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gibt es bei den privaten Krankenkassen auch Unterbrechungsfristen bzw. Gültigkeit vom Rezepten ?
Wie handhabt ihr es in der Coronazeit mit Patienten, die nicht kommen? Abrechnen oder nicht?
LG Hans
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hans547 schrieb:
Guten Morgen,
gibt es bei den privaten Krankenkassen auch Unterbrechungsfristen bzw. Gültigkeit vom Rezepten ?
Wie handhabt ihr es in der Coronazeit mit Patienten, die nicht kommen? Abrechnen oder nicht?
LG Hans
Wenn Patienten mit mehre Monate alten Rezepten erscheinen, weise ich darauf hin und gut is.
Rechnung, Unterbrechung etc. pp. bespreche ich mit Patient
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ali schrieb:
wenn in den AGBs der PKVn nix anderes steht gibt es keine Fristen, ob und in wie weit auch wirklich rechtmäßig sind, wäre eine weitere Frage und dies grundsätzlich Angelegenheit des Versicherten/Patienten.
Wenn Patienten mit mehre Monate alten Rezepten erscheinen, weise ich darauf hin und gut is.
Rechnung, Unterbrechung etc. pp. bespreche ich mit Patient
Ich breche alle Therapien von GKV und PKV ab, wenn der Patient auf unbestimmte Zeit unterbrechen will, und rechne diese auch zeitnah ab. Wenn der Patient sich entscheiden sollte, dass die Therapie fortgesetzt werden soll/kann, dann kann er sich eine neue Heilmittelverordnung besorgen und mit uns neue Termine vereinbaren. Wir halten keine (Wunsch)Termine auf unbestimmte Zeit frei und belegen die frei gewordenen Termine mit neuen Patienten. Wer später wiederkommen sollte, bekommt die Termine die gerade frei sind, oder kommt auf die Warteliste (es war ja aktuell auch nicht dringend/behandlungsbedürftig). Falls es wichtig ist, ich habe eine reine Ergotherapiepraxis.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Der PKV-Patient sollte seine Fristen aus seinen Verträgen kennen. Ist er im PKV-Basistarif versichert, dann gelten für ihn die GKV-Fristen von vor "Corona".
Ich breche alle Therapien von GKV und PKV ab, wenn der Patient auf unbestimmte Zeit unterbrechen will, und rechne diese auch zeitnah ab. Wenn der Patient sich entscheiden sollte, dass die Therapie fortgesetzt werden soll/kann, dann kann er sich eine neue Heilmittelverordnung besorgen und mit uns neue Termine vereinbaren. Wir halten keine (Wunsch)Termine auf unbestimmte Zeit frei und belegen die frei gewordenen Termine mit neuen Patienten. Wer später wiederkommen sollte, bekommt die Termine die gerade frei sind, oder kommt auf die Warteliste (es war ja aktuell auch nicht dringend/behandlungsbedürftig). Falls es wichtig ist, ich habe eine reine Ergotherapiepraxis.
LG ergonosis
Gültigkeit der Rezepte bei PKV meist 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
hans547 schrieb: gibt es bei den privaten Krankenkassen auch Unterbrechungsfristen bzw. Gültigkeit vom Rezepten ?
Wie handhabt ihr es in der Coronazeit mit Patienten, die nicht kommen? Abrechnen oder nicht? Ich habe diese Rezepte abgerechnet.
Gültigkeit der Rezepte bei PKV meist 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Gruß von Monique
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