ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
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eine kurze Frage: mein Arbeitgeber rechnet PKV- Rezepte mit Verordnung MT ab. Nur wird die MT von einem Therapeuten ausgeführt der keine MT- Ausbildung besitzt?? Diesbezüglich habe ich Ihn angesprochen und er meinte bei PKV- Rez. ist das möglich, nur bei GKV-Rez. nicht aufgrund der HMR??? Kann mir das jemand erklären.
Danke und einen schönen Nachmittag noch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
eine kurze Frage: mein Arbeitgeber rechnet PKV- Rezepte mit Verordnung MT ab. Nur wird die MT von einem Therapeuten ausgeführt der keine MT- Ausbildung besitzt?? Diesbezüglich habe ich Ihn angesprochen und er meinte bei PKV- Rez. ist das möglich, nur bei GKV-Rez. nicht aufgrund der HMR??? Kann mir das jemand erklären.
Danke und einen schönen Nachmittag noch!
PKV -> keine Verträge, somit würde das gehen, ob sinnvoll sei dahingestellt.
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morpheus-06 schrieb:
GKV -> Rahmenverträge und Leistungsbeschreibungen -> Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie
PKV -> keine Verträge, somit würde das gehen, ob sinnvoll sei dahingestellt.
Bei einem Privatpatienten rechnet dein Chef direkt mit dem Patienten ab. Wenn der damit einverstanden ist, kann dein Chef fast alles machen. Ob der PKK-Patient dann diese Leistungen mit seiner PKK abrechnen kann steht auf einem anderen Blatt.
Für GKV-Patienten rechnet dein Chef direkt mit deren GKK ab. Mit diesen KK hat dein Chef direkte Leistungsverträge, die eben auch beinhalten, dass nur das abgerechnet werden kann, wovon der Therapeut auch eine Zulassung besitzt.
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Siehe dazu z. B. bei mir in Bayern Anlage 2 zu § 19 Abs. 1 der Beihilfevorschriften. Ähnlich dürfte es auf Bundesebene und bei den einzelnen Ländern geregelt sein.
Es wäre deshalb nicht nur unfair sondern unklug, diese Tatsache dem Patienten vorzuenthalten und ohne entsprechende Qualifikation z. B. MT, MLD oder KG-neuro nach Bobath, Vojta oder PNF abzurechnen. Der Beihilfepatient kennt i. d. R. die speziellen Fußnoten mit ihren Zulassungsvoraussetzungen zu den einzelnen verordnungsfähigen Therapien nicht. Der Behandlungsvertrag wäre evtl. anfechtbar mit entsprechenden Rückforderungsansprüchen des Patienten.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Soweit ein Privatpatient beihilfeberechtigt ist, wäre zu beachten, dass die Beihilfe analog den gesetzlichen KK die Erstattung der Behandlungskosten auch von der entsprechenden fachlichen Qualifikation des aufgesuchten Therapeuten abhängig macht.
Siehe dazu z. B. bei mir in Bayern Anlage 2 zu § 19 Abs. 1 der Beihilfevorschriften. Ähnlich dürfte es auf Bundesebene und bei den einzelnen Ländern geregelt sein.
Es wäre deshalb nicht nur unfair sondern unklug, diese Tatsache dem Patienten vorzuenthalten und ohne entsprechende Qualifikation z. B. MT, MLD oder KG-neuro nach Bobath, Vojta oder PNF abzurechnen. Der Beihilfepatient kennt i. d. R. die speziellen Fußnoten mit ihren Zulassungsvoraussetzungen zu den einzelnen verordnungsfähigen Therapien nicht. Der Behandlungsvertrag wäre evtl. anfechtbar mit entsprechenden Rückforderungsansprüchen des Patienten.
Walli :hushed:
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morpheus-06 schrieb:
wer hat einen Vertrag mit der Beihilfe? Allein meine AGB`s mit HV zählen!
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Eberhard schrieb:
Bei einem Privatpatienten rechnet dein Chef direkt mit dem Patienten ab. Wenn der damit einverstanden ist, kann dein Chef fast alles machen. Ob der PKK-Patient dann diese Leistungen mit seiner PKK abrechnen kann steht auf einem anderen Blatt.
Für GKV-Patienten rechnet dein Chef direkt mit deren GKK ab. Mit diesen KK hat dein Chef direkte Leistungsverträge, die eben auch beinhalten, dass nur das abgerechnet werden kann, wovon der Therapeut auch eine Zulassung besitzt.
Schönen Tag Paul
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich danke für die ausführlichen Antworten!!
Schönen Tag Paul
[bearbeitet am 26.02.14 17:43]
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ali schrieb:
auch das ist mal wieder da Problem der Patientin....sprich ob Ihre Versicherung da Fristen (vereinbart hat)....
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Sabrina Gardow schrieb:
Danke,das werden wir tun.Schönen Abend noch !
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Sabrina Gardow schrieb:
Hallo liebe Kollegen,wenn wir schon bei PKV sind,gibt es eine zeitliche Obergrenze,wie lange Rezepte gültig sind? Eine Patientin brachte jetzt Rezepte,die bis zum August letzten Jahres zurückreichen und meinte,das würde gehen mit der Abrechnung. Muß dazusagen,es sind keine Akutdiagnosen. Freu mich auf Antworten :wink:
[bearbeitet am 26.02.14 17:43]
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