Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
MfG
Ralf
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ralf277 schrieb:
Hallo, habe 10 x KG (EX2A)bei einem Polizisten als Verordnung bekommen.Ist das OK?Oder gelten auch die Heilmittelrichtlinien?Oder gelten andere Regeln, wegen freier Heilfürsorge?Polizeiärztin hat Rezept bestätigt.
MfG
Ralf
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Thomas schrieb:
Ist so OK :wink:
LG Andreas
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
friesenstorch schrieb:
Unbedingt als Privatpatient abrechnen .
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Körnchen schrieb:
Eigentlich sollte es kein Problem sein, weil die Heilfürsorge der Polizei keine gesetzliche Krankenkasse ist. Ich hatte auch bereits VO´S von Polizisten/Feuerwehrbeamten mit der Anzahl (waren aus Bremen), sind ohne Probleme durchgegangen.
LG Andreas
Mein Profilbild bearbeiten