Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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wie macht ihr das, wenn ein Pateient oder dessen Angehörige den VO Eigenanteil nicht zahlen ?
Gibt es da Formulare oder Musterschreiben? Sendet ihr direkt an die KK oder an deren Abrechenzentrum ?
Vielen Dank und schönen Sonntag
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steupel schrieb:
Hallo,
wie macht ihr das, wenn ein Pateient oder dessen Angehörige den VO Eigenanteil nicht zahlen ?
Gibt es da Formulare oder Musterschreiben? Sendet ihr direkt an die KK oder an deren Abrechenzentrum ?
Vielen Dank und schönen Sonntag
In meiner Software gibt es dafür einen Knopf, der das Schreiben mit allen Daten aus der Abrechnung ausdruckt.
Wenn sich das häuft, dann darf der Patient sich eine andere Praxis suchen...
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Papa Alpaka schrieb:
-> § 43c SGB V Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
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morpheus-06 schrieb:
Hab ich gerade gemacht, kurzer Klick in Theorg, ZuZa-Rechnungskopie dazu, eingetütet und fertig.
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a schubart schrieb:
Aber das geht doch nur wenn das Rezept noch nicht abgerechnet ist oder? Die Praxis in der ich arbeite rechnet über ne Abrechnungfirma ab. Wir haben nämlich auch immer wieder gerne Leute die nicht zahlen wollen...
Aber das geht doch nur wenn das Rezept noch nicht abgerechnet ist oder? Die Praxis in der ich arbeite rechnet über ne Abrechnungfirma ab. Wir haben nämlich auch immer wieder gerne Leute die nicht zahlen wollen...
Das geht zu jedem Zeitpunkt und hat mit dem Abrechnungszentrum nichts zu tun.
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morpheus-06 schrieb:
a schubart schrieb am 15.10.17 14:47:
Aber das geht doch nur wenn das Rezept noch nicht abgerechnet ist oder? Die Praxis in der ich arbeite rechnet über ne Abrechnungfirma ab. Wir haben nämlich auch immer wieder gerne Leute die nicht zahlen wollen...
Das geht zu jedem Zeitpunkt und hat mit dem Abrechnungszentrum nichts zu tun.
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Also ich finde, dass man das auch anders lesen kann: "Eine gesonderte schriftliche Aufforderung" hätte ich persönlich als Mahnung interpretiert. Quasi gesonderte Aufforderung, da RE nicht beglichen.
Mag aber auch daran liegen, dass nach meiner Info die Zuzahlungsrechnung und eine Erinnerung oder Mahnung als Kopie in solchen Fällen an die KK gehen, Das wird b. uns von der AOK auch gefordert, aber dann auch problemlos übernommen. Nätürlich ohne Mahngebühren...
LG Asima
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asima schrieb:
-> § 43c SGB V Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Also ich finde, dass man das auch anders lesen kann: "Eine gesonderte schriftliche Aufforderung" hätte ich persönlich als Mahnung interpretiert. Quasi gesonderte Aufforderung, da RE nicht beglichen.
Mag aber auch daran liegen, dass nach meiner Info die Zuzahlungsrechnung und eine Erinnerung oder Mahnung als Kopie in solchen Fällen an die KK gehen, Das wird b. uns von der AOK auch gefordert, aber dann auch problemlos übernommen. Nätürlich ohne Mahngebühren...
LG Asima
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Wonderwoman schrieb:
Ich schreibe Rechnung und wenn dann nichts kommt, dann einfach mit Kopie zur Kasse. Die zahlen dann.
In meiner Software gibt es dafür einen Knopf, der das Schreiben mit allen Daten aus der Abrechnung ausdruckt.
Wenn sich das häuft, dann darf der Patient sich eine andere Praxis suchen...
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Lg.
Aber es ist trotzdem ein guter Tag
AFD "nur" bei ca. 5,5% in Niedersachsen
Ich hatte zwar die Hoffnung das sie gar nicht rein kommen aber immerhin...
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a schubart schrieb:
Danke für die Infos. Wir verabschieden uns auch von denen die nicht zahlen. aber ich habe es halt so verstanden das man dann auf dem Ausfall trotzdem zitzen bleibt. Was halt auch ärgerlich ist.
Lg.
Aber es ist trotzdem ein guter Tag
AFD "nur" bei ca. 5,5% in Niedersachsen
Ich hatte zwar die Hoffnung das sie gar nicht rein kommen aber immerhin...
