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physioWERK in Schwachhausen!
Du suchst eine Praxis mit
familiärer Atmosphäre,
überdurchschnittlicher Vergütung
und flexiblen Arbeitszeiten?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Das bieten wir dir:
• Inhabergeführte Praxis mit
flachen Hierarchien
• Geregelte, flexible
Arbeitszeiten (Mo-Fr, keine
Wochenendarbeit)
• Unbefristete Anstellung
• Finanzielle Unterstützung und
Zusatzurlaub für Fortbildungen
• Ein Firmentablet (auch privat
nutz...
physioWERK in Schwachhausen!
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haben sich die Positionsnummern geändert? Seit ich hier arbeite (2,5 Jahre) verwenden wir zum Beispiel für KT bei RVO 11534 und VDAK 21534. Hab noch nie die Nummern verändert, so übernommen wie sie der Vorgänger gespeichert hat. Hab aber jetzt von Emmendingen 4 Rezepte zurück bekommen mit einem Berichtigungsbetrag von jeweils 1,50 Euro.
Es ging um eine Patientin mit Ausstelldatum 22.03.22
S56.8 GR EXa KG 6x
und
I89.8GR LYc MLD 30.
Andere Patientin 2 Rezepte 31.01.22 und 25.2.22
Z96.64 GR EXa KG 6x, KT 6x
Als Begründung steht: Sind HM aus verschiedenen Abschnitten des HMK bei entsprechender Indikation vorhanden, sind getrennte Verordungsdrucke zu verwenden. Ggfs verwenden Sie eine falsche Positionsnummer.
Ich versteh nicht was jetzt genau verkehrt ist. Könnte mich bitte jemand aufklären thinking_face
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GüSta schrieb:
Zu den mittlerweile für alle gesetzliche Krankenkassen einheitlichen Positionsnummern (und auch "Preisen") siehe
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DANKE!
Muss ich jetzt eine Abrechnungskorrektur durchführen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@GüSta
DANKE!
Muss ich jetzt eine Abrechnungskorrektur durchführen?
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Alex Moro schrieb:
@Anonymer Teilnehmer müssen tust du es nicht. wenn du das geld haben möchtest, dann schon ;)
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgeeeen,
haben sich die Positionsnummern geändert? Seit ich hier arbeite (2,5 Jahre) verwenden wir zum Beispiel für KT bei RVO 11534 und VDAK 21534. Hab noch nie die Nummern verändert, so übernommen wie sie der Vorgänger gespeichert hat. Hab aber jetzt von Emmendingen 4 Rezepte zurück bekommen mit einem Berichtigungsbetrag von jeweils 1,50 Euro.
Es ging um eine Patientin mit Ausstelldatum 22.03.22
S56.8 GR EXa KG 6x
und
I89.8GR LYc MLD 30.
Andere Patientin 2 Rezepte 31.01.22 und 25.2.22
Z96.64 GR EXa KG 6x, KT 6x
Als Begründung steht: Sind HM aus verschiedenen Abschnitten des HMK bei entsprechender Indikation vorhanden, sind getrennte Verordungsdrucke zu verwenden. Ggfs verwenden Sie eine falsche Positionsnummer.
Ich versteh nicht was jetzt genau verkehrt ist. Könnte mich bitte jemand aufklären thinking_face
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