Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.
Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?
(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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a.sch. schrieb:
Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist?
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.
Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?
(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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a.sch. schrieb:
Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?
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Leni C. schrieb:
Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .
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Leni C. schrieb:
Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .
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