Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Sie wurde 8 mal an der Schulter Operiert (Keime), Sturz im selbigen Krankenhaus- neue Hüfte, Platten in Fuß-Fraktur, war im Koma, durch Medikamente auf einem Auge Blind und alle Haare fielen ihr aus. Zu beginn der Therapie, Abgemagert und nicht mehr in der Lage ohne Hilfe das Bett zu verlassen.100% SchwerbeschädigtDie Reha wurde ihr abgelehnt.Sie bekam seit März 2020 3 x pro Woche MLD60 Li. Arm und bd. Beine und MT bzw. KGN abwechselnd.Diagnosen unter andere.: I89.09 bd. Beine, Endoprothese li. Arm mit Lymphstau; Z96.64 li. Schulter, TEP li. Hüfte; G35.9 Multiple Sklerose, 62.9 Polyneuropatie
Aktuell kann Sie sich zwar wieder selbst versorgen und mit dem Rollator kürzere Strecken bewältigen, ist aber längst nicht belastungsstabil. Wechselnde Beschwerden und Empfindungsstörungen usw.
Sachbearbeiterin ihrer PKV schrieb ca. August/September letzten Jahres, das die Rechnungen der Behandlungen mit Physiotherapie zukünftig nicht mehr erstattet werden.Sie solle den Nachweis erbringen das die Therapie medizinisch begründet und notwendig sei.Des weiteren möchte sie einen Verlaufsbericht der Physiotherapie.
Alle Rezepte waren von Arzt mit Diagnose ausgestellt, Krankenakte/Verlauf der Sachbearbeiterin wohl bekannt weil Anschluss Heilbehandlung von selbiger Abgelehnt wurde. Sachbearbeiterin hatte aber auch bereits drei Monate vorher durch die Feststellung des Pflegegrades alle Unterlagen und Feststellung der Schwerbehinderung 100%. Also wurden alle Atteste von Neurologen, Nephrologen, Hausarzt, Lymphologen, Orthopäden, Chirurgen eingeholt:Physiotherapie sei dringend erforderlich und medizinisch Notwendig, 3-5 mal die Woche.
Patientin musste im September/Oktober in drei verschiedene Kliniken und zwei Praxen um die aktuellen Befunde/Diagnosen der Sachbearbeiterin vorlegen zu können.
PKV/Sachbearbeiterin bekam die gewünschte Verlaufsdokumentation und alle Stellungnahmen/Atteste ihrer Ärzte ende November letzten Jahres.
Die Sachbearbeiterin äußerte sich befremdlich:
Da die Patientin nur Teilweise hätte belegen können das die Therapie medizinisch begründet und notwendig sei solle die Patientin erneut Atteste und Stellungnahmen ihrer Ärzte vorlegen um die Medizinische Notwendigkeit darzulegen, des weiteren möchte Sie Fotodokumentation und Umfangmessungen der Beine mit und ohne Kompressionstrümpfe. (Kann wegen Missempfindungen gar keine anziehen).
Ein Fortsetzung der Therapie sei nicht notwendig, aber aus Kulanzgründen sei sie bereit bis März 2021 noch 8 Behandlungen zu genehmigen.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit Krankenkassen bzw. Sachbearbeitern.
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kai bütow schrieb:
Knapp 80 Jährige Patientin (PKV und Beihilfe) hatte Monate langen Krankenhausaufenthalt und eine ziemliche Odyssee hinter sich.
Sie wurde 8 mal an der Schulter Operiert (Keime), Sturz im selbigen Krankenhaus- neue Hüfte, Platten in Fuß-Fraktur, war im Koma, durch Medikamente auf einem Auge Blind und alle Haare fielen ihr aus. Zu beginn der Therapie, Abgemagert und nicht mehr in der Lage ohne Hilfe das Bett zu verlassen.100% SchwerbeschädigtDie Reha wurde ihr abgelehnt.Sie bekam seit März 2020 3 x pro Woche MLD60 Li. Arm und bd. Beine und MT bzw. KGN abwechselnd.Diagnosen unter andere.: I89.09 bd. Beine, Endoprothese li. Arm mit Lymphstau; Z96.64 li. Schulter, TEP li. Hüfte; G35.9 Multiple Sklerose, 62.9 Polyneuropatie
Aktuell kann Sie sich zwar wieder selbst versorgen und mit dem Rollator kürzere Strecken bewältigen, ist aber längst nicht belastungsstabil. Wechselnde Beschwerden und Empfindungsstörungen usw.
