrainage haben wieder ganz offiziell abgegeben, so haben wir die Möglichkeit, sollte der Patient auch woanders keinen Termin bekommen, :sunglasses: ganz legal die Privatpreise zu nehmen, die auch kostendeckend sind.
Auch die AOK zahlt dann ganz brav und ruft hier häufiger an.
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Birgit88 schrieb:
Wir schicken regelmäßig Patienten weg, die keinen Termin bei uns und anderswo bekommen.
Mit der Bitte, sich bei deren Kasse zu melden und sich von der Kasse Therapie Termine suchen zu lassen.
Es wird betont, sich von der Kasse nicht abwimmeln zu lassen, denn diese ist verpflichtet für ihre Versicherten Therapieplätze zu beschaffen.
Ja es wird häufiger angerufen, mittlerweile. Die Idee von Alpaka ist klasse, nehmen wir gerne auf
AOK Rezepte außerhalb des Regelfalles müssen bei uns weiterhin komplett zur AOK zur Genehmigung eingereicht werden. Auch die gelisteten Diagnosen. Habe keinen Bock für die AOK zu prüfen ob diese Diagnose nun drunter fällt oder nicht. Patient hat drei Möglichkeiten,
1. er reicht das Rezept zur Genehmigung der Kasse ein
2. er wechselt die Kasse
3. er wechselt die Praxis
Sehe nicht ein, warum ich deren Arbeit erledigen soll. Sollen sie doch ersticken in ihrem Genehmigungsverfahren
Die Patienten und auch wir erhalten jedes mal ein Schreiben der AOK das dies bei dieser Diagnose nicht nötig ist, ist uns aber egal.
Die Kassen-Zulassung zur Lymphdrainage haben wieder ganz offiziell abgegeben, so haben wir die Möglichkeit, sollte der Patient auch woanders keinen Termin bekommen, :sunglasses: ganz legal die Privatpreise zu nehmen, die auch kostendeckend sind.
Auch die AOK zahlt dann ganz brav und ruft hier häufiger an.
Und, ja: dass AOK - MA für ihre Angehörigen (nicht für ihre Mitglieder) was suchen hatte ich auch schon. Doch, da bin ich dann auch unbedingt päpstlicher als der Papst.
Zum Thema: habe noch niemals selbst eine Genehmigung für den Patienten beantragt, müssen die immer selber machen!! Siehe alle Vorredner. Nach wie vor verzichten aber die meisten Kassen drauf, bei uns.
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Susulo schrieb:
Danke, Logo U, wieder den Horizont erweitert .... kann ich mir gut vorstellen, da du ja doch recht spezialisiert arbeitest.
Und, ja: dass AOK - MA für ihre Angehörigen (nicht für ihre Mitglieder) was suchen hatte ich auch schon. Doch, da bin ich dann auch unbedingt päpstlicher als der Papst.
Zum Thema: habe noch niemals selbst eine Genehmigung für den Patienten beantragt, müssen die immer selber machen!! Siehe alle Vorredner. Nach wie vor verzichten aber die meisten Kassen drauf, bei uns.
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
HMR §8: Die Genehmigung wird auf Antrag des Versicherten erteilt.
...was der Versicherte mit seiner Genehmigung macht ist wurscht; idealerweise bei Arzt und Heilmittelerbringern vorlegen.
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