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MikeL schrieb:
Ich unterscheide zwischen Patienten, die einfach immer wieder zu verpeilt sind, Geld zur Behandlung mitzubringen und solchen, die offen durchblicken lassen, dass sie schlicht und einfach nicht zahlen wollen. Letzteren streiche ich alle Termine, denn dies sind erfahrungsgemäß genau die Patienten, die regelmäßig nicht zu Terminen erscheinen und Streß machen, wenn es dann ans Bezahlen der Ausfallgebühren geht. Der verordnende Arzt und die Krankenkasse werden hiervon in Kenntnis gesetzt. Mir macht die Arbeit viel mehr Spass, wenn ich mir solche Patienten konsequent vom Hals halte. :stuck_out_tongue:
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Warum solche Wellen mit Unterschrift und Anwalt? Geht problemlos ohne diesen Aufwand.
MfG :)
Der Betroffene unterschreibt auf der Rückseite, dass er die Zuzahlung verweigert. Dann geht es an die Kasse. Habe einen PAt gehabt der weigerte sich das zu unterschreiben. Die Rechung kam dann durch den Anwalt, Kosten 150,- Euro extra. Praxisverbot ist ja logisch.
Wozu diese Umstände? Drück dem Pat eine Rechnung über dei ZuZa in die Hand, das wäre die gesonderte Aufforderung, zahlt er nicht geht das an seine Kasse und fertig.
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morpheus-06 schrieb:
idefix- schrieb am 17.10.17 07:49:
Der Betroffene unterschreibt auf der Rückseite, dass er die Zuzahlung verweigert. Dann geht es an die Kasse. Habe einen PAt gehabt der weigerte sich das zu unterschreiben. Die Rechung kam dann durch den Anwalt, Kosten 150,- Euro extra. Praxisverbot ist ja logisch.
Wozu diese Umstände? Drück dem Pat eine Rechnung über dei ZuZa in die Hand, das wäre die gesonderte Aufforderung, zahlt er nicht geht das an seine Kasse und fertig.
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MikeL schrieb:
Also ich finde die Idee eigentlich spannend, solchen Patienten 150 Euro extra reinzuwürgen. Immerhin hätte er die Möglichkeit gehabt, die Erklärung an die Kasse zu unterschreiben. :point_up:
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Finne schrieb:
Die AOK zahlt nicht ohne gesonderte Mahnung, Rechnung alleine reicht ihnen nicht aus. Ist das rechtens?
Die AOK zahlt nicht ohne gesonderte Mahnung, Rechnung alleine reicht ihnen nicht aus. Ist das rechtens?
Nö siehe 3. Post von Papa. Die Rechnung ist die EINE Aufforderung.....
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ali schrieb:
Roxas schrieb am 18.10.17 17:14:
Die AOK zahlt nicht ohne gesonderte Mahnung, Rechnung alleine reicht ihnen nicht aus. Ist das rechtens?
Nö siehe 3. Post von Papa. Die Rechnung ist die EINE Aufforderung.....
Die AOK zahlt nicht ohne gesonderte Mahnung, Rechnung alleine reicht ihnen nicht aus. Ist das rechtens?
Nö siehe 3. Post von Papa. Die Rechnung ist die EINE Aufforderung.....
Das sollte die AOK aber doch dann mittlerweile wissen? Hat das schon mal jemand angemahnt?
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Finne schrieb:
ali schrieb am 18.10.17 17:55:
Roxas schrieb am 18.10.17 17:14:
Die AOK zahlt nicht ohne gesonderte Mahnung, Rechnung alleine reicht ihnen nicht aus. Ist das rechtens?
Nö siehe 3. Post von Papa. Die Rechnung ist die EINE Aufforderung.....
Das sollte die AOK aber doch dann mittlerweile wissen? Hat das schon mal jemand angemahnt?
Die AOK zahlt nicht ohne gesonderte Mahnung, Rechnung alleine reicht ihnen nicht aus. Ist das rechtens?
Nirgends steht was von Mahnung, bei der AOK BW funktioniert das.
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Tempelritter schrieb:
Roxas schrieb am 18.10.17 17:14:
Die AOK zahlt nicht ohne gesonderte Mahnung, Rechnung alleine reicht ihnen nicht aus. Ist das rechtens?
