Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
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Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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nachdem ich mir hier schon als stille Mitleserin viele, viele Tips holen konnte habe ich heute eine dringende Frage. Ich arbeite seit kurzem in einer ambl. Rehaklinik in der Abrechnung und brauch noch ein wenig Hilfe um diese umfassenden Heilmittelrichtlinien einigermaßen zu verstehen.
Ich habe hier einen Patienten mit einer PNb- Verordnung. Die Ärztin möchte das er KG und Hydroelektrisches Vollbad(auf einer VO verordnet) bekommt. Sie sagt das Hydroelektrische Vollbad ist eine Elektrotherapie. Das leuchtet mir ja ein, aber ich kann doch auf der VO nur mit der Leistungsziffer 21302 abrechnen. HEB ist aber 21310 und teuer....Seh ich das jetzt falsch, ich hatte Sie gebeten das Hydroelektrische Bad gesondert zu einem anderen Indikationsschlüssel zu verordnen ??
Vielen Dank für Eure Hilfe !!
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chris0507 schrieb:
Hallo alle zusammen,
nachdem ich mir hier schon als stille Mitleserin viele, viele Tips holen konnte habe ich heute eine dringende Frage. Ich arbeite seit kurzem in einer ambl. Rehaklinik in der Abrechnung und brauch noch ein wenig Hilfe um diese umfassenden Heilmittelrichtlinien einigermaßen zu verstehen.
Ich habe hier einen Patienten mit einer PNb- Verordnung. Die Ärztin möchte das er KG und Hydroelektrisches Vollbad(auf einer VO verordnet) bekommt. Sie sagt das Hydroelektrische Vollbad ist eine Elektrotherapie. Das leuchtet mir ja ein, aber ich kann doch auf der VO nur mit der Leistungsziffer 21302 abrechnen. HEB ist aber 21310 und teuer....Seh ich das jetzt falsch, ich hatte Sie gebeten das Hydroelektrische Bad gesondert zu einem anderen Indikationsschlüssel zu verordnen ??
Vielen Dank für Eure Hilfe !!
HEB ist ja eine viel größere und aufwendigere Leistung und die "nur" als ET abzurechnen wäre wirtschaftlich nicht ratsam.
Außerdem ist HEB auf PNb kein zulässiges Heilmittel.
Gruß
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AngelMFA schrieb:
Meine Meinung nach siehst du das richtig.
HEB ist ja eine viel größere und aufwendigere Leistung und die "nur" als ET abzurechnen wäre wirtschaftlich nicht ratsam.
Außerdem ist HEB auf PNb kein zulässiges Heilmittel.
Gruß
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