Physiotherapeut/in oder
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis
Über uns: Wir sind eine moderne
und wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie und
suchen ein weiteres Teammitglied,
das perfekt zu uns und unseren
Patienten passt.
Dein Profil:
• Du bist Physiotherapeut/in
und/oder Osteopath/in
• Du bringst Humor und Fleiß mit
• Du hast Freude an deinem Beruf
und möchtest in Ruhe, mit einem
super Team und sehr netten sowie
interess...
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis
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Wie macht ihr das, wenn der Patient nicht so gut gucken kann, dadurch die Zeilen nicht richtig trifft und sich die Unterschriftenliste dadurch weiter nach unten verschiebt.
Bei einem 6er Rezept ist mir das ja noch egal, aber ich hab hier ein 20er liegen. Ist das dann quasi noch rechtens, wenn das auch unter der eingerahmten Liste ist? Hauptsache es sind am Ende 20 drauf? Oder dann lieber zwischendurch 2-3 Zeilen mal frei lassen und einen weiteren Zettel verwenden?
Liebe Grüße, Atheia
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Schippi schrieb:
Ich habe einen Patienten mit ca 15%Sehkraft,dort lass ich eine Zeile frei,dann hat er Platz und eine Kopie der Rückseite wie bei 36 er Verordnung!
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Atheia schrieb:
Huhu, leider finde ich in der SuFu dazu nichts.
Wie macht ihr das, wenn der Patient nicht so gut gucken kann, dadurch die Zeilen nicht richtig trifft und sich die Unterschriftenliste dadurch weiter nach unten verschiebt.
Bei einem 6er Rezept ist mir das ja noch egal, aber ich hab hier ein 20er liegen. Ist das dann quasi noch rechtens, wenn das auch unter der eingerahmten Liste ist? Hauptsache es sind am Ende 20 drauf? Oder dann lieber zwischendurch 2-3 Zeilen mal frei lassen und einen weiteren Zettel verwenden?
Liebe Grüße, Atheia
Ich mach manchmal einen (Verbindungs)Strich zwischen Datum und "Unterschrift", wenn es nicht reicht weiteren Zettel nehmen
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Papa Alpaka schrieb:
Rückseite! Mit den Rückseiten der beigen Formulare hast du 2xDIN A5 für Freitext zur Verfügung und Keine zusätzliches Papier...
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karin-maria schrieb:
Ich schreibe unter Bemerkungen: Pat. Stark sehbehindert!
Datenschutz beachten ;)
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Halbtitan schrieb:
@karin-maria
Datenschutz beachten ;)
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ali schrieb:
mach im Prinzip was Du willst. Es muss nur irgendwie, am besten klar, für die Kostenträger deutlich werden.
Ich mach manchmal einen (Verbindungs)Strich zwischen Datum und "Unterschrift", wenn es nicht reicht weiteren Zettel nehmen
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Atheia schrieb:
Farblich? Würde sich wahrscheinlich noch besser abheben. Die Idee ist nicht verkehrt.
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Crania schrieb:
@Atheia Ja, farblich, damit ein Kontrast da ist.
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Crania schrieb:
Ich habe tatsächlich mal eine kleine Schablone gebastelt mit einem rechteckigen Ausschnitt. Den konnte die Patientin besser sehen und treffen :-)
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tinki schrieb:
Ich nummeriere die Autogramme bei z. B. arabisch schreibenden Kunden durch...Zeilen und Reihenfolge ist da gänzlich anders.
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Atheia schrieb:
Vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Ich werde mal gucken wie weit wir auf der Seite kommen und dann wohl eine zweite Seite verwenden. Habe jetzt leider keine Kopie von der Rückseite, wie ich es sonst bei größeren Rezepten mache, aber es gibt ja Blanko Vordrucke.
Und unten geschrieben: Patient trifft die Zeile wegen Parkinson nicht.
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Keine Begründung notwendig und die erste Absetzung klage ich weg.
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Papa Alpaka schrieb:
Datensparsamkeit 😉
Keine Begründung notwendig und die erste Absetzung klage ich weg.
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massu schrieb:
Ich habe die Unterschriften nummeriert
Und unten geschrieben: Patient trifft die Zeile wegen Parkinson nicht.
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massu schrieb:
@Atheia mein Patient hat die Zeilen gar nicht getroffen und es waren 10 Unterschriften etwas wild an der rechten Spalte ( die hat er gefunden) und es wurde kommentarlos bezahlt. Der Tip der Abrechnungsstelle war, die Unterschriften zu nummerieren.
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Papa Alpaka schrieb:
@massu absolut richtig. Du willst ohnehin nicht, dass die Abrechnungsstelle zu viel Zeit damit verbringt auf deine Unterlagen zu gucken 😉
So machen wir es auch, und bis jetzt wurde da noch nie was abgesetzt.
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Secretary schrieb:
@massu
So machen wir es auch, und bis jetzt wurde da noch nie was abgesetzt.
