Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
Hallo an alle,
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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