Wir bieten
•. Ein motiviertes und
kooperatives Team
•. Abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle
therapeutische Aufgaben
•. Unterstützung durch
eine halbtags besetzte
Anmeldung
•. Regelmäßige interne
sowie Förderung
externer Fortbildungen
•. Faire Vergütung und
Urlaubsregelungen
•. Flexible Arbeitszeiten
Wir wünschen uns
•. Empathie und Offenheit
für all unsere
...
•. Ein motiviertes und
kooperatives Team
•. Abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle
therapeutische Aufgaben
•. Unterstützung durch
eine halbtags besetzte
Anmeldung
•. Regelmäßige interne
sowie Förderung
externer Fortbildungen
•. Faire Vergütung und
Urlaubsregelungen
•. Flexible Arbeitszeiten
Wir wünschen uns
•. Empathie und Offenheit
für all unsere
...
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
Hallo an alle,
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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