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Atheia schrieb:
Hatte denn schon mal jemand eine Absetzung, weil die Unterschriften bis unter die letzte Reihe gingen?
ich habe folgende Situation:
Eine Patientin mit sehr starker Sehschwäche wird zweimal wöchentlich im Rahmen eines Hausbesuchs behandelt. Bis Mitte Dezember war eine Haushaltshilfe anwesend, die während der Behandlungszeit zu Hause war und die Unterschrift geleistet hat.
Nun ist die Haushaltshilfe plötzlich nicht mehr da. Die Patientin hat keine Kinder, und wie sie es schafft, allein zu wohnen, weiß ich nicht. Vielleicht kümmern sich Nachbarn um sie, aber das ist unklar. Seit zwei Wochen können wir jedenfalls keine Unterschriften mehr einholen.
Ich habe versucht, von der Patientin eine Unterschrift als Probe auf einem anderen Zettel einzuholen, aber es war nur ein Strich.
Wie kann ich diese Situation lösen? Darf ich selbst unterschreiben?
Ich freue mich über eure Ratschläge.
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Wir haben in der Vergangenheit durchaus Patienten gehabt, die mit einem X oder ein anderes Gekritzel unterschrieben haben. Das war nie ein Problem. Kleine Erklärung dazu auf dem Rezept und gut ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 Selbst unterschreiben bzw. von einem Mitarbeiter des Teams unterschreiben zu lassen ist laut BRV ausdrücklich untersagt. Also brauchst du eine andere Lösung.
Wir haben in der Vergangenheit durchaus Patienten gehabt, die mit einem X oder ein anderes Gekritzel unterschrieben haben. Das war nie ein Problem. Kleine Erklärung dazu auf dem Rezept und gut ist.
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Oken1 schrieb:
Bürgerliches Gesetzbuch durch lesen - Könnte jeden einmal betreffen.
Eltern empfehle ich, BGB §1619 zu lesen 😉
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Papa Alpaka schrieb:
@Oken1 Sympathiepunkte für die Benennung von Paragraphen.
Eltern empfehle ich, BGB §1619 zu lesen 😉
@Papa Alpaka
Und was hat der Paragraph mit diesem Fall zu tun? Genau, gar nichts.
Es geht hier nicht um ein Kind was im Haushalt seiner Eltern lebt und gemäß § 1619 helfen muss.
Die Patientin ist selbst hilfsbedürftig, alleinstehend und hat überhaupt keine Kindern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1
@Papa Alpaka
Und was hat der Paragraph mit diesem Fall zu tun? Genau, gar nichts.
Es geht hier nicht um ein Kind was im Haushalt seiner Eltern lebt und gemäß § 1619 helfen muss.
Die Patientin ist selbst hilfsbedürftig, alleinstehend und hat überhaupt keine Kindern.
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es geht nicht um den § 1619
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1 Dann nenne doch den Paragraph. Wir werden nicht das BGB von vorne bis hinten durchlesen. So bist du nicht hilfreich.
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Schippi schrieb:
Hat sie einen Betreuer?Dann den/die ansprechen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Das unterschreiben von HM-Verordnungen (Leistungsbestätigung) gehört nicht zum Aufgabenbereich des rechtlichen Betreuers. 🙈
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das ist richtig,aber man kann Verbindung mit ihm aufnehmen und das Unterschriftenproblem vielleicht so lösen,ebenso wie die Zuzahlung!Weitere Möglichkeit wäre bei der KK nachzufragen!
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massu schrieb:
@Schippi oder sie macht einfach einen Strich neben dem Heilmittel. Solange es immer gleich aussieht, geht es als Unterschrift durch.
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Schippi schrieb:
@massu Sicher?Schon ausprobiert?Wer kontrolliert denn wem die Unterschrift gehört(ich weiß Lars das du jetzt die Krise bekommst😂)
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Entschuldigung. Auch für die verspätete Antwort. §167 BGB -Patient oder Patientin kann einer Person ihres Vertrauens ( Person kann der Patient selbst festlegen ) eine Vollmacht ausstellen, wer im Auftrag für ihn unterschreiben darf. Auch ein Betreuer kann eine Vollmacht ausstellen, wenn eine Betreuung besteht. Ist zum Beispiel auch sehr sinnvoll, für Patienten die man Zuhause aufsuchen muss, wenn Patienten wegen ihrer körperlichen Behinderung eine ewige Zeit für die Unterschrift benötigen und nicht immer eine betreuende Person, oder Angehöriger anwesend ist.
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postri-77 schrieb:
Darf der Patient dem Physiotherapeuten eine Vollmacht erteilen? Das wäre eine interessante Konstruktion.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 Nein! Das untersagt der BRV in § 5 Abs. 3 ausdrücklich. Auch bei einem gutgemeinten Vollmacht darf der Therapeut dem nicht benutzen.
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es gibt Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, allgemeine Vollmachten. Diese sind rechtlich gültig. Außerdem gibt es den Datenschutz. Wenn jemand seine Unterschrift aus irgendwelchen Gründen nicht leisten kann, kann er einer anderen Person, der er Vertrauen schenkt, denn es geht oftmals um ganz sensible Daten, die Vollmacht erteilen. Das darf niemand gesetzlich verwehren. Dafür gibt es Gesetze und Paragrafen.
