• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
heute bräuchte ich mal eure Hilfe.
Folgender Fall: GKV Pat lebt im Heim, wird Privat im Auftrag der Betreuerin behandelt.
Privatrezept mit KG/HB auf Wunsch des Pat liegt vor.Nun ist die Pat verstorben und Betreuerin meint kann die Rechnung nicht mehr bezahlen, Ihre Betreunung endet mit dem Ableben der Pat.
Hatten ihr schon mal so eine Situation?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
weiß56 schrieb:
Hallo,
heute bräuchte ich mal eure Hilfe.
Folgender Fall: GKV Pat lebt im Heim, wird Privat im Auftrag der Betreuerin behandelt.
Privatrezept mit KG/HB auf Wunsch des Pat liegt vor.Nun ist die Pat verstorben und Betreuerin meint kann die Rechnung nicht mehr bezahlen, Ihre Betreunung endet mit dem Ableben der Pat.
Hatten ihr schon mal so eine Situation?
Gefällt mir
...ab ans Nachlassgericht und eine vorrangige Forderung geltend machen. Die sammeln alle Ansprüche die ggf. noch eingehen und verteilen was noch zu holen ist.
Lieber Papa,
das Nachlaßgericht mag Gläubigerforderungen entgegennehmen, es verteilt aber evtl. Guthaben nicht an die Gläubiger.
Die Gläubiger müssen sich da schon an die/den Erben halten - die das Nachlaßgericht ermittelt bzw. zu ermitteln versucht (in unterschiedlicher Intensität je nach landesrechtlicher Gesetzeslage) - oder an den Nachlaßpfleger, den das Nachlaßgericht bestimmt (ein Nachlaßpfleger kommt in Betracht bei unklaren Erbverhältnissen und wenn erkennbar Erbmasse vorhanden ist).
Sich aber mit seiner Forderung an das Nachlaßgericht zu wenden und dort immer wieder wegen des Verfahrensstandes nachzufragen, ist erst einmal der richtige Weg. Bis zur Bezahlung der Rechnung kann es aber noch ein langer Weg werden.
Bei uns waren es letztes Jahr 6 Monate
Walli :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 9.2.20 23:05:
...ab ans Nachlassgericht und eine vorrangige Forderung geltend machen. Die sammeln alle Ansprüche die ggf. noch eingehen und verteilen was noch zu holen ist.
Lieber Papa,
das Nachlaßgericht mag Gläubigerforderungen entgegennehmen, es verteilt aber evtl. Guthaben nicht an die Gläubiger.
Die Gläubiger müssen sich da schon an die/den Erben halten - die das Nachlaßgericht ermittelt bzw. zu ermitteln versucht (in unterschiedlicher Intensität je nach landesrechtlicher Gesetzeslage) - oder an den Nachlaßpfleger, den das Nachlaßgericht bestimmt (ein Nachlaßpfleger kommt in Betracht bei unklaren Erbverhältnissen und wenn erkennbar Erbmasse vorhanden ist).
Sich aber mit seiner Forderung an das Nachlaßgericht zu wenden und dort immer wieder wegen des Verfahrensstandes nachzufragen, ist erst einmal der richtige Weg. Bis zur Bezahlung der Rechnung kann es aber noch ein langer Weg werden.
Bei uns waren es letztes Jahr 6 Monate
Walli :hushed:
und wenn die erben, das erbe ausschlagen, dann kann man die forderung abschreiben
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
als kleiner zusatz:
und wenn die erben, das erbe ausschlagen, dann kann man die forderung abschreiben
als kleiner zusatz:
und wenn die erben, das erbe ausschlagen, dann kann man die forderung abschreiben
Nicht unbedingt. Findet sich kein Erbe bzw. schlagen diese das Erbe aus, dann wird der Fiskus (der Staat) Erbe. Dessen Haftung ist auf den Nachlass beschränkt. Zum Nachlass gehören neben Vermögenswerten z. B. aber auch nachgehende Forderungen an die private KV des Verstorbenen bzw. an dessen Beihilfestelle (bei Beamten).
Walli :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
Alex Moro schrieb am 12.2.20 23:01:
als kleiner zusatz:
und wenn die erben, das erbe ausschlagen, dann kann man die forderung abschreiben
Nicht unbedingt. Findet sich kein Erbe bzw. schlagen diese das Erbe aus, dann wird der Fiskus (der Staat) Erbe. Dessen Haftung ist auf den Nachlass beschränkt. Zum Nachlass gehören neben Vermögenswerten z. B. aber auch nachgehende Forderungen an die private KV des Verstorbenen bzw. an dessen Beihilfestelle (bei Beamten).
Walli :hushed:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...ab ans Nachlassgericht und eine vorrangige Forderung geltend machen. Die sammeln alle Ansprüche die ggf. noch eingehen und verteilen was noch zu holen ist.
Der jetzige Fall ist etwas komplizierter. Es gibt kein Bargeld (mehr), aber ein Mehrfamilienhaus. In diesem Fall hat die Betreuerin alle Unterlagen an den ehemaligen Steuerberater übergeben. Da ich bis letzte Woche nichts gehört habe, hab ich ihn angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Bei der Bank wurde ein Kredit angefragt (auf das Haus), damit der Steuerberater die Rechnungen zahlen kann. Auch hier dauert es halt, ich bin aber sicher, daß ich das Geld jetzt auch zeitnah erhalte, da klar ist, wer die Erben sind.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
ich hab das Thema gerade zum 2. Mal. In beiden Fällen war Geld vorhanden und in beiden Fällen gab es keine Angehörigen, aber jeweils ein Testament. Beim ersten Mal hab ich dann auch erfahren, daß die Betreuung mit dem Tod endet. Die Betreuerin sagte mir damals, ich solle die Rechnung ganz normal an sie schicken, sie würde das Ganze weiterleiten (es standen ja noch weitere Gelder aus), es würde allerdings eine Zeitlang dauern. Nach 4 Monaten erhielt ich das Geld von einem der Erben.
Der jetzige Fall ist etwas komplizierter. Es gibt kein Bargeld (mehr), aber ein Mehrfamilienhaus. In diesem Fall hat die Betreuerin alle Unterlagen an den ehemaligen Steuerberater übergeben. Da ich bis letzte Woche nichts gehört habe, hab ich ihn angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Bei der Bank wurde ein Kredit angefragt (auf das Haus), damit der Steuerberater die Rechnungen zahlen kann. Auch hier dauert es halt, ich bin aber sicher, daß ich das Geld jetzt auch zeitnah erhalte, da klar ist, wer die Erben sind.
Mein Profilbild bearbeiten