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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.
Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?
(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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a.sch. schrieb:
Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist?
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.
Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?
(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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a.sch. schrieb:
Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?
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Leni C. schrieb:
Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .
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Leni C. schrieb:
Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .
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