Sachbearbeiterin ihrer PKV schrieb ca. August/September letzten Jahres, das die Rechnungen der Behandlungen mit Physiotherapie zukünftig nicht mehr erstattet werden.Sie solle den Nachweis erbringen das die Therapie medizinisch begründet und notwendig sei.Des weiteren möchte sie einen Verlaufsbericht der Physiotherapie.
Alle Rezepte waren von Arzt mit Diagnose ausgestellt, Krankenakte/Verlauf der Sachbearbeiterin wohl bekannt weil Anschluss Heilbehandlung von selbiger Abgelehnt wurde. Sachbearbeiterin hatte aber auch bereits drei Monate vorher durch die Feststellung des Pflegegrades alle Unterlagen und Feststellung der Schwerbehinderung 100%. Also wurden alle Atteste von Neurologen, Nephrologen, Hausarzt, Lymphologen, Orthopäden, Chirurgen eingeholt:Physiotherapie sei dringend erforderlich und medizinisch Notwendig, 3-5 mal die Woche.
Patientin musste im September/Oktober in drei verschiedene Kliniken und zwei Praxen um die aktuellen Befunde/Diagnosen der Sachbearbeiterin vorlegen zu können.
PKV/Sachbearbeiterin bekam die gewünschte Verlaufsdokumentation und alle Stellungnahmen/Atteste ihrer Ärzte ende November letzten Jahres.
Die Sachbearbeiterin äußerte sich befremdlich:
Da die Patientin nur Teilweise hätte belegen können das die Therapie medizinisch begründet und notwendig sei solle die Patientin erneut Atteste und Stellungnahmen ihrer Ärzte vorlegen um die Medizinische Notwendigkeit darzulegen, des weiteren möchte Sie Fotodokumentation und Umfangmessungen der Beine mit und ohne Kompressionstrümpfe. (Kann wegen Missempfindungen gar keine anziehen).
Ein Fortsetzung der Therapie sei nicht notwendig, aber aus Kulanzgründen sei sie bereit bis März 2021 noch 8 Behandlungen zu genehmigen.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit Krankenkassen bzw. Sachbearbeitern.
Diese Erfahrung bestätigt meine Erfahrung mit der PKV: wenn man sich nicht wehrt, wird gestrichen, wo es geht ( eine Bekannte erzählte mir, dass sie von Abgelehntem prozentuale Beteiligung erhalte und Papa bestätigte das von einer seiner Schulkolleginnen).
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Du bist mit Recht stark empört und aufgebracht. Die Angehörigen müssen dringend einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der alle Register ziehen kann, incl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde, Brief an den Vorstand, ggf. hinzuziehen der Presse.
Diese Erfahrung bestätigt meine Erfahrung mit der PKV: wenn man sich nicht wehrt, wird gestrichen, wo es geht ( eine Bekannte erzählte mir, dass sie von Abgelehntem prozentuale Beteiligung erhalte und Papa bestätigte das von einer seiner Schulkolleginnen).
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Monika
Eine PKV ist keine Krankenkasse!!
Ich selbst habe es nur mit Hilfe eines auf PKV spezialisierten Rechtsanwaltes geschafft, die Kosten meiner Behandlungen erstattet zu bekommen.
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USpre schrieb:
Die Dame bzw ihre Angehörigen müssen das Kleingedruckte im Vertrag der PKV lesen.
Eine PKV ist keine Krankenkasse!!
Ich selbst habe es nur mit Hilfe eines auf PKV spezialisierten Rechtsanwaltes geschafft, die Kosten meiner Behandlungen erstattet zu bekommen.
Bei welcher PKV ist die Dame versichert und was steht im Vertrag zum Leistungsumfang, zu den Leistungsvoraussetzungen?
Und wenn es hier keine Einschränkungen, Begrenzungen gibt einen guten (ist gar nicht so einfach) Rechtsbeistand finden.
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Auch dieses kulante Gewähren kenne ich aus eigener Erfahrung- der Vertrag gibt keine Einschränkung her, trotzdem wird versucht, sich um die Bezahlung zu drücken und die PKV gibt sich generös.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Begrenzungen könnte es zwar geben, das glaube ich allerdings weniger, da sich dann die Sachbearbeiterin nicht die Mühe hätte machen müssen, Berichte anzufordern (mit dem Zweck, dass es vielleicht einen Ansatz gibt, ggf. nicht zahlen zu müssen).
Auch dieses kulante Gewähren kenne ich aus eigener Erfahrung- der Vertrag gibt keine Einschränkung her, trotzdem wird versucht, sich um die Bezahlung zu drücken und die PKV gibt sich generös.
