Hast Du Lust unsere wunderbaren
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Physiotherapie, auf deren
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ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Ich frage deshalb weil möglicherweise ja ein Interessenkonflikt bei der Bezahlung / Abrechnung unterstellt werden könnte.
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die neue schrieb:
GKV ist kein Problem! Hab auch schon meinen eigenen Sohn in meiner Praxis behandelt. Ein Problem könnte es evtl. nur als PKV-Patient geben.
Zitat: "Ein Problem könnte es evtl. nur als PKV-Patient geben."
In einem solchen Fall läßt man einen Angestellten die Behandlung durchführen. Die Privatversicherungen stellen i. d. R. auf die persönliche Behandlung durch nahe Angehörige ab und das ist der Angestellte ja nicht.
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GüSta schrieb:
@die neue
Zitat: "Ein Problem könnte es evtl. nur als PKV-Patient geben."
In einem solchen Fall läßt man einen Angestellten die Behandlung durchführen. Die Privatversicherungen stellen i. d. R. auf die persönliche Behandlung durch nahe Angehörige ab und das ist der Angestellte ja nicht.
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Schippi schrieb:
@GüSta woher weiß die Krankenkasse,egal ob gkv oder pkv ,wer die behandlung durchgeführt hat?bei gkv unterschreibt zwar der leistungserbringer aber bei pkv gibt es nur eine Rechnung mit behandlungsdaten!wo ist das Problem
das Problem hat der versicherte PRIVAT- bzw. BEIHILFE-Patient, wenn er zwecks Kostenerstattung seine (im Regelfall vorher schon bezahlten) Rechnungen bei der Privatversicherung und/oder der Beihilfestelle einreicht und dabei auf dem Erstattungsantrag Fragen zur verwandtschaftsnahen Behandlern (im Idealfall wahrheitsgemäß) beantworten muß.
Bei der GKV spielt es, zumindest bei den Heilmittelerbringern, keine Rolle, ob man als Patient mit dem Behandler verwandt ist.
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GüSta schrieb:
@Schippi
das Problem hat der versicherte PRIVAT- bzw. BEIHILFE-Patient, wenn er zwecks Kostenerstattung seine (im Regelfall vorher schon bezahlten) Rechnungen bei der Privatversicherung und/oder der Beihilfestelle einreicht und dabei auf dem Erstattungsantrag Fragen zur verwandtschaftsnahen Behandlern (im Idealfall wahrheitsgemäß) beantworten muß.
Bei der GKV spielt es, zumindest bei den Heilmittelerbringern, keine Rolle, ob man als Patient mit dem Behandler verwandt ist.
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Schippi schrieb:
@GüSta ich bin selbst privatpatient und auf meinen erstattungsanträgen gibt es diese Frage nicht!
das mag von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, ich z. B. kenne diese Abfrage von meiner Beihilfestelle und der Bayer. Versicherungskammer als meiner Privatversicherung. Da wird im Erstattungs-Kurzantrag unter Punkt 10. abgefragt, von welchem nahen Angehörigen (mit Namensnennung) die Behandlung durchgeführt wurde.
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GüSta schrieb:
@Schippi
das mag von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, ich z. B. kenne diese Abfrage von meiner Beihilfestelle und der Bayer. Versicherungskammer als meiner Privatversicherung. Da wird im Erstattungs-Kurzantrag unter Punkt 10. abgefragt, von welchem nahen Angehörigen (mit Namensnennung) die Behandlung durchgeführt wurde.
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Schippi schrieb:
@GüSta ok!Steht denn auch in den Vertragsbedingungen das diese Behandlung nicht möglich ist?
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paracelsus65 schrieb:
Darf ich als Praxisinhaber meinen eigenen Vater im Pflegeheim behandeln oder nicht. Mein Vater ist GKV versichert.
Ich frage deshalb weil möglicherweise ja ein Interessenkonflikt bei der Bezahlung / Abrechnung unterstellt werden könnte.
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paracelsus65 schrieb:
Danke an alle - Frage vollständig beantwortet. War mir nicht ganz sicher.
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