Die Vollmacht darf selbstverständlich ausgestellt werden, Aber, der Therapeut darf sie aufgrund der vertraglichen Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das ist eine deutliche Unterschied.
Bestätigung nicht als Vertreterin oder Vertreter oder Betreuungsperson
übernehmen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1 Sorry, das darf sehr wohl eingeschränkt werden.
(3) Der zugelassene Leistungserbringer oder seine Leistungserbringer können die
Die Vollmacht darf selbstverständlich ausgestellt werden, Aber, der Therapeut darf sie aufgrund der vertraglichen Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das ist eine deutliche Unterschied.
Bestätigung nicht als Vertreterin oder Vertreter oder Betreuungsperson
übernehmen.
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Leni C. schrieb:
Dann soll die KK einen Lösungsvorschlag machen .Ich würde da mal anrufen . Rein theoretisch könnte ja sonst nicht weiterbehandelt werden , wenn die Leistung nicht irgendwie bestätigt werden kann .Und das ist ja auch keine Lösung .
Hier geht es übrigens auch um den Datenschutz!!!!!
Therapeuten führen die Rezepte der Patienten mit sich - das Dokument verlässt die Praxis - damit Patienten ihre Unterschriften leisten können. In einer Praxis kann sich der Patient ja so lange Zeit dafür nehmen wie er benötigt!!!Das kann doch gar nicht mehr sein, das versteht man nicht. Selbst wenn hier nur die Rückseite mit wandert. Das hat mit Datenschutz nichts mehr zu tun. Stellt Euch vor, eine Verordnung geht verloren, eine Verordnung wird zum unterschreiben dem falschen Patienten vorgelegt. Die Verordnung bleibt im Auto liegen.....nicht auszudenken.
Der Therapeut muss länger beim Patienten verweilen weil dieser ewige Zeit zum Unterschreiben benötigt............
Auf den Verordnungen/ Karteikarten steht alles drauf. sensibelste Daten.
Dass so etwas überhaupt noch möglich ist. Aber wehe ein Therapeut hat sich auf dem Dokument verschrieben und die falsche Zahl korrigiert, in dem er sie überschrieben hat.......dann drohen Absetzungen, da es sich um ein Dokument handelt? Anscheinend unwichtig, wenn es darum geht, dass die Patienten ihre Unterschriften leisten. Hier muss sich dringend etwas ändern.
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Oken1 schrieb:
@Leni C. Genauso ist es. Das gehört alles mittlerweile genau überprüft ob solche Regelungen überhaupt noch richtig sind. Ob sie überhaupt untersagt werden dürfen! Ob das gesetzeskonform ist. Generell gehört geklärt, weshalb ein Patient überhaupt jedesmal unterschreiben muss, wenn eine Leistung erbracht wurde. Wenn dann sollte eine Unterschrift bei Ende des Rezeptes genügen. Es kann doch nicht das Problem der Therapeuten oder Praxen sein, wie man zu den Unterschriften kommt, wenn ein Patient dazu nicht fähig ist. Pech gehabt kein Geld für die geleistete Behandlung? Deshalb gibt es die Vollmachten.
Hier geht es übrigens auch um den Datenschutz!!!!!
Therapeuten führen die Rezepte der Patienten mit sich - das Dokument verlässt die Praxis - damit Patienten ihre Unterschriften leisten können. In einer Praxis kann sich der Patient ja so lange Zeit dafür nehmen wie er benötigt!!!Das kann doch gar nicht mehr sein, das versteht man nicht. Selbst wenn hier nur die Rückseite mit wandert. Das hat mit Datenschutz nichts mehr zu tun. Stellt Euch vor, eine Verordnung geht verloren, eine Verordnung wird zum unterschreiben dem falschen Patienten vorgelegt. Die Verordnung bleibt im Auto liegen.....nicht auszudenken.
Der Therapeut muss länger beim Patienten verweilen weil dieser ewige Zeit zum Unterschreiben benötigt............
Auf den Verordnungen/ Karteikarten steht alles drauf. sensibelste Daten.
Dass so etwas überhaupt noch möglich ist. Aber wehe ein Therapeut hat sich auf dem Dokument verschrieben und die falsche Zahl korrigiert, in dem er sie überschrieben hat.......dann drohen Absetzungen, da es sich um ein Dokument handelt? Anscheinend unwichtig, wenn es darum geht, dass die Patienten ihre Unterschriften leisten. Hier muss sich dringend etwas ändern.
Wir kennen doch alle Geschichten, wo bei Patienten, die nicht mehr ganz klar in Ihre Wahrnehmung sind, Leistungen erschlichen werden. Es gibt nun mal schwarze Schafe, auch in unsere Branche. Und die "Mogelmoral" ist bei viele Therapeuten leider ohnehin ziemlich ausgeprägt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1 Das mag alles durchaus richtig sein. Nur hier dient die Regelung mit Sicherheit der Vorbeugung von Missbrauch. Wo kämen wir hin, wenn Therapeuten einfach eine nicht durchgeführte Leistung bestätigen können?
Wir kennen doch alle Geschichten, wo bei Patienten, die nicht mehr ganz klar in Ihre Wahrnehmung sind, Leistungen erschlichen werden. Es gibt nun mal schwarze Schafe, auch in unsere Branche. Und die "Mogelmoral" ist bei viele Therapeuten leider ohnehin ziemlich ausgeprägt.
Ich finde es ist eine sehr negative Einstellung, dass man hier den Therapeuten eine " Mogelmoral " unterstellt.
Wer sagt denn, dass Patienten die nicht mehr klar im Kopf sind, Leistungen verrechnet bekommen die sie nicht wahr genommen haben? Ich hoffe doch dass ein Mensch, der so krank ist, nicht mehr alleine Zuhause leben muss. Das wäre ja schrecklich.
Und jetzt grundsätzlich hier etwas. Wir arbeiten alle Tag für Tag am Menschen und mit Menschen zusammen. Ich gehöre nicht zu den Personen die hinter Allem und jedem, einen Betrüger vermutet. Ich denke doch, hier versuchen alle Ihren Beruf so gut wie möglich auszuüben. Und ich hoffe mit Freude. Und jeder weis, wie schwierig manche Arbeitstage sind, wenn die Patienten schlecht gelaunt ankommen, unzufrieden sind etc... egal wie man sich als Therapeut anstrengt. Oder der Chef oder die anderen Kollegen mal nicht gut drauf sind. Und alle 20 - 30 Minuten hat man einen neuen Patienten vor sich, falls er nicht gerade eine längere Behandlung hat. Und man versucht, jedem gerecht zu werden.
Hinzu kommt der immer größere Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand. "Wehe man hat sich hier auf der Verordnung verschrieben,"..........
Wer sich hier Rezeptionskräfte die rund um die Uhr arbeiten leisten kann, der kann sich vielleicht glücklich schätzen. Aber das haben nicht Alle. Manche haben gar keine Rezeptionskraft. .
Es muss sich Vieles bei der täglichen Arbeit verändern. Dokumente/ Rezepte ((Karteikarten) müssen in den Praxen bleiben!!!!!! Datenschutz!!!!!!!Eine Unterschrift muss ausreichend sein. "Therapie wurde durchgeführt: Von...... bis........ " Patient/ Betreuer oder Bevollmächtigter zeichnet gegen. Feld kann auf der Vorderseite der Verordnung aufgedruckt werden. Rückseite benötigt man nicht mehr. " Papier wird eingespart, Druckerfarbe etc.... So können auch keine Kürzelfehler mehr auf der Rückseite passieren, die auch wieder zu Absetzungen führen. Auf der Vorderseite steht ja, was der Arzt verordnet hat. - Im Übrigen hat ein Schreibfehler nichts mit der Behandlung zu tun....... die Behandlung hat stattgefunden und muss!! bezahlt werden.
Die Therapeuten die täglich ihre Arbeit leisten sind nicht so schlecht. Ihr leistet alle sehr sehr gute Arbeit. Vielen Dank für Eure großartige Hilfe.
Und ein schwarzes Schaf findet man überall mal wieder. Aber zu 99,9% sind alle weiß.
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es geht hier um gesetzliche Regelungen. Ich habe eine Vorsorgevollmacht und ich habe eine Patientenverfügung. Hier habe ich festgelegt wer etwas in meinem Namen unterschreiben darf. Und wenn ich einmal etwas zwischendurch gemacht haben möchte, da ich es selbst nicht kann, schreibe ich der Person meines Vertrauens ( sein/ihr Berufsstand interessiert hier nicht) eine Vollmacht, damit diese Person für mich unterschreiben kann. Das wäre ja der Hammer, wenn bei der Ausführenden Stelle plötzlich jemand sagen würde, diese Person darf das aber nicht machen, weil er/ sie............ ja und dann? Ein Mensch auf der Straße ansprechen?
Ich finde es ist eine sehr negative Einstellung, dass man hier den Therapeuten eine " Mogelmoral " unterstellt.
Wer sagt denn, dass Patienten die nicht mehr klar im Kopf sind, Leistungen verrechnet bekommen die sie nicht wahr genommen haben? Ich hoffe doch dass ein Mensch, der so krank ist, nicht mehr alleine Zuhause leben muss. Das wäre ja schrecklich.
Und jetzt grundsätzlich hier etwas. Wir arbeiten alle Tag für Tag am Menschen und mit Menschen zusammen. Ich gehöre nicht zu den Personen die hinter Allem und jedem, einen Betrüger vermutet. Ich denke doch, hier versuchen alle Ihren Beruf so gut wie möglich auszuüben. Und ich hoffe mit Freude. Und jeder weis, wie schwierig manche Arbeitstage sind, wenn die Patienten schlecht gelaunt ankommen, unzufrieden sind etc... egal wie man sich als Therapeut anstrengt. Oder der Chef oder die anderen Kollegen mal nicht gut drauf sind. Und alle 20 - 30 Minuten hat man einen neuen Patienten vor sich, falls er nicht gerade eine längere Behandlung hat. Und man versucht, jedem gerecht zu werden.
Hinzu kommt der immer größere Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand. "Wehe man hat sich hier auf der Verordnung verschrieben,"..........
Wer sich hier Rezeptionskräfte die rund um die Uhr arbeiten leisten kann, der kann sich vielleicht glücklich schätzen. Aber das haben nicht Alle. Manche haben gar keine Rezeptionskraft. .
Es muss sich Vieles bei der täglichen Arbeit verändern. Dokumente/ Rezepte ((Karteikarten) müssen in den Praxen bleiben!!!!!! Datenschutz!!!!!!!Eine Unterschrift muss ausreichend sein. "Therapie wurde durchgeführt: Von...... bis........ " Patient/ Betreuer oder Bevollmächtigter zeichnet gegen. Feld kann auf der Vorderseite der Verordnung aufgedruckt werden. Rückseite benötigt man nicht mehr. " Papier wird eingespart, Druckerfarbe etc.... So können auch keine Kürzelfehler mehr auf der Rückseite passieren, die auch wieder zu Absetzungen führen. Auf der Vorderseite steht ja, was der Arzt verordnet hat. - Im Übrigen hat ein Schreibfehler nichts mit der Behandlung zu tun....... die Behandlung hat stattgefunden und muss!! bezahlt werden.
Die Therapeuten die täglich ihre Arbeit leisten sind nicht so schlecht. Ihr leistet alle sehr sehr gute Arbeit. Vielen Dank für Eure großartige Hilfe.
Und ein schwarzes Schaf findet man überall mal wieder. Aber zu 99,9% sind alle weiß.
Aber für das Unterschreiben auf eine HM-VO darf diese Person nicht identisch sein mit der Therapeut. Punkt. Du vergisst, dass das der Vertrag durch das SGB V legitimiert wird. Die Leistung würde von der Kasse nicht bezahlt werden. Gaaaanz dünnes Eis.
Im Übrigen gibt es an eine Betreuungsverfügung auch juristische Grenzen. Das Vertretungsrecht kann durch andere Vorschriften eingeschränkt werden. Ich sage nur als Beispiel PsychKG. Und ja, ich weis wovon ich rede. Ich bin auch ausgebildeter rechtlicher Betreuer und übe mehrere vom Gericht angeordnete Betreuungen aus.
Und was der angesprochenen Betrugsmoral angeht; der fängt schon an beim absichtlich falsch datieren um eine Verordnung gültig zu machen/halten. Etwas was in unsere Branche Gang und Gebe ist/war. Dazu brauchst du nur mal in der Geschichte dieses Forums zu stöbern. Auch sonst gibt es eine Reihe von nachgewiesene Fälle.
Der Rest deines Schritsatzes nehme ich mal als Frust. Das hat rein gar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Ein Wort zum Datenschutz: da solltest du dich mal mit einem Datenschutzbeauftragter unterhalten. So wie du das hier mit der Akte siehst ist es dann doch nicht wirklich richtig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1 Du scheinst es nicht verstehen zu wollen. Der Patient kann eine x-beliebigen Person eine Vollmacht ausstellen. Diese bevollmächtigte Person kann unter enge Bedingungungen auch Untervollmacht erteilen.
Aber für das Unterschreiben auf eine HM-VO darf diese Person nicht identisch sein mit der Therapeut. Punkt. Du vergisst, dass das der Vertrag durch das SGB V legitimiert wird. Die Leistung würde von der Kasse nicht bezahlt werden. Gaaaanz dünnes Eis.
Im Übrigen gibt es an eine Betreuungsverfügung auch juristische Grenzen. Das Vertretungsrecht kann durch andere Vorschriften eingeschränkt werden. Ich sage nur als Beispiel PsychKG. Und ja, ich weis wovon ich rede. Ich bin auch ausgebildeter rechtlicher Betreuer und übe mehrere vom Gericht angeordnete Betreuungen aus.
Und was der angesprochenen Betrugsmoral angeht; der fängt schon an beim absichtlich falsch datieren um eine Verordnung gültig zu machen/halten. Etwas was in unsere Branche Gang und Gebe ist/war. Dazu brauchst du nur mal in der Geschichte dieses Forums zu stöbern. Auch sonst gibt es eine Reihe von nachgewiesene Fälle.
Der Rest deines Schritsatzes nehme ich mal als Frust. Das hat rein gar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Ein Wort zum Datenschutz: da solltest du dich mal mit einem Datenschutzbeauftragter unterhalten. So wie du das hier mit der Akte siehst ist es dann doch nicht wirklich richtig.
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Du magst mit allem Recht haben . Aber wie würdest du denn das anstehende Problem lösen ?
Viele sehbehinderte Menschen sind erstaunlich selbstständig. 😇 Auch diese Patientin erscheint mir selbstständig ihr Leben (mit Hilfen) zu führen.
