Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
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liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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bisher haben wir in unserer Praxis nur KG-ZNS Bobath anbieten können. Ab Ende des Jahres haben wir einen neuen Kollegen, der die Fortbildung für PNF hat.
Nun stellt sich uns die Frage, ob wir, wenn auf einer Verordnung nur KG-ZNS ohne den Zusatz Bobath oder PNF verordnet wurde und der Patient in der Regel bei unserem neuen Kollegen mit PNF behandelt wird es auch Vertretungsweise möglich ist, dass ein anderer Kollege mit der Fortbildung für Bobath diesen Patienten behandelt. Somit würden wir ja dann als Beispiel auf der Verordnung 8x KG-ZNS PNF und 2x KG-ZNS Bobath abrechnen. Habt ihr da Erfahrungswerte, ob dies Problemlos möglich ist?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
ja das geht
MfG
JürgenK ;)
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johannes687 schrieb:
Kein Problem, kannst du so machen. Bei der Abrechnung muss halt nur die entsprechende Positionsnummer für die jeweilige Maßnahme berücksichtigt werden. Falls du über einen Dienstleister abrechnest, sollte die jeweils durchgeführte Maßnahme für diesen erkennbar sein.
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Therapie-Team Mülheim schrieb:
Hallo Zusammen,
bisher haben wir in unserer Praxis nur KG-ZNS Bobath anbieten können. Ab Ende des Jahres haben wir einen neuen Kollegen, der die Fortbildung für PNF hat.
Nun stellt sich uns die Frage, ob wir, wenn auf einer Verordnung nur KG-ZNS ohne den Zusatz Bobath oder PNF verordnet wurde und der Patient in der Regel bei unserem neuen Kollegen mit PNF behandelt wird es auch Vertretungsweise möglich ist, dass ein anderer Kollege mit der Fortbildung für Bobath diesen Patienten behandelt. Somit würden wir ja dann als Beispiel auf der Verordnung 8x KG-ZNS PNF und 2x KG-ZNS Bobath abrechnen. Habt ihr da Erfahrungswerte, ob dies Problemlos möglich ist?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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Therapie-Team Mülheim schrieb:
Ich danke euch!
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