Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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die Preise wurden bei der Postbeamtenkasse ab Januar 17 erhöht. Wir haben entsprechend abgerechnet....15 nach altem Preis, 5 nach neuem Preis. Nun will die Kasse das nicht akzeptieren, da es für die Preisgestaltung auf das Ausstellungsdatum des Rezeptes ankäme, unabhängig davon, wann die Leistung erbracht worden ist?? Das hab ich bei keiner Kasse gehabt. Selbst das Theorgprogramm bietet für einen solchen Fall einen eigenen Button mit "Splitting"-möglichkeit. Gibt es jemand, der da rechtlich mehr zu weiß?
Wäre sehr dankbar für Eure Antworten
Siggi
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Siggi U. schrieb:
Hallo Kollegen,
die Preise wurden bei der Postbeamtenkasse ab Januar 17 erhöht. Wir haben entsprechend abgerechnet....15 nach altem Preis, 5 nach neuem Preis. Nun will die Kasse das nicht akzeptieren, da es für die Preisgestaltung auf das Ausstellungsdatum des Rezeptes ankäme, unabhängig davon, wann die Leistung erbracht worden ist?? Das hab ich bei keiner Kasse gehabt. Selbst das Theorgprogramm bietet für einen solchen Fall einen eigenen Button mit "Splitting"-möglichkeit. Gibt es jemand, der da rechtlich mehr zu weiß?
Wäre sehr dankbar für Eure Antworten
Siggi
[...]
2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen ausgestellt nach dem 31.12.2016.
[...]
d.h. es ist nett wenn du die Leistungen zwischen 24.12. und 31.12. nach den alten Preisen abrechnest, es besteht aber vereinbarungsgemäß kein Anspruch auf eine andere Vergütung nach dem 31.12. wenn die VO nicht ab dem 01.01. ausgestellt wurde... :)
Ist eine gängige Vereinbarung und, meine persönliche Meinung, einfacher als für jede VO eine Preisänderung berücksichtigen zu müssen falls die Behandlung über ein Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung lief ;)
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berechnet man bei Post B den 1,8fachen VDEK - Satz? Wäre für eine Antwort dankbar.
VG Daniel
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daniel911 schrieb:
Hallo Papa Alpaka,
berechnet man bei Post B den 1,8fachen VDEK - Satz? Wäre für eine Antwort dankbar.
VG Daniel
Hallo Papa Alpaka,
berechnet man bei Post B den 1,8fachen VDEK - Satz? Wäre für eine Antwort dankbar.
VG Daniel
bin zwar nicht Papa A, du kannst deine Privatpreise in Rechnung stellen. Erstattet wird der Beihilfesatz.
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morpheus-06 schrieb:
daniel911 schrieb am 8.4.17 21:49:
Hallo Papa Alpaka,
berechnet man bei Post B den 1,8fachen VDEK - Satz? Wäre für eine Antwort dankbar.
VG Daniel
bin zwar nicht Papa A, du kannst deine Privatpreise in Rechnung stellen. Erstattet wird der Beihilfesatz.
Gruss Daniel
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daniel911 schrieb:
ok, Danke für die Info!
Gruss Daniel
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Papa Alpaka schrieb:
Die Details stehen in der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung, die Klausel sieht dann etwa so aus (hier: VdEK West ab 01.01.2017):
Vergütung der Leistungen
[...]
2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen ausgestellt nach dem 31.12.2016.
[...]
d.h. es ist nett wenn du die Leistungen zwischen 24.12. und 31.12. nach den alten Preisen abrechnest, es besteht aber vereinbarungsgemäß kein Anspruch auf eine andere Vergütung nach dem 31.12. wenn die VO nicht ab dem 01.01. ausgestellt wurde... :)
Ist eine gängige Vereinbarung und, meine persönliche Meinung, einfacher als für jede VO eine Preisänderung berücksichtigen zu müssen falls die Behandlung über ein Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung lief ;)
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Tempelritter schrieb:
Ob Splitting oder nicht hängt von der Vereinbarung mit den Kassen ab und nicht von einem Button in Theorg.
VG
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Postbeamte rechne ich nach meinen Privatsätzen ab.
VG
Post-B sicher, Post-A sicher nicht oder du bist kein PT.
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Tempelritter schrieb:
steupel schrieb am 3.4.17 15:13:
Postbeamte rechne ich nach meinen Privatsätzen ab.
VG
Post-B sicher, Post-A sicher nicht oder du bist kein PT.
VG
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steupel schrieb:
Ja, meinte PB B
VG
Ja, meinte PB B
VG
Um Post-B ging es hier aber nicht.
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Tempelritter schrieb:
steupel schrieb am 4.4.17 14:36:
Ja, meinte PB B
VG
Um Post-B ging es hier aber nicht.
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steupel schrieb:
was wären wir nur ohne Herrn Tempelritter .... :smile:
was wären wir nur ohne Herrn Tempelritter .... :smile:
Zumindest hat er es auf den Punkt gebracht und du Blödsinn geschrieben.
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morpheus-06 schrieb:
steupel schrieb am 7.4.17 13:59:
was wären wir nur ohne Herrn Tempelritter .... :smile:
Zumindest hat er es auf den Punkt gebracht und du Blödsinn geschrieben.
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steupel schrieb:
Postbeamte rechne ich nach meinen Privatsätzen ab.
VG
könntest Du mir bitte den Link mit den neuen Vergütungen senden?
Vielen Dank vorab,
Gruss Daniel
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Hannah Sommer schrieb:
https://www.physio.de/preislisten
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daniel911 schrieb:
Danke sehr!
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daniel911 schrieb:
Hallo Siggi,
könntest Du mir bitte den Link mit den neuen Vergütungen senden?
Vielen Dank vorab,
Gruss Daniel
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