Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
Gilt bei PostbeamtenKK (A oder B weiss ich noch nicht) der Rahmenvertrag?
Es geht darum, ob ein HBH (HB Heim) abgerechnet werden kann, da Praxisadresse = Heimadresse und das geht ja bei GKV nicht.
Wenn nicht der Rahmenvertrag gilt, wäre das aber unerheblich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Gilt bei PostbeamtenKK (A oder B weiss ich noch nicht) der Rahmenvertrag?
Es geht darum, ob ein HBH (HB Heim) abgerechnet werden kann, da Praxisadresse = Heimadresse und das geht ja bei GKV nicht.
Wenn nicht der Rahmenvertrag gilt, wäre das aber unerheblich.
Postbeamtenkk A orientiert sich aber am GKV Spitzenverband, also werden sie auch von ihm vertreten? Dann würde auch der Rahmenvertrag gelten.
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johannes687 schrieb:
Die Vertragsgrundlage bei privat Versicherten (der PBeaKK) kennen nur die Versicherten selbst. Du kannst diese Patienten mit einem Behandlungsvertrag nach deinen Konditionen behandeln. Ob der Patient den Heimbesuch (im gleichen Gebäude) erstattet bekommt, ist das "Problem" des Patienten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@johannes687 Postbeamte schliessen keine separaten PKV Tarife ab, insbesondere nicht Postbeamtekk A
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Postbeamten A hat eine eigene Preisliste die auf die Preisliste der GKV aufbaut und Postbeamten B sind Beihilfe berechtigt also Private Preise
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK du thematisierst die Erstattungsrichtlinien, das hat aber nichts mit meiner Frage zu tun, hierbei geht es um die Vertragszuordnung -> in Rahmenvertrag inkludiert oder nicht.
Keiner dieser Kostenträger wird vom GKV-Spitzenverband vertreten und somit entfaltet der BRV auch keine rechtliche Wirkung für diesen Kostenträger. Diese Kostenträger wenden die Regelungen der GKV lediglich analog an. D. h. sie können davon auch nach Belieben abweichen.
Deine spezielle Frage/Konstellation kann daher nur von der PostbeamtenKK eindeutig beantwortet werden. Es bleibt dir nichts anderes übrig als deine Frage von dort beantworten zu lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Die PostbeamtenKK ist keine Krankenkasse im Sinne des SGB V. Das Gleiche gilt für Bundeswehr, Polizei usw.
Keiner dieser Kostenträger wird vom GKV-Spitzenverband vertreten und somit entfaltet der BRV auch keine rechtliche Wirkung für diesen Kostenträger. Diese Kostenträger wenden die Regelungen der GKV lediglich analog an. D. h. sie können davon auch nach Belieben abweichen.
Deine spezielle Frage/Konstellation kann daher nur von der PostbeamtenKK eindeutig beantwortet werden. Es bleibt dir nichts anderes übrig als deine Frage von dort beantworten zu lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so hatte ich es vermutet, ein ganz eigenes Konstrukt.
Bahn und Post waren einmal reine Staatsbetriebe, die Bediensteten waren verbeamtet. Die Heilfürsorge dort war nach Beamtenstatus gegliedert. Bei der "Post" gehörten der einfache und mittlere Dienst zur Postbeamtenkrankenkasse A, die besser bezahlten Beamten (gehobener und höherer Dienst) zur Postbeamtenkrankenkasse B.
Post B lief schon immer die Schiene Privatpatient mit Beihilfeanspruch.
Post A ist so eine Art Mischung aus "gesetzlicher Krankenkasse" und Beihilfe. Mit der Post A bestand über die Berufsverbände eine Vereinbarung hinsichtlich der Direktabrechnung mit der Post A und der Höhe der abrechnungsfähigen Vergütungssätze (12,5% über den Sätzen der sog. Angestelltenkrankenkassen - VdEK -). Mit der Vereinheitlichung und deutlichen Anhebung der GKV-Sätze und in deren Gefolge der Anpassung der Bundes-Beihilfesätze an die GKV-Preise konnte die Post A die alte Regelung mit GKV-Sätze + 12,5% nicht mehr aufrecht erhalten. Nach dem Motto: mehr als die Beihilfesätze geht angesichts der Gleichbehandlung aller Postbeamten nicht. Es können deshalb derzeit mit der Post A in der Direktabrechnung die Sätze der Bundesbeihilfeverordnung angesetzt werden oder aber, und dies müßte mit dem Post A - Patienten vereinbart werden, es könnte privat liquidiert werden und der Post A - Patient reicht diese Rechnung zur (Teil)Erstattung bei der Postbeamtenkrankenkasse ein.
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GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Bahn und Post waren einmal reine Staatsbetriebe, die Bediensteten waren verbeamtet. Die Heilfürsorge dort war nach Beamtenstatus gegliedert. Bei der "Post" gehörten der einfache und mittlere Dienst zur Postbeamtenkrankenkasse A, die besser bezahlten Beamten (gehobener und höherer Dienst) zur Postbeamtenkrankenkasse B.
Post B lief schon immer die Schiene Privatpatient mit Beihilfeanspruch.
Post A ist so eine Art Mischung aus "gesetzlicher Krankenkasse" und Beihilfe. Mit der Post A bestand über die Berufsverbände eine Vereinbarung hinsichtlich der Direktabrechnung mit der Post A und der Höhe der abrechnungsfähigen Vergütungssätze (12,5% über den Sätzen der sog. Angestelltenkrankenkassen - VdEK -). Mit der Vereinheitlichung und deutlichen Anhebung der GKV-Sätze und in deren Gefolge der Anpassung der Bundes-Beihilfesätze an die GKV-Preise konnte die Post A die alte Regelung mit GKV-Sätze + 12,5% nicht mehr aufrecht erhalten. Nach dem Motto: mehr als die Beihilfesätze geht angesichts der Gleichbehandlung aller Postbeamten nicht. Es können deshalb derzeit mit der Post A in der Direktabrechnung die Sätze der Bundesbeihilfeverordnung angesetzt werden oder aber, und dies müßte mit dem Post A - Patienten vereinbart werden, es könnte privat liquidiert werden und der Post A - Patient reicht diese Rechnung zur (Teil)Erstattung bei der Postbeamtenkrankenkasse ein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sie scheint keine GKV zu sein. Aber was ist dann die Vertragsgrundlage? Denn einen Selbst abgeschlossenen PKV Vertrag haben sie ja auch nicht, oder?
Postbeamtenkk A orientiert sich aber am GKV Spitzenverband, also werden sie auch von ihm vertreten? Dann würde auch der Rahmenvertrag gelten.
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