Ansonsten hast du selbst auch eine Möglichkeit angegeben. Man kann die Kasse auch an ihr Sicherstellungsauftrag erinnern. 😉
Es wurde auch bereits nach das Vorhanden sein eines Betreuers gefragt. Diese Frage wurde von @postri-77 leider nicht beantwortet. Aufgabe des Betreuers wäre es die Sicherstellung der Behandlung vollumfänglich zu ermöglichen / sicher zu stellen. Unter der Bedingung allerdings, dass die "Gesundheitsfürsorge" zu seinen Aufgabenbereiche gehört.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Wie ich schon im Anfang geschrieben habe, kann ein beliebiges Gekritzel ausreichen. Auch wir haben einige blinde / schwer sehbehinderte Patienten die sich selbst eine Unterschrift angelernt haben. Mit ein wenig "Führung" unterschreiben sie durchaus selbst. Man kann das Erlernen einer Unterschrift auch als Therapieleistung einstufen (O-Ton meiner ergotherapeutischen besseren Hälfte 😂).
Viele sehbehinderte Menschen sind erstaunlich selbstständig. 😇 Auch diese Patientin erscheint mir selbstständig ihr Leben (mit Hilfen) zu führen.
Ansonsten hast du selbst auch eine Möglichkeit angegeben. Man kann die Kasse auch an ihr Sicherstellungsauftrag erinnern. 😉
Es wurde auch bereits nach das Vorhanden sein eines Betreuers gefragt. Diese Frage wurde von @postri-77 leider nicht beantwortet. Aufgabe des Betreuers wäre es die Sicherstellung der Behandlung vollumfänglich zu ermöglichen / sicher zu stellen. Unter der Bedingung allerdings, dass die "Gesundheitsfürsorge" zu seinen Aufgabenbereiche gehört.
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massu schrieb:
Es darf auch im Nachhinein alle Behandlungen unterschrieben werden . Also muss der Betreuer auch nicht immer bei jeder Behandlung dabei sein.
Als Denksportaufgabe: Der rechtlicher Betreuer vertritt ausschließlich das Gericht in seiner Zuständigkeiten. Würde das Gericht die HM-Verordnungen unterschreiben? 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Da besteht ein gewisse rechtliche Grauzone, ob das unterschreiben der HM-VO zu seiner Aufgaben gehört. Die allermeisten Berufsbetreuern würden das eher verneinen.
Als Denksportaufgabe: Der rechtlicher Betreuer vertritt ausschließlich das Gericht in seiner Zuständigkeiten. Würde das Gericht die HM-Verordnungen unterschreiben? 🤔
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Oken1 schrieb:
@Leni C. Das betrachte ich als Aufgabe des Verbandes..Das sind Dinge die den Arbeitsalltag sehr stark beeinträchtigen.Hier sehe ich den Verband in der Pflicht. Es kann nicht die Aufgabe eines Therapeuten sein, dem Patienten behilflich zu sein, dass er seine Unterschrift auf der Verordnung leisten kann Ein kurzes zeigen ok, aber alles andere nicht. Wie oben gesagt, vom Pat. ein Kreuz machen, oder die Unterschrift irgendwo auf der Verordnung machen lassen. Hauptsache 6x oder 10x die Unterschrift geleistet. Pat. soll eine Begleitperson mitbringen, die das übernehmen kann....Und wenn gar nichts hilft, sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Das ist aber dann auch wieder zeitaufwendig. Hier haben wir schon sehr viel klären können. Ohne Rezeptionskraft fast nicht möglich.
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Sarah Gerbert schrieb:
Ich verstehe das Problem nicht. Der Patient kann doch unterschreiben, wie er will. Und wenn es drei Kreuze sind. Er muß doch nur auf Nachfrage bestätigen,das er selbst unterschrieben hat.
Was nicht geht oder nicht gemacht werden darf, spürt jeder sofort . Da wird ja sofort abgesetzt. Aber man muss nicht alles hin nehmen. Und vieles gehört geändert. Hier kann doch jeder schreiben was er will. Ohne Nachweise/ Beweise glaube ich gar nichts. Jede Betreuung wird an die Situation des betreffenden Menschen angepasst. Und Gott sei Dank regelmäßig überprüft ob die Betreuung noch notwendig ist oder eventl.erweitert werden muss.
Übrigens habe ich 18 Jahre mit PsychKG zusammen gearbeitet. Kenne mich sehr gut aus. " Der Datenschutz war damals schon oberstes Gebot! "
Ich habe schon mehrfach mit dem Datenschutzbeauftragten telefoniert. Die Kassen oder Institutionen für die man arbeitet, machen die Vorgaben. Letzt endlich ist derjenige der die Arbeit ausführt für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig. Bzw: kann dafür belangt werden, wenn gegen den Datenschutz verstoßen wird. Das bedeutet Dokumente mit sensiblen Daten, - dazu zählen Verordnungen, Karteikarten,Notizen, etc... - müssen so aufbewahrt werden, dass nur diejenigen Zugang haben, die damit arbeiten. Sobald diese Dokumente die Praxen verlassen ist das nicht mehr gewährleistet. Einfach einmal selbst anrufen. Ein Betreuer hat sich auch an den Datenschutz zu halten. Wir geben Angehörigen nur Auskunft, wenn uns zuvor der Betreuungsausweis vorgelegt wurde.