Nirgends steht was von Mahnung, bei der AOK BW funktioniert das.
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idefix- schrieb:
Der Betroffene unterschreibt auf der Rückseite, dass er die Zuzahlung verweigert. Dann geht es an die Kasse. Habe einen PAt gehabt der weigerte sich das zu unterschreiben. Die Rechung kam dann durch den Anwalt, Kosten 150,- Euro extra. Praxisverbot ist ja logisch.
Ist dies nicht der Fall, bzw. wird zu Beginn nur eine "mündliche Rechnung" für die Zuzahlung gemacht, benötigt es später eine Rechnung und zusätzlich eine (gesonderte) Zahlungserinnerung/Mahnung.
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Tempelritter schrieb:
Es kommt darauf an wie es im § und den R-Verträgen steht. Nach der allg. Rechtsauffassung ist die gesonderte Aufforderung eine Rechnung, das funktioniert bei uns immer. Nach dem BVA ist die gesonderte Aufforderung eine Mahnung, daran orientieren sich wenige Kassen.
ich habe dies hier nochmals rausgekramt, weil wir aktuell so einen Fall haben.
Die Patientin hat während der laufenden Behandlung nicht bezahlt, da das Rezept versehentlich als "zuzahlungsfrei" im PC vermerkt war. So wurde es von uns dann auch zur Abrechnung gegeben. Daraufhin haben wir dann die Korrektur von der KK bekommen, dass die Patientin nicht befreit ist und die Zuzahlung einbehalten wird. Telefonisch war die Patientin für uns nicht erreichbar. Wir haben ihr daraufhin eine schriftliche Aufforderung an die Patientin geschickt. Diese kam mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück. Dies haben wir dann an die Krankenkasse weitergeleitet mit einem Schreiben, das wir standardmäßig nutzen, auf dem auch der Verweis auf den Paragraphen § 43c SGB V steht.
Jetzt haben wir von der AOK die Antwort bekommen, ein Schreiben mit viel Blabla und eigentlich nichts wirklich aussagekräftigem, und dem Schlußsatz, sie würden es nicht erstatten. Ich habe heute dort angerufen und mit einem Mitarbeiter telefoniert, der mir dann mit einem tjaistjawohlihrproblem-Tonfall nur meinte, dass der oben angegebene Paragraph ja nur für Krankenhäuser gelten würde und nicht, wie irrtümlich angenommen, auch für uns.
Ist das wirklich so? Also ich lese dass nicht daraus, da dort ja steht "Leistungserbringer".
Kann mir von Euch jemand weiterhelfen?
lg, Secretary
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Secretary schrieb:
Hallo,
ich habe dies hier nochmals rausgekramt, weil wir aktuell so einen Fall haben.
Die Patientin hat während der laufenden Behandlung nicht bezahlt, da das Rezept versehentlich als "zuzahlungsfrei" im PC vermerkt war. So wurde es von uns dann auch zur Abrechnung gegeben. Daraufhin haben wir dann die Korrektur von der KK bekommen, dass die Patientin nicht befreit ist und die Zuzahlung einbehalten wird. Telefonisch war die Patientin für uns nicht erreichbar. Wir haben ihr daraufhin eine schriftliche Aufforderung an die Patientin geschickt. Diese kam mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück. Dies haben wir dann an die Krankenkasse weitergeleitet mit einem Schreiben, das wir standardmäßig nutzen, auf dem auch der Verweis auf den Paragraphen § 43c SGB V steht.
Jetzt haben wir von der AOK die Antwort bekommen, ein Schreiben mit viel Blabla und eigentlich nichts wirklich aussagekräftigem, und dem Schlußsatz, sie würden es nicht erstatten. Ich habe heute dort angerufen und mit einem Mitarbeiter telefoniert, der mir dann mit einem tjaistjawohlihrproblem-Tonfall nur meinte, dass der oben angegebene Paragraph ja nur für Krankenhäuser gelten würde und nicht, wie irrtümlich angenommen, auch für uns.
Ist das wirklich so? Also ich lese dass nicht daraus, da dort ja steht "Leistungserbringer".
