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- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
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- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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ich habe gerade eine Patientin mit einen Rezept der Polizeilichen Heilfürsorge bekommen und wollte mal fragen was ich alles beachten muss.
Gelten die Heilmittelrichtlinien?
Wo kann ich abrechnen? Mit welchen Satz?
Muss die Patientin Zuzahlung leisten? Muss ich das Rezept genehmigen lassen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
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seseba schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Patientin mit einen Rezept der Polizeilichen Heilfürsorge bekommen und wollte mal fragen was ich alles beachten muss.
Gelten die Heilmittelrichtlinien?
Wo kann ich abrechnen? Mit welchen Satz?
Muss die Patientin Zuzahlung leisten? Muss ich das Rezept genehmigen lassen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Für die Bundespolizei (BPolHfV) gelten ab dem 01.07.2014 die HMR und der HMK, abzurechnen sind die VdEK-Sätze, eine Genehmigung ist in BaWü nicht erforderlich. ZuZa kann, muss aber nicht eingezogen werden. Wird keine ZuZa eingezogen, wird dieser Betrag intern mit dem Versicherten verrechnet.
Für die Landespolizei BaWü gilt dies alles nicht, keine HMR und kein HMK, Primärkassensätze BaWü + 10%, keine Genehmigung und keine ZuZa.
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Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876
Und die Kassen-Nr. ist 3600923
Aber ich frage mal morgen die Patientin.
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seseba schrieb:
Das ist jetz eine gute Frage, bei der Kasse steht folgendes:
Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876
Und die Kassen-Nr. ist 3600923
Aber ich frage mal morgen die Patientin.
Du musst einfach herausbekommen, wer in Deinem Bundesland die Rezepte bezahlt und dann Deine Rechnung mit Rezept dort hinschicken.
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Wonderwoman schrieb:
Seit wann hat die Heilfürsorge eine KassenNr ???
Du musst einfach herausbekommen, wer in Deinem Bundesland die Rezepte bezahlt und dann Deine Rechnung mit Rezept dort hinschicken.
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redbi schrieb:
Ist die Pat. Polizistin oder ist sie Grenz-Beamtin ;) ?
schau mal hier drauf:
>>..Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876<<
ich als Laie würde aus LBV...Landespolizei lesen....ich kann mich auch als Laie irren :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo seseba,
schau mal hier drauf:
>>..Heilfürsorgeabrst. b LBV 61876<<
ich als Laie würde aus LBV...Landespolizei lesen....ich kann mich auch als Laie irren :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Philipp-Reis-Str. 2, 70736 Fellbach
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seseba schrieb:
Also die Patientin ist bei der Landespolizei.
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morpheus-06 schrieb:
Landespolizei oder Bund?
Für die Bundespolizei (BPolHfV) gelten ab dem 01.07.2014 die HMR und der HMK, abzurechnen sind die VdEK-Sätze, eine Genehmigung ist in BaWü nicht erforderlich. ZuZa kann, muss aber nicht eingezogen werden. Wird keine ZuZa eingezogen, wird dieser Betrag intern mit dem Versicherten verrechnet.
Für die Landespolizei BaWü gilt dies alles nicht, keine HMR und kein HMK, Primärkassensätze BaWü + 10%, keine Genehmigung und keine ZuZa.
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