Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
ich hab hier im Forum mal gelesen, wenn der Patient zum Termin nicht kommt, dass man es auf das Rezept notiert und die Ausfallzeit von KK erstattet bekommt. Der Vertrag bestünde mit der KK nicht mit dem Pat. deshalb Rechnung an die KK.
Weiß jemand wer das geschrieben hat oder wo ich das Thema wiederfinden kann. Die Suchfunktion habe ich genutzt und nischt gefunden.
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
NussPli schrieb:
Hallo
ich hab hier im Forum mal gelesen, wenn der Patient zum Termin nicht kommt, dass man es auf das Rezept notiert und die Ausfallzeit von KK erstattet bekommt. Der Vertrag bestünde mit der KK nicht mit dem Pat. deshalb Rechnung an die KK.
Weiß jemand wer das geschrieben hat oder wo ich das Thema wiederfinden kann. Die Suchfunktion habe ich genutzt und nischt gefunden.
Grüße
:sunglasses:
Der Beitragsschreiber, der diese gewagte juristische Position regelmäßig vertritt, hat bislang nichts substantielles nachgelegen können. Daher ist wohl eher davon auszugehen, dass das Sachleistungsprinzip hier einen Strich durch die Rechnung macht. Mag ja sein, dass Leistung und Bezahlung in einem Vertrag mit der Kasse geregelt sind. Aber die Termine werden ja wohl nicht mit der KK gemacht. Hier tritt dann das gute alte BGB zu Tage....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Hubwieser-Gross schrieb:
wenn´s hier im Forum stand, dann muss es ja stimmen.....
:sunglasses:
Der Beitragsschreiber, der diese gewagte juristische Position regelmäßig vertritt, hat bislang nichts substantielles nachgelegen können. Daher ist wohl eher davon auszugehen, dass das Sachleistungsprinzip hier einen Strich durch die Rechnung macht. Mag ja sein, dass Leistung und Bezahlung in einem Vertrag mit der Kasse geregelt sind. Aber die Termine werden ja wohl nicht mit der KK gemacht. Hier tritt dann das gute alte BGB zu Tage....
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 11.07.13 14:42]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
:wink: ....dies schreibt und behauptet regelmäßig unser Forumsteilnehmer webpt
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 11.07.13 14:42]
Du kannst den Leistungsausfall meiner Meinung nach und nach Aussage Buchner den KK. nicht in Rechnung stellen. Hubwieser-Gross hat Recht: Du machst die Termin nicht mit den KK. sondern mit den Pat.
Du kannst aber Ausfallgebüren nach geltendem Recht dem Pat. in Rechnung stellen, da diese Ausfallgebüren ein Verdienstausfall darstellen.
Die Rechtsgrundlage ist hier der § 615 BGB.
Man sollte aber die Pat. eine Erklärung unterschreiben lassen, dass Sie über die Absagepflicht (24 h vorher) aufgeklärt wurden. Sonst kann dein Pat. (falls die Sache vor Gericht geht oder er versucht diese Rechnung bei der KK einzureichen) immer behaupten, dass er nie darüber aufgeklärt worden sei.
Der Schreiber ist wept. Ich weiß leider auch nicht wo er das in den Verträgen gelesen hat. Da wir auf der sicheren Seite sein möchten, handhaben wir es wie oben beschrieben.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NussPli schrieb:
Danke für die Aufklärung jetzt weiß ich bescheid :smile:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Freistein schrieb:
Hallo NussPli,
Du kannst den Leistungsausfall meiner Meinung nach und nach Aussage Buchner den KK. nicht in Rechnung stellen. Hubwieser-Gross hat Recht: Du machst die Termin nicht mit den KK. sondern mit den Pat.
Du kannst aber Ausfallgebüren nach geltendem Recht dem Pat. in Rechnung stