Doofe Frage:
Habe bisher immer auch PNF bei orthopädischen Patienten einfließen lassen.Liege ich da so verkehrt?
Hatte nun auch eine Privatpatientin wo auf der VO stand: PNF bei Knie TEP.
Die Kasse will der Pat.das nicht erstatten, weil es eben eine neurophysiologische Behandlung ist, die nur NEURO -Patienten zustehe.
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Doofe Frage:
Habe bisher immer auch PNF bei orthopädischen Patienten einfließen lassen.Liege ich da so verkehrt?
Hatte nun auch eine Privatpatientin wo auf der VO stand: PNF bei Knie TEP.
Die Kasse will der Pat.das nicht erstatten, weil es eben eine neurophysiologische Behandlung ist, die nur NEURO -Patienten zustehe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Doofe Frage:
Habe bisher immer auch PNF bei orthopädischen Patienten einfließen lassen.Liege ich da so verkehrt?
Hatte nun auch eine Privatpatientin wo auf der VO stand: PNF bei Knie TEP.
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Selbstverständlich ist PNF eine hervorragende Maßnahme bei ortopädischen Krankheitsbildern.
Ich arbeite seit Jahrzehnten mit PNF bei allen Krankheitsbildern und Altersgruppen (auch Babys), wo es laut Befund passt.
Der Patient sollte Widerspruch einlegen.
Letzten Endes muss er selber zusehen, wie er mit seiner Versicherung umgeht.
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Selbstverständlich ist PNF eine hervorragende Maßnahme bei ortopädischen Krankheitsbildern.
Ich arbeite seit Jahrzehnten mit PNF bei allen Krankheitsbildern und Altersgruppen (auch Babys), wo es laut Befund passt.
Der Patient sollte Widerspruch einlegen.
Letzten Endes muss er selber zusehen, wie er mit seiner Versicherung umgeht.
Dass PNF eine hervorragende Maßnahme bei vielen orthopädischen Krankheitsbilder ist, damit hast du zweifellos recht. Aber ihr habt doch während der Fortbildung auch gelernt bei welchen Krankheitsbildern PNF verordnungsfähig ist, nämlich ausschließlich bei neurologischen Befunden.
Somit wäre ein Widerspruch sinnlos, der Patient wird auf den Kosten sitzen bleiben und der Behandler wird zukünftig evtl. aufmerksamer sein und dem Kunden den entsprechen Hinweis auf Änderung der Verordnung geben.
Grüße...Gerry
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Dass PNF eine hervorragende Maßnahme bei vielen orthopädischen Krankheitsbilder ist, damit hast du zweifellos recht. Aber ihr habt doch während der Fortbildung auch gelernt bei welchen Krankheitsbildern PNF verordnungsfähig ist, nämlich ausschließlich bei neurologischen Befunden.
Somit wäre ein Widerspruch sinnlos, der Patient wird auf den Kosten sitzen bleiben und der Behandler wird zukünftig evtl. aufmerksamer sein und dem Kunden den entsprechen Hinweis auf Änderung der Verordnung geben.
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Gerry schrieb:
Dass PNF eine hervorragende Maßnahme bei vielen orthopädischen Krankheitsbilder ist, damit hast du zweifellos recht. Aber ihr habt doch während der Fortbildung auch gelernt bei welchen Krankheitsbildern PNF verordnungsfähig ist, nämlich ausschließlich bei neurologischen Befunden.
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Dann ist der PP gefordert seinen Vers.-Vertrag zu lesen und zu schauen was die Inhalte der erstattungsfähigen Heilmittel sind!
Deswegen auch der Satz:
...der Patient wird auf den Kosten sitzen bleiben und der Behandler wird zukünftig evtl. aufmerksamer sein und dem Kunden den entsprechen Hinweis auf Änderung der Verordnung geben...
Grüße...Gerry
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Dann ist der PP gefordert seinen Vers.-Vertrag zu lesen und zu schauen was die Inhalte der erstattungsfähigen Heilmittel sind!
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Gerry schrieb:
Dann ist der PP gefordert seinen Vers.-Vertrag zu lesen und zu schauen was die Inhalte der erstattungsfähigen Heilmittel sind!
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...na ja, PNF ist nicht korrekt (keine PositionsNummer)und somit konnte die KK das verweigern.
Hätte der Arzt KG und vielleicht in Klammern PNF verordnet, dann wäre die normale Kg abrechenbar gewesen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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...na ja, PNF ist nicht korrekt (keine PositionsNummer)und somit konnte die KK das verweigern.
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JürgenK schrieb:
...na ja, PNF ist nicht korrekt (keine PositionsNummer)und somit konnte die KK das verweigern.
Hätte der Arzt KG und vielleicht in Klammern PNF verordnet, dann wäre die normale Kg abrechenbar gewesen...
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wenn wir schon ins Detail gehen wollen, dann bitte:
Beihilfe, Pos.-Nr. 5, KG bei Bewegungsstörungen (Erwachsenenbehandlung).
Was jetzt mab oder RoFo in Zukunft daraus machen ist mir eigentlich schnuppe... :wink:
Grüße...Gerry
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Moinsen Jürgen,
wenn wir schon ins Detail gehen wollen, dann bitte:
Beihilfe, Pos.-Nr. 5, KG bei Bewegungsstörungen (Erwachsenenbehandlung).
Was jetzt mab oder RoFo in Zukunft daraus machen ist mir eigentlich schnuppe... :wink:
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Gerry schrieb:
Moinsen Jürgen,
wenn wir schon ins Detail gehen wollen, dann bitte:
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Was jetzt mab oder RoFo in Zukunft daraus machen ist mir eigentlich schnuppe... :wink:
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Hallo Gerry, hm...was haben wir mit der Beihilfe zu tun und es wurde auch nicht von der PKV gesprochen, somit konnte man (fast) nur von der GKV ausgehen...und dann stimmt mein Beitrag wieder 100%. :sunglasses: :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Hallo Gerry, hm...was haben wir mit der Beihilfe zu tun und es wurde auch nicht von der PKV gesprochen, somit konnte man (fast) nur von der GKV ausgehen...und dann stimmt mein Beitrag wieder 100%. :sunglasses: :wink:
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JürgenK schrieb:
Hallo Gerry, hm...was haben wir mit der Beihilfe zu tun und es wurde auch nicht von der PKV gesprochen, somit konnte man (fast) nur von der GKV ausgehen...und dann stimmt mein Beitrag wieder 100%. :sunglasses: :wink:
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...Hatte nun auch eine Privatpatientin wo auf der VO stand: PNF bei Knie TEP...
Die meisten PP-Verträge orientieren sich nun mal an der Beihilfe mit welcher wir wirklich nichts zu tun haben, da hast du recht.
Grüße...Gerry
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Knapp daneben, mab schrieb:
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Die meisten PP-Verträge orientieren sich nun mal an der Beihilfe mit welcher wir wirklich nichts zu tun haben, da hast du recht.
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Knapp daneben, mab schrieb:
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...danke Gerry...hatte ich doch tatsächlich überlesen...
schönes Wochenende, das gleich bei mir beginnt (ja,ja diese immer noch arbeitenden Rentner)
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...danke Gerry...hatte ich doch tatsächlich überlesen...
schönes Wochenende, das gleich bei mir beginnt (ja,ja diese immer noch arbeitenden Rentner)
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RoFo schrieb:
Selbstverständlich ist PNF eine hervorragende Maßnahme bei ortopädischen Krankheitsbildern.
Ich arbeite seit Jahrzehnten mit PNF bei allen Krankheitsbildern und Altersgruppen (auch Babys), wo es laut Befund passt.
Der Patient sollte Widerspruch einlegen.
Letzten Endes muss er selber zusehen, wie er mit seiner Versicherung umgeht.
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Habe bisher immer auch PNF bei orthopädischen Patienten einfließen lassen.Liege ich da so verkehrt?
Hatte nun auch eine Privatpatientin wo auf der VO stand: PNF bei Knie TEP.
Die Kasse will der Pat.das nicht erstatten, weil es eben eine neurophysiologische Behandlung ist, die nur NEURO -Patienten zustehe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Habe bisher immer auch PNF bei orthopädischen Patienten einfließen lassen.Liege ich da so verkehrt?
Hatte nun auch eine Privatpatientin wo auf der VO stand: PNF bei Knie TEP.
Die Kasse will der Pat.das nicht erstatten, weil es eben eine neurophysiologische Behandlung ist, die nur NEURO -Patienten zustehe.
Ich arbeite seit Jahrzehnten mit PNF bei allen Krankheitsbildern und Altersgruppen (auch Babys), wo es laut Befund passt.
Der Patient sollte Widerspruch einlegen.
Letzten Endes muss er selber zusehen, wie er mit seiner Versicherung umgeht.
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Somit wäre ein Widerspruch sinnlos, der Patient wird auf den Kosten sitzen bleiben und der Behandler wird zukünftig evtl. aufmerksamer sein und dem Kunden den entsprechen Hinweis auf Änderung der Verordnung geben.
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Dass PNF eine hervorragende Maßnahme bei vielen orthopädischen Krankheitsbilder ist, damit hast du zweifellos recht. Aber ihr habt doch während der Fortbildung auch gelernt bei welchen Krankheitsbildern PNF verordnungsfähig ist, nämlich ausschließlich bei neurologischen Befunden.
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Grüße...Gerry
Und nein, während meiner Fortbildung gab es noch keine Zertifikatsabrechnung PNF.
:wink:
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RoFo schrieb:
Bei mab geht es um PP, nicht GKV.
Und nein, während meiner Fortbildung gab es noch keine Zertifikatsabrechnung PNF.
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Dann ist der PP gefordert seinen Vers.-Vertrag zu lesen und zu schauen was die Inhalte der erstattungsfähigen Heilmittel sind!
Deswegen auch der Satz:
...der Patient wird auf den Kosten sitzen bleiben und der Behandler wird zukünftig evtl. aufmerksamer sein und dem Kunden den entsprechen Hinweis auf Änderung der Verordnung geben...
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Hätte der Arzt KG und vielleicht in Klammern PNF verordnet, dann wäre die normale Kg abrechenbar gewesen...
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...na ja, PNF ist nicht korrekt (keine PositionsNummer)und somit konnte die KK das verweigern.
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MfG
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wenn wir schon ins Detail gehen wollen, dann bitte:
Beihilfe, Pos.-Nr. 5, KG bei Bewegungsstörungen (Erwachsenenbehandlung).
Was jetzt mab oder RoFo in Zukunft daraus machen ist mir eigentlich schnuppe... :wink:
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Moinsen Jürgen,
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Was jetzt mab oder RoFo in Zukunft daraus machen ist mir eigentlich schnuppe... :wink:
Grüße...Gerry
MfG
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JürgenK schrieb:
Hallo Gerry, hm...was haben wir mit der Beihilfe zu tun und es wurde auch nicht von der PKV gesprochen, somit konnte man (fast) nur von der GKV ausgehen...und dann stimmt mein Beitrag wieder 100%. :sunglasses: :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Die meisten PP-Verträge orientieren sich nun mal an der Beihilfe mit welcher wir wirklich nichts zu tun haben, da hast du recht.
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Knapp daneben, mab schrieb:
...Hatte nun auch eine Privatpatientin wo auf der VO stand: PNF bei Knie TEP...
Die meisten PP-Verträge orientieren sich nun mal an der Beihilfe mit welcher wir wirklich nichts zu tun haben, da hast du recht.
Grüße...Gerry
schönes Wochenende, das gleich bei mir beginnt (ja,ja diese immer noch arbeitenden Rentner)
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JürgenK schrieb:
...danke Gerry...hatte ich doch tatsächlich überlesen...
schönes Wochenende, das gleich bei mir beginnt (ja,ja diese immer noch arbeitenden Rentner)
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Selbstverständlich ist PNF eine hervorragende Maßnahme bei ortopädischen Krankheitsbildern.
Ich arbeite seit Jahrzehnten mit PNF bei allen Krankheitsbildern und Altersgruppen (auch Babys), wo es laut Befund passt.
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