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Unsere Mitarbeiterin mit PNF hat ein beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft bekommen. Müssen alle Rezepte geändert werden oder können die noch offenen Behandlungen als KG abgerechnet werden?
Danke für die Antwort
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Unsere Mitarbeiterin mit PNF hat ein beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft bekommen. Müssen alle Rezepte geändert werden oder können die noch offenen Behandlungen als KG abgerechnet werden?
Danke für die Antwort
Noch sauberer ist es, die aktuellen Rezepte abzubrechen und neue auf KG ausstellen zu lassen.
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die neue schrieb:
müssen geändert werden.
Noch sauberer ist es, die aktuellen Rezepte abzubrechen und neue auf KG ausstellen zu lassen.
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Sollte jemand anders ein ZNS-Zertifikat haben, sieht es natürlich anders aus. Dann würde ich auch auf "KG-ZNS" ändern lassen und die Kollegin weiterbehandeln lassen.
Sollte das aber nicht der Fall sein, dann geht nur ein ändern auf KG ab Datum xxxxx, bzw. Abbruch der laufenden Rezepte und Neu-Ausstellung auf KG.
Edit: Ich hab nach meinem Unfall alle ZNS-VO abgebrochen und auf KG neu ausstellen lassen, da ich in den ersten Wochen glücklich war, überhaupt Aushilfen zu haben. Die mit ZNS-Zertifikat kamen erst Wochen später. Und bis zu meiner kompletten Genesung hab ich alles weiter auf KG laufen lassen, da meine Patienten in dieser Zeit definitiv Therapeutenwechsel akzeptieren mussten (was sie angesichts der Situation aber auch problemlos taten).
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die neue schrieb:
hmmm... ich hab das "eigentlich" so verstanden, daß die schwangere Kollegin die einzige mit ZNS-Zertifikat ist.
Sollte jemand anders ein ZNS-Zertifikat haben, sieht es natürlich anders aus. Dann würde ich auch auf "KG-ZNS" ändern lassen und die Kollegin weiterbehandeln lassen.
Sollte das aber nicht der Fall sein, dann geht nur ein ändern auf KG ab Datum xxxxx, bzw. Abbruch der laufenden Rezepte und Neu-Ausstellung auf KG.
Edit: Ich hab nach meinem Unfall alle ZNS-VO abgebrochen und auf KG neu ausstellen lassen, da ich in den ersten Wochen glücklich war, überhaupt Aushilfen zu haben. Die mit ZNS-Zertifikat kamen erst Wochen später. Und bis zu meiner kompletten Genesung hab ich alles weiter auf KG laufen lassen, da meine Patienten in dieser Zeit definitiv Therapeutenwechsel akzeptieren mussten (was sie angesichts der Situation aber auch problemlos taten).
Sollte das aber nicht der Fall sein, dann geht nur ein ändern auf KG ab Datum xxxxx,.
geht das problemlos.....?
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ali schrieb:
die neue schrieb am 8.3.18 08:50:
Sollte das aber nicht der Fall sein, dann geht nur ein ändern auf KG ab Datum xxxxx,.
geht das problemlos.....?
Ich würde allerdings immer die "sichere" Variante des Abbruchs und der Neuausstellung wählen
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die neue schrieb:
warum sollte das nicht gehen? Arzt informieren wieso, warum, weshalb und er vermerkt es entsprechend mit Datum, Stempel und Unterschrift.
Ich würde allerdings immer die "sichere" Variante des Abbruchs und der Neuausstellung wählen
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ali schrieb:
Änderung auf KGZNS und ggg. weiter bei anderer Kollegin. Änderung auf KG wohl.schwieriger, weil dann die Kasse vielleicht NUR Kg. Bezahlt.> Sicher: Abrechen, ansonsten mit SoFas plauschen....
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