Also muss hier dringend eine Änderung statt finden.
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich bin nicht frustriert. Dann würde ich längst nicht mehr in diesem Bereich arbeiten. Ich ärgere mich, wenn hier von Betrug gesprochen wird. Nachstöbern wo? Hier? Wie sagt man so schön- Papier ist geduldig. Oder das Forum ist geduldig. Schlecht geredet hat man schnell jemanden oder eine ganze Berufsgruppe. Ich finde es sinnvoll, wenn hier Dinge angesprochen werden die den Arbeitsalltag erschweren - und gemeinsam geklärt wird, was für Lösungen es geben kann.
Was nicht geht oder nicht gemacht werden darf, spürt jeder sofort . Da wird ja sofort abgesetzt. Aber man muss nicht alles hin nehmen. Und vieles gehört geändert. Hier kann doch jeder schreiben was er will. Ohne Nachweise/ Beweise glaube ich gar nichts. Jede Betreuung wird an die Situation des betreffenden Menschen angepasst. Und Gott sei Dank regelmäßig überprüft ob die Betreuung noch notwendig ist oder eventl.erweitert werden muss.
Übrigens habe ich 18 Jahre mit PsychKG zusammen gearbeitet. Kenne mich sehr gut aus. " Der Datenschutz war damals schon oberstes Gebot! "
Ich habe schon mehrfach mit dem Datenschutzbeauftragten telefoniert. Die Kassen oder Institutionen für die man arbeitet, machen die Vorgaben. Letzt endlich ist derjenige der die Arbeit ausführt für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig. Bzw: kann dafür belangt werden, wenn gegen den Datenschutz verstoßen wird. Das bedeutet Dokumente mit sensiblen Daten, - dazu zählen Verordnungen, Karteikarten,Notizen, etc... - müssen so aufbewahrt werden, dass nur diejenigen Zugang haben, die damit arbeiten. Sobald diese Dokumente die Praxen verlassen ist das nicht mehr gewährleistet. Einfach einmal selbst anrufen. Ein Betreuer hat sich auch an den Datenschutz zu halten. Wir geben Angehörigen nur Auskunft, wenn uns zuvor der Betreuungsausweis vorgelegt wurde.
Also muss hier dringend eine Änderung statt finden.
Mal dumm gefragt, weil ich meine, dass ein ehemaliger Arbeitgeber sagte, dass diese obligatorischen drei Kreuze tatsächlich nicht erlaubt sind. Es sollte wohl schon irgendwie aussehen wie eine Unterschrift und wenns nur ein wackeliger Strich ist. Gibts da Rechtsgrundlagen für?
Ansonsten...
Auf das allgemeine Thema hier, weil ich grad immer wieder lese, dass so eine Unterschrift ja ach so lange dauert, auch bei einem Patienten der nicht sehen kann. Wie lange braucht ihr denn dafür? Also selbst diejenigen meiner Patienten die nicht gut gucken können und hilfe benötigen sind nach maximal 30 Sekunden fertig... Man kann sich halt auch künstlich über etwas aufregen. Ich befürworte auch das Unterschreiben jeder einzelnen Behandlung, einfach aus Absicherungsgründen. Damit kann ich explizit nachweisen, dass definitv x Behandlungen stattgefunden haben.
Es gibt anderen Verwaltungsaufwand, an dem man eher ansetzen könnte, weil der unglaublich Zeit kostet...
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Atheia schrieb:
@Sarah Gerbert
Mal dumm gefragt, weil ich meine, dass ein ehemaliger Arbeitgeber sagte, dass diese obligatorischen drei Kreuze tatsächlich nicht erlaubt sind. Es sollte wohl schon irgendwie aussehen wie eine Unterschrift und wenns nur ein wackeliger Strich ist. Gibts da Rechtsgrundlagen für?
Ansonsten...
Auf das allgemeine Thema hier, weil ich grad immer wieder lese, dass so eine Unterschrift ja ach so lange dauert, auch bei einem Patienten der nicht sehen kann. Wie lange braucht ihr denn dafür? Also selbst diejenigen meiner Patienten die nicht gut gucken können und hilfe benötigen sind nach maximal 30 Sekunden fertig... Man kann sich halt auch künstlich über etwas aufregen. Ich befürworte auch das Unterschreiben jeder einzelnen Behandlung, einfach aus Absicherungsgründen. Damit kann ich explizit nachweisen, dass definitv x Behandlungen stattgefunden haben.
Es gibt anderen Verwaltungsaufwand, an dem man eher ansetzen könnte, weil der unglaublich Zeit kostet...
Gezeichnet: Mickey Mouse. Niemand käme wohl auf die Idee, einen Vertrag mit falschem Namen zu unterschreiben. Und doch: „Es wäre juristisch denkbar“, weiß der Rechtsexperte. „Die Parteien geben mit dem Unterzeichnen ihre Einwilligung. Mit welchem Namen oder Kürzel sie dabei unterschreiben, ist aber zweitrangig.“ In einigen Fällen sind drei Kreuze im Unterschriftenfeld allerdings nicht zulässig. „Bei Behörden, der Polizei oder vor Gericht besteht eine Wahrheitspflicht für die persönlichen Angaben.“ Eine fremde Unterschrift zu imitieren, ist selbstverständlich auch nicht erlaubt .
