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Masseur-med. Bademeister/-in Job in
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ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Habe ein Rezept mit Diagnosegruppe PN und ICD-10 M60.39 mit 10 x KG
Hatte bei dem Patienten schon eine Erstverordnung, jetzt die Zweite
Abrechnungsprogramm sagt mir, das PN und M60.39 möglicherweise nicht miteinander gingen.
Kann mir ja egal sein.
Es wird auch kein LHB oder BVB angezeigt, trotzdem kann ich die 10 Termine eingeben und die Verordnung abschließen.
Normalerweise sagt mein Computer "Nein", wenn das nicht geht.
Finde auch nichts im LHB oder BVB, und stehe jetzt auf dem Schlauch. Wieso darf ich 10 x KG abrechnen?
Ich scheine irgendetwas zu übersehen. Die Erstverordnung ist so durchgegangen, aber ich wüsste gerne warum?
Danke
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer M60.39 ist keine existierende ICD10-Code. Bist du sicher, dass das da so steht?
Verguckt, M62.39 ist der ICD-10
Aber auch da fehlt mir die Erklärung warum 10 x KG verordnet werden kann.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Verguckt, M62.39 ist der ICD-10
Aber auch da fehlt mir die Erklärung warum 10 x KG verordnet werden kann.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Habe ein Rezept mit Diagnosegruppe PN und ICD-10 M60.39 mit 10 x KG
Hatte bei dem Patienten schon eine Erstverordnung, jetzt die Zweite
Abrechnungsprogramm sagt mir, das PN und M60.39 möglicherweise nicht miteinander gingen.
Kann mir ja egal sein.
Es wird auch kein LHB oder BVB angezeigt, trotzdem kann ich die 10 Termine eingeben und die Verordnung abschließen.
Normalerweise sagt mein Computer "Nein", wenn das nicht geht.
Finde auch nichts im LHB oder BVB, und stehe jetzt auf dem Schlauch. Wieso darf ich 10 x KG abrechnen?
Ich scheine irgendetwas zu übersehen. Die Erstverordnung ist so durchgegangen, aber ich wüsste gerne warum?
Danke
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Steht ja auch im Heilmittelkatalog, bin nicht auf die Idee gekommen da nachzuschauen.
Bin einfach davon ausgegangen, das KG immer auf 6x begrenzt ist.
Die 10x gilt übrigens auch für ZN.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, das wusste ich nicht.
Steht ja auch im Heilmittelkatalog, bin nicht auf die Idee gekommen da nachzuschauen.
Bin einfach davon ausgegangen, das KG immer auf 6x begrenzt ist.
Die 10x gilt übrigens auch für ZN.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Jetzt erklärt sich auch die Meldung deines Programms: M62.39 kombiniert mit PN ist fachlich unlogisch. ZN wäre logischer. Brauchst du dennoch nicht zu kontrollieren.
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karin-maria schrieb:
Und bei PN ist die Höchsverordnungsmenge 10 /Verordnung.
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