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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Polizei Verordnung

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Polizei Verordnung
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ralf277
12.02.2013 16:59
Hallo, habe 10 x KG (EX2A)bei einem Polizisten als Verordnung bekommen.Ist das OK?Oder gelten auch die Heilmittelrichtlinien?Oder gelten andere Regeln, wegen freier Heilfürsorge?Polizeiärztin hat Rezept bestätigt.
MfG
Ralf

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Hallo, habe 10 x KG (EX2A)bei einem Polizisten als Verordnung bekommen.Ist das OK?Oder gelten auch die Heilmittelrichtlinien?Oder gelten andere Regeln, wegen freier Heilfürsorge?Polizeiärztin hat Rezept bestätigt. MfG Ralf
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ralf277 schrieb:

Hallo, habe 10 x KG (EX2A)bei einem Polizisten als Verordnung bekommen.Ist das OK?Oder gelten auch die Heilmittelrichtlinien?Oder gelten andere Regeln, wegen freier Heilfürsorge?Polizeiärztin hat Rezept bestätigt.
MfG
Ralf

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Thomas
13.02.2013 05:32
Ist so OK :wink:

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Thomas schrieb:

Ist so OK :wink:

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Körnchen
13.02.2013 08:47
Eigentlich sollte es kein Problem sein, weil die Heilfürsorge der Polizei keine gesetzliche Krankenkasse ist. Ich hatte auch bereits VO´S von Polizisten/Feuerwehrbeamten mit der Anzahl (waren aus Bremen), sind ohne Probleme durchgegangen.

LG Andreas
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Eigentlich sollte es kein Problem sein, weil die Heilfürsorge der Polizei keine gesetzliche Krankenkasse ist. Ich hatte auch bereits VO´S von Polizisten/Feuerwehrbeamten mit der Anzahl (waren aus Bremen), sind ohne Probleme durchgegangen. LG Andreas
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friesenstorch
13.02.2013 11:53
Unbedingt als Privatpatient abrechnen .
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Unbedingt als Privatpatient abrechnen .
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friesenstorch schrieb:

Unbedingt als Privatpatient abrechnen .

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Körnchen schrieb:

Eigentlich sollte es kein Problem sein, weil die Heilfürsorge der Polizei keine gesetzliche Krankenkasse ist. Ich hatte auch bereits VO´S von Polizisten/Feuerwehrbeamten mit der Anzahl (waren aus Bremen), sind ohne Probleme durchgegangen.

LG Andreas



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