Viele Grüße
Monika
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W. Stangner schrieb:
Verweigert auch die Beihilfestelle die Übernahme der Kosten? Von dieser Seite dürfte es an und für sich keine Schwierigkeiten geben. Der Beihilfesatz dürfte bei 70 % liegen (so z. B. in Bayern bei den Ruhestandsbeamten und ihren Angehörigen).
Bei welcher PKV ist die Dame versichert und was steht im Vertrag zum Leistungsumfang, zu den Leistungsvoraussetzungen?
Und wenn es hier keine Einschränkungen, Begrenzungen gibt einen guten (ist gar nicht so einfach) Rechtsbeistand finden.
Bei uns in Bayern ist es leider so das sich Ortsansässige Rechtsanwälte ungern mit auch dort ansässigen Versicherungen anlegen.
Das gleiche gilt leider auch für Gutachter, weil diese ja meist von den Versicherungen beauftragt und Honoriert werden.
Es geht halt wie immer nicht um das Wohl des Menschen sondern um die Vermehrung des Profites.
Falls jemand aus anderen Bundesländer das liest, es wäre schön Informationen zu erhalten. Im Internet habe ich vieles gefunden, wie aber so oft heutzutage kann ich Werbung/Kundenakquise schwer unterscheiden.
Wie im Fall Gustl Mollath, erst ein Anwalt aus Hamburg konnte ihn nach über sieben Jahren Gerichtlicher Zwangsunterbringung aus der Psychiatrie befreien. Der ist aber für Strafrecht zuständig und wohl nicht gerade Preisgünstig.
Leider habe es auch schon erlebt: Betreuungsrecht, Betreuung/Entmündigung das Suggeriert wird zum Wohle des Betreuten zu Handeln, im recht und auf der sicheren Seite zu sein,
sich aber dann herausstellt das es eine weiter Masche ist sich das Vermögen der Betreuten/Betroffenen gefahrlos anzueignen.
Kürzungen durch die PKV - so können Sie reagieren | arzt-wirtschaft
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kai bütow schrieb:
Kennt von euch jemand Gerichtsurteile oder Fachanwälte für Medizinrecht?
Bei uns in Bayern ist es leider so das sich Ortsansässige Rechtsanwälte ungern mit auch dort ansässigen Versicherungen anlegen.
Das gleiche gilt leider auch für Gutachter, weil diese ja meist von den Versicherungen beauftragt und Honoriert werden.
Es geht halt wie immer nicht um das Wohl des Menschen sondern um die Vermehrung des Profites.
Falls jemand aus anderen Bundesländer das liest, es wäre schön Informationen zu erhalten. Im Internet habe ich vieles gefunden, wie aber so oft heutzutage kann ich Werbung/Kundenakquise schwer unterscheiden.
Wie im Fall Gustl Mollath, erst ein Anwalt aus Hamburg konnte ihn nach über sieben Jahren Gerichtlicher Zwangsunterbringung aus der Psychiatrie befreien. Der ist aber für Strafrecht zuständig und wohl nicht gerade Preisgünstig.
Leider habe es auch schon erlebt: Betreuungsrecht, Betreuung/Entmündigung das Suggeriert wird zum Wohle des Betreuten zu Handeln, im recht und auf der sicheren Seite zu sein,
sich aber dann herausstellt das es eine weiter Masche ist sich das Vermögen der Betreuten/Betroffenen gefahrlos anzueignen.
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Schippi schrieb:
Hallo,du machst dir ganz schön den Kopf,das ist zwar aller ehren Wert aber eigentlich nicht deine Arbeit auch wenn das vertrauensverhältnis anscheinend sehr gut ist (woher sonst die detaillierten Infos über die pkv),die Angehörigen müssen sich drum kümmern oder der Betreuer, und was in den Verträgen mit der pkv steht weiss du nicht, die Beihilfe müsste eigentlich ihren Anteil zahlen
Das ist nicht das gleiche!
Mir wurde von der Rechtsschutzversicherung ein entsprechender Rechtsanwalt genannt. Dieser hat seine Arbeit gut gemacht!
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USpre schrieb:
Fachanwalt für Medizinrecht bzw Rechtsanwalt , der dich mit PKV-Versicherungsrecht auskennt.
Das ist nicht das gleiche!
Mir wurde von der Rechtsschutzversicherung ein entsprechender Rechtsanwalt genannt. Dieser hat seine Arbeit gut gemacht!
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