Und 30 Sekunden? Das aber dann seeeehr großzügig bemessen.😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia
Irrtum Nr. 6: Man muss immer mit dem richtigen Namen unterschreiben. Allerdings muss der 3-Kreuzen-Unterschrift einmalig (im Leben) vom Notar als rechtsgültigen Unterschrift beglaubigt worden sein um auf amtliche Dokumente rechtswirksam zu sein. Die Beglaubigung ist im Bedarfsfall vor zu legen.
Gezeichnet: Mickey Mouse. Niemand käme wohl auf die Idee, einen Vertrag mit falschem Namen zu unterschreiben. Und doch: „Es wäre juristisch denkbar“, weiß der Rechtsexperte. „Die Parteien geben mit dem Unterzeichnen ihre Einwilligung. Mit welchem Namen oder Kürzel sie dabei unterschreiben, ist aber zweitrangig.“ In einigen Fällen sind drei Kreuze im Unterschriftenfeld allerdings nicht zulässig. „Bei Behörden, der Polizei oder vor Gericht besteht eine Wahrheitspflicht für die persönlichen Angaben.“ Eine fremde Unterschrift zu imitieren, ist selbstverständlich auch nicht erlaubt .
Und 30 Sekunden? Das aber dann seeeehr großzügig bemessen.😇
Okay, dann hatte ich das ja tatsächlich gar nicht so falsch im Hinterkopf. Ich sage meistens "so wie sie immer überall unterschreiben", dann hat man immer auch eine Möglichkeit im aller aller allerschlimmsten Fall einen Vergleich ranzuziehen. Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass es jemals zu einem Gerichtsverfahren wegen gefälschter Unterschrift bei mir kommen könnte. Hab ich nicht nötig :P
Ja ich sag ja, maximal. Wenn dann erst die Brille rausgekramt werden muss oder so. Deswegen ist es völlig überflüssig da sich so drüber aufzuregen. Da gibt es wirklich andere Dinge die uns die Zeit rauben. Und ich arbeite ohne ReziKraft und versinke manchmal absolut im Bürokrams joy
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Atheia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Okay, dann hatte ich das ja tatsächlich gar nicht so falsch im Hinterkopf. Ich sage meistens "so wie sie immer überall unterschreiben", dann hat man immer auch eine Möglichkeit im aller aller allerschlimmsten Fall einen Vergleich ranzuziehen. Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass es jemals zu einem Gerichtsverfahren wegen gefälschter Unterschrift bei mir kommen könnte. Hab ich nicht nötig :P
Ja ich sag ja, maximal. Wenn dann erst die Brille rausgekramt werden muss oder so. Deswegen ist es völlig überflüssig da sich so drüber aufzuregen. Da gibt es wirklich andere Dinge die uns die Zeit rauben. Und ich arbeite ohne ReziKraft und versinke manchmal absolut im Bürokrams joy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Atheia Bei der HM-VO handelt es sich aber nicht um ein amtliches Dokument wo die Beglaubigung der 3 Kreuze nach der Rechtssprechung zwingend erforderlich ist. Es bedarf aus der Erfahrung heraus nur eine kurze Erklärung auf der VO (wir haben in unsere Region viele Analphabeten unter der alten "Gastarbeiter"). In der Regel ist das beim Kostenträger ohnehin schon bekannt.
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Atheia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij lass das nicht die Kassen hören, dass das wo anders nicht gestattet ist... Die kommen sonst auf Ideen stuck_out_tongue_winking_eye
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postri-77 schrieb:
Hallo an die Runde,
ich habe folgende Situation:
Eine Patientin mit sehr starker Sehschwäche wird zweimal wöchentlich im Rahmen eines Hausbesuchs behandelt. Bis Mitte Dezember war eine Haushaltshilfe anwesend, die während der Behandlungszeit zu Hause war und die Unterschrift geleistet hat.
Nun ist die Haushaltshilfe plötzlich nicht mehr da. Die Patientin hat keine Kinder, und wie sie es schafft, allein zu wohnen, weiß ich nicht. Vielleicht kümmern sich Nachbarn um sie, aber das ist unklar. Seit zwei Wochen können wir jedenfalls keine Unterschriften mehr einholen.
Ich habe versucht, von der Patientin eine Unterschrift als Probe auf einem anderen Zettel einzuholen, aber es war nur ein Strich.
Wie kann ich diese Situation lösen? Darf ich selbst unterschreiben?
Ich freue mich über eure Ratschläge.
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massu schrieb:
Mein fast blinder Patient unterschreibt selber. Als Richtungshilfe fungiert mein Finger. Bis jetzt hat er die Zeile gut getroffen. Und wenn nicht, dann gibt es auch eine akustische Hilfe: höher, tiefer.... Passt
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