Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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Hab kürzlich erst meine Praxis eröffnet..
Und die ersten Rechnungen geschrieben.
Folgende Frage tut sich auf.
Pat Postbeamten B versichert, Rezept MLD 45min mit HB
Rechnung wurde nicht voll erstattet. Bekommt sie nur den Beihilfesatz?
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Biene82 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
Hab kürzlich erst meine Praxis eröffnet..
Und die ersten Rechnungen geschrieben.
Folgende Frage tut sich auf.
Pat Postbeamten B versichert, Rezept MLD 45min mit HB
Rechnung wurde nicht voll erstattet. Bekommt sie nur den Beihilfesatz?
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canna41 schrieb:
Ja, aber das soll Dich aber nicht interessieren. Du hast einfach nur Preise für Privatpatienten. Außerdem müssen die "Beihilfepatienten" gewollt zuzahlen wie die Kassenpatienten. Schicke Dir per Mail auch noch ein Schreiben vom VPT an den Bundesinnenminister.
[bearbeitet am 25.09.13 13:23]
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Shakespeare schrieb:
Es gibt zwei Formen der PBkk die "A" Form, sie hat einen Tarif ähnlich den VDEK Kassen, allerdings ohne Zuzahlung und die "B" (Merkhilfe B wie Beihilfe) Variante, die genauso wie alle anderen privatversicherten behandelt wird. Die Patienten bekommen allerdings nur den Beihilfesatz erstattet, d.h. sie müssen einen evtl. Mehrpreis (je nach deiner Preisgestaltung) aus der eigenen Tasche bezahlen. Gruß S.
[bearbeitet am 25.09.13 13:23]
vor der ersten Behandlung sollte eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden, die u.a. den Einzel und Endpreis enthält und den Hinweis, dass vielleicht die eigene Versicherung nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Resteigenanteil zu zahlen ist .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...ergänzend zu Shakespeare,
vor der ersten Behandlung sollte eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden, die u.a. den Einzel und Endpreis enthält und den Hinweis, dass vielleicht die eigene Versicherung nicht alle Kosten übernimmt und somit ein Resteigenanteil zu zahlen ist .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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