Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
hab die Suchfunktion bemüht, habe auch einen Post aus 2020 gefunden, welcher aber nicht wirklich zufriedenstellen war, weshalb ich hier nochmals gezielt nachfrage.
Ein Pat. hat eine VO von der Hausärztin bekommen, Muster 13, 24xKG, Diagn. M54.14 Radikulopathie Thorakal und U09.9 Post-Covid.
Nun sagt Theorg richtig BVB, aber die Hausärztin hat als Kostenträger die Unfallkasse gewählt, da der PAt. sich bei der Arbeit angesteckt hatte. Nun sagt der Pat. auf Nachfrage, die Ärztin hat eine genehmigung, die VO´s auszustellen - soweit ok hoffe ich.
hab vorsichtshalber nach etwas schriftlichem gefragt, das ich bekommen könnte.
Nun gelten doch aber m.E. die BG-regeln, also Beginn innerhalb 1 Woche und max. 4 Wochen gültigkeit, Frequenz gibt es ja nicht als Spanne sondern nur Fix (2x, 3x etc.) was bei 24x und 1-2x p.W. natürlich so gar nicht passt.
Hab beim verband im Mitgliederbereich nichts passendes gefunden, was an Infos dazu brauchbar wäre.
Im alten Post von 2020 steht zwar, Muster 13 sei kein problem (zumindest in NRW) und in 2020 gab es ja noch kein Post-Covid, oder?
Ich stehe grade ein wenig doof da, will den Pat. natürlich nicht wegschicken und aber auch keine 24x umsonst behandeln.
Morgen steht anruf bei der Unfallkasse BW an, aber das sehe ich etwas kritsich, denn eine telefonische aussage hat ja keine Beweiskraft....
Hatte jemand so etwas schonmal in der Konstellation und wie wurde das gelöst bzw. was sollte man beachten /ändern?
Danke schinmal im voraus für eure Hilfe wink
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Wenn, dann auf jeden Fall alles schriftlich geben lassen von der Unfallkasse
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Ahn schrieb:
Wenn die Ärztin BG bzw. Durchgangsarzt ist darf sie eine BG Verordnung ausstellen, aber auch auf das Formular der BG (DinA4) und mit entsprechenden Positionsnummern etc., wobei auch Frequenzen erlaubt sind wie 1-3.
Wenn, dann auf jeden Fall alles schriftlich geben lassen von der Unfallkasse
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KGSchuller schrieb:
Hallo liebe Community,
hab die Suchfunktion bemüht, habe auch einen Post aus 2020 gefunden, welcher aber nicht wirklich zufriedenstellen war, weshalb ich hier nochmals gezielt nachfrage.
Ein Pat. hat eine VO von der Hausärztin bekommen, Muster 13, 24xKG, Diagn. M54.14 Radikulopathie Thorakal und U09.9 Post-Covid.
Nun sagt Theorg richtig BVB, aber die Hausärztin hat als Kostenträger die Unfallkasse gewählt, da der PAt. sich bei der Arbeit angesteckt hatte. Nun sagt der Pat. auf Nachfrage, die Ärztin hat eine genehmigung, die VO´s auszustellen - soweit ok hoffe ich.
hab vorsichtshalber nach etwas schriftlichem gefragt, das ich bekommen könnte.
Nun gelten doch aber m.E. die BG-regeln, also Beginn innerhalb 1 Woche und max. 4 Wochen gültigkeit, Frequenz gibt es ja nicht als Spanne sondern nur Fix (2x, 3x etc.) was bei 24x und 1-2x p.W. natürlich so gar nicht passt.
Hab beim verband im Mitgliederbereich nichts passendes gefunden, was an Infos dazu brauchbar wäre.
Im alten Post von 2020 steht zwar, Muster 13 sei kein problem (zumindest in NRW) und in 2020 gab es ja noch kein Post-Covid, oder?
Ich stehe grade ein wenig doof da, will den Pat. natürlich nicht wegschicken und aber auch keine 24x umsonst behandeln.
Morgen steht anruf bei der Unfallkasse BW an, aber das sehe ich etwas kritsich, denn eine telefonische aussage hat ja keine Beweiskraft....
Hatte jemand so etwas schonmal in der Konstellation und wie wurde das gelöst bzw. was sollte man beachten /ändern?