Kann mir von Euch jemand weiterhelfen?
lg, Secretary
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therapeutin schrieb:
du bist nur verpflichtet 1x zu mahnen( ist das Schriftstück als Mahnung zu erkennen?), Widerspruch und 40€ kassieren
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Aus den so eingesparten Kosten kann man dann locker mal €40 drauflegen, ist immer noch günstiger als einfach zu zahlen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Lass dich vom WirzahlennichtweilistjadeinProblem-Geschwurbel der GKVen blenden, sozialversicherungsübergreifend hat die erste Reihe den Auftrag, Anträge abzulehnen. Das reduziert mangels Willen zum Widerspruch die akuten Kostenblöcke um ca. 70%.
Aus den so eingesparten Kosten kann man dann locker mal €40 drauflegen, ist immer noch günstiger als einfach zu zahlen :)
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Secretary schrieb:
Danke für Eure schnellen Antworten. Dann werde ich mich wohl mal nicht so schnell abwimmeln lassen. :sunglasses:
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bettina464 schrieb:
Das kommt darauf an, wie es in der Praxis gehandhabt wird. Ist bereits im Behandlungsvertrag die Zuzahlungsaufforderung mit Bankverbindung der Praxis geregelt (und wird vom Patienten unterschrieben), reicht im Nachhinein eine schriftliche Zahlungserinnerung aus.
Ist dies nicht der Fall, bzw. wird zu Beginn nur eine "mündliche Rechnung" für die Zuzahlung gemacht, benötigt es später eine Rechnung und zusätzlich eine (gesonderte) Zahlungserinnerung/Mahnung.
Ich habe zuzahlungssäumige immer in der Zeitspanne von rezeptende bis Abrechnungsstichtag per Re. aufgefordert zu zahlen. Manchmal war die Zeitspanne halt sehr kurz (weil Stichtag nahe), aber ich konnte bei rezeptabrechnung immer die Rechnung mit dem entsprechenden Vermerk an das Rez. tackern und alles zur Abrechnung geben.
Übrigens schreibe ich in die Re. meist auch rein, daß die Info über Nicht-Zuzahlung zur KK des Versicherten geht. Beeindruckt auch einige.
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webpt schrieb:
Wird bei vielen hier tatsächlich nicht vor jeder ersten Behandlung die Zz. vereinnahmt ?
Wird bei vielen hier tatsächlich nicht vor jeder ersten Behandlung die Zz. vereinnahmt ?
Einfacher is es....ABER, Leben is, wenn was dazwischen kommt......
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ali schrieb:
webpt schrieb am 12.7.18 02:02:
Wird bei vielen hier tatsächlich nicht vor jeder ersten Behandlung die Zz. vereinnahmt ?
Einfacher is es....ABER, Leben is, wenn was dazwischen kommt......
Wird bei vielen hier tatsächlich nicht vor jeder ersten Behandlung die Zz. vereinnahmt ?
noe, wozu? Zur ersten Behandlung bringe ich eine Rechnung mit Zahlungsziel ca. Ende der Behandlungsserie mit und wenn bei der Abrechnung nicht gezahlt ist wird in einem Rutsch der §43c bemüht :)
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Papa Alpaka schrieb:
webpt schrieb am 12.7.18 02:02:
Wird bei vielen hier tatsächlich nicht vor jeder ersten Behandlung die Zz. vereinnahmt ?
noe, wozu? Zur ersten Behandlung bringe ich eine Rechnung mit Zahlungsziel ca. Ende der Behandlungsserie mit und wenn bei der Abrechnung nicht gezahlt ist wird in einem Rutsch der §43c bemüht :)
noe, wozu?
Weil ich gerne.Bargeld zum Verjubeln hab :yum: und Bankbüro.gern klein hab...
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.7.18 06:54:
noe, wozu?
Weil ich gerne.Bargeld zum Verjubeln hab :yum: und Bankbüro.gern klein hab...
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Neuling schrieb:
Dann schreib doch auf die Rechnung "gesonderte Aufforderung", da die eigentliche Aufforderung ja bereits (mündlich) in der Praxis über 6 Behandlungen lang (wiederholt?) erfolgte.
Ich habe zuzahlungssäumige immer in der Zeitspanne von rezeptende bis Abrechnungsstichtag per Re. aufgefordert zu zahlen. Manchmal war die Zeitspanne halt sehr kurz (weil Stichtag nahe), aber ich konnte bei rezeptabrechnung immer die Rechnung mit dem entsprechenden Vermerk an das Rez. tackern und alles zur Abrechnung geben.
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