Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich wird die GKV beim schwächsten Glied ansetzen und versuchen, dir deine Entlohnung vorzuenthalten. Widerspruch, €40 zzgl. Zinsen, und auf den Arzt verweisen welcher bitte die Abfrage vorheriger Verordnungen dokumentiert hat (eine gesetzliche vorgeschrieben zertifizierte Software wird das sicherlich beinhalten) und dann soll die GKV beim Versicherten nachfragen was Sache ist...
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stefomanski schrieb:
Wir hatten immer wieder mal den Fall, dass Patienten beim Ärztehopping bereits erhaltene Verordnungen für die selbe Diagnose verschweigen. Jetzt soll der Arzt ja nach vorherigen Verordnungen fragen, aber - haben wir Physios jetzt das Risiko, evtl. Verordnungen nicht bezahlt zu bekommen, weil der Patient beim Doc falsche Angaben gemacht hat ?
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Jan Herrmann schrieb:
Vom gleichen Arzt meinst Du sicher lieber ali, mit gleichem Icd10-Code (erste 3 Stellen) und gleicher Diagnosegruppe?
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ali schrieb:
solange Du nicht gleichzeitig zwei Rezepte behandelst kein Problem
es sei denn die neuen RV sähen etwas anderes vor...
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Man kann 2 Verordnungen der gleichen Diagnose parallel behandeln, wenn es zwei verschiedene Ärzte sind.
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Jan Herrmann schrieb:
Verordnungsfall meinst Du.
Man kann 2 Verordnungen der gleichen Diagnose parallel behandeln, wenn es zwei verschiedene Ärzte sind.
Und Du hast auch recht, dass wir im Moment paralell behandeln können.
Nach dem mometan wohl nicht strittigen Teil des neuen RV wird dies mit dessen in Kraft treten aber wahrscheinlich NICHT parallel möglich sein...sprich explizit ausgeschlossen sein und nur nacheinander...
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ali schrieb:
yeb lieber Jan, korrekt ich meinte Verordnungsfall.
Und Du hast auch recht, dass wir im Moment paralell behandeln können.
Nach dem mometan wohl nicht strittigen Teil des neuen RV wird dies mit dessen in Kraft treten aber wahrscheinlich NICHT parallel möglich sein...sprich explizit ausgeschlossen sein und nur nacheinander...
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Jan Herrmann schrieb:
Du kannst in die Zukunft schauen. Spiel Lotto. Wahrscheinlich wirst Du Recht behalten, aber man weiß ja bekanntlich nie. ?
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ali schrieb:
Nein, auch bei mehreren Ärzten...denn schliesslich ist Behandlungsfall an den Arzt gebunden. Also, wenn ich ein Rezept von Doc 2 innerhalb von 28 Tagen beginnen kann....
es sei denn die neuen RV sähen etwas anderes vor...
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