Danke schinmal im voraus für eure Hilfe wink
1. Wenn sie die Genehmigung hat, dann hat sie auch das Papier um BG Rezepte auszustellen.
Ich würde BG Rezepte nur mit BG Rezept annehmen.Da bin ich streng, egal was mir der Arzt erzählt. Gerne erkläre ich es ihm persönlich 😃
2. Ist das so, dass BG Rezepte wirklich nur 3 Monate gültig sind??? Da GKV Rezepte bei >6Behandlungen 6 Monate gelten. Ich habe bis dato noch nie auf die 3 Monatsfrist bei der Abrechnung geachtet. Lerne hier gerne dazu
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KGSchuller schrieb:
BG rezepte sind nur 4 Wochen gültig, keine 3 Monate, ausser der D-Arzt schreibt in das entsprechende Feld "Begründung für weiterbehandlung länger 4 Wochen" auch eine entsprechende begründung. Dann ist die BG-VO länger gültig. wink
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massu schrieb:
mal ganz dumm gefragt: Welche Genehmigung hat die Ärztin BG Rezepte auszustellen?
1. Wenn sie die Genehmigung hat, dann hat sie auch das Papier um BG Rezepte auszustellen.
Ich würde BG Rezepte nur mit BG Rezept annehmen.Da bin ich streng, egal was mir der Arzt erzählt. Gerne erkläre ich es ihm persönlich 😃
2. Ist das so, dass BG Rezepte wirklich nur 3 Monate gültig sind??? Da GKV Rezepte bei >6Behandlungen 6 Monate gelten. Ich habe bis dato noch nie auf die 3 Monatsfrist bei der Abrechnung geachtet. Lerne hier gerne dazu
ich habe gestern noch Google glühen lassen und tatsächlich von der BGW einen Leitfaden entdeckt,
der für Post-Covid von leicht bis sehr stark die handlungen bezüglich Therapie und reha beschreibt.
Dort ist auch ein Muster-Formular der BGW enthalten, mit dem die Ärzte die Behandlungskosten von der BGW zugesagt bekommen. Das hilft mir allerdings nicht wirklich weiter in dem Falle hier wink
ich rufe jetzt gleich mal bei der Unfallkasse an, lass mir das bestätigen (oder auch nicht) und entsprechend auch schriftlich. ich halte euch auf dem laufenden.
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KGSchuller schrieb:
Vielen Dank erstmal für die Antworten smile
ich habe gestern noch Google glühen lassen und tatsächlich von der BGW einen Leitfaden entdeckt,
der für Post-Covid von leicht bis sehr stark die handlungen bezüglich Therapie und reha beschreibt.
Dort ist auch ein Muster-Formular der BGW enthalten, mit dem die Ärzte die Behandlungskosten von der BGW zugesagt bekommen. Das hilft mir allerdings nicht wirklich weiter in dem Falle hier wink
ich rufe jetzt gleich mal bei der Unfallkasse an, lass mir das bestätigen (oder auch nicht) und entsprechend auch schriftlich. ich halte euch auf dem laufenden.
1. Ist eine Hausärztin berechtig, eine Verordnung zu Lasten der Unfallkasse auszustellen
(Zumindest bei Post-Covid)?
Ja, auch ein Hausarzt, Internist, Lungenfacharzt dürfen für Post-Covid Patienten eine Verordnung zu unseren Lasten ausstellen.
2. Muss dafür zwingen der Vordruck F2400 hergenommen werden oder geht dies auch auf
GKV-Muster 13?
Da der Vordruck F2400 nur für D-Ärzte und Handchirurgen vorgesehen ist, dürfen die Allgemeinärzte/Internisten den GVK Vordruck „Muster 13“ verwenden.
3. Ist die Anzahl der Einheiten (24 Stk.) samt Frequenzspanne 1-2 x p. Woche gültig?
Ja ist auch gültig.
4. Gelten hierfür die üblichen BG-Regelungen oder sind hierfür die Fristen der GKV zu beachten?
Es gelten die üblichen Regelungen der Sozialversicherungsträger. Spätester Beginn der Behandlung nach Angabe vom Arzt oder innerhalb einer Woche. Die Behandlungstage pro Woche sind einzuhalten, daraus ergibt sich dann die Gesamtdauer der Behandlung.
5. Muss der austellende Arzt:in eine Haupt Diagnose Uxx.x stellen bei Post-Covid oder geht
dies auch als sekundär Diagnose zu einer Hauptdiagnose?
Die Post Covid Diagnose muss die Hauptdiagnose sein.
Leistungen, die in unseren Heilmittelkatalog nicht vorhanden sind, wie z.B.:
· KG Atemtherapie oder auch Atemmassage übernehmen wir in Höhe von 80,23 €.
(Einzelpreis analog GKV)
· Gerätegestützte KG übernehmen wir in Höhe von 50,34 €.
(Diese Leistungen übernehmen wir nur für Post-Covid Patienten.)
Das waren die Antworten der Abteilung Rechnungsbearbeitung der Unfallkasse BW.
Interessant ist, das KG Atemtherapie lt. GKV als KG gezahlt wird, bei der UV aber mehr als bei
KG-MUKO der GKV. Analog hierzu auch KGG, da gibts auch mehr als bei der GKV.
Das wäre doch eigentlich eine sehr gute Position für die Verhandlungen mit den GKV, denn die Sozialversicherungsträger zahlen da weit mehr als die GKV bei gleichen Leistungen.....
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Brauch ich dafür die KG Muco Zusatzausbildung?
Ich habe nicht so viele BG Rezepte, habe jetzt durch dich einen Leitfaden bekommen. Vielen Dank für die Aufklärung
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massu schrieb:
@KGSchuller wieviele Einheiten wird dann die KG - AT gemacht?
Brauch ich dafür die KG Muco Zusatzausbildung?
Ich habe nicht so viele BG Rezepte, habe jetzt durch dich einen Leitfaden bekommen. Vielen Dank für die Aufklärung
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...vielen Dank für diese Informationen
MfG
JürgenK ;)
>>...Brauch ich dafür die KG Muco Zusatzausbildung?<< wäre sehr schön, aber leider nicht erforderlich :( << denn was sich in den letzten Jahren so verändert hat ..meine Frau und ich hatten schon 1971 die ersten CF Patis in meiner Praxis und wir haben immer die neuesten Erkenntnisse umgesetzt ... da wurde noch viel abgeklopft und Vernebelungszelte über den Betten gemacht und angebracht ja die Zeiten haben sich bis heute geändert auch die medikamentöse Versorgung....
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@massu
>>...Brauch ich dafür die KG Muco Zusatzausbildung?<< wäre sehr schön, aber leider nicht erforderlich :( << denn was sich in den letzten Jahren so verändert hat ..meine Frau und ich hatten schon 1971 die ersten CF Patis in meiner Praxis und wir haben immer die neuesten Erkenntnisse umgesetzt ... da wurde noch viel abgeklopft und Vernebelungszelte über den Betten gemacht und angebracht ja die Zeiten haben sich bis heute geändert auch die medikamentöse Versorgung....
MfG
JürgenK ;)
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KGSchuller schrieb:
So, nun habe ich per Email zielgerichtete Fragen an die Unfallkasse BW auch per Email beantwortet bekommen und teile diese gerne hier:
1. Ist eine Hausärztin berechtig, eine Verordnung zu Lasten der Unfallkasse auszustellen
(Zumindest bei Post-Covid)?
Ja, auch ein Hausarzt, Internist, Lungenfacharzt dürfen für Post-Covid Patienten eine Verordnung zu unseren Lasten ausstellen.
2. Muss dafür zwingen der Vordruck F2400 hergenommen werden oder geht dies auch auf
GKV-Muster 13?
Da der Vordruck F2400 nur für D-Ärzte und Handchirurgen vorgesehen ist, dürfen die Allgemeinärzte/Internisten den GVK Vordruck „Muster 13“ verwenden.
3. Ist die Anzahl der Einheiten (24 Stk.) samt Frequenzspanne 1-2 x p. Woche gültig?
Ja ist auch gültig.
4. Gelten hierfür die üblichen BG-Regelungen oder sind hierfür die Fristen der GKV zu beachten?
Es gelten die üblichen Regelungen der Sozialversicherungsträger. Spätester Beginn der Behandlung nach Angabe vom Arzt oder innerhalb einer Woche. Die Behandlungstage pro Woche sind einzuhalten, daraus ergibt sich dann die Gesamtdauer der Behandlung.
5. Muss der austellende Arzt:in eine Haupt Diagnose Uxx.x stellen bei Post-Covid oder geht
dies auch als sekundär Diagnose zu einer Hauptdiagnose?
Die Post Covid Diagnose muss die Hauptdiagnose sein.
Leistungen, die in unseren Heilmittelkatalog nicht vorhanden sind, wie z.B.:
· KG Atemtherapie oder auch Atemmassage übernehmen wir in Höhe von 80,23 €.
(Einzelpreis analog GKV)
· Gerätegestützte KG übernehmen wir in Höhe von 50,34 €.
(Diese Leistungen übernehmen wir nur für Post-Covid Patienten.)
Das waren die Antworten der Abteilung Rechnungsbearbeitung der Unfallkasse BW.
Interessant ist, das KG Atemtherapie lt. GKV als KG gezahlt wird, bei der UV aber mehr als bei
KG-MUKO der GKV. Analog hierzu auch KGG, da gibts auch mehr als bei der GKV.
Das wäre doch eigentlich eine sehr gute Position für die Verhandlungen mit den GKV, denn die Sozialversicherungsträger zahlen da weit mehr als die GKV bei gleichen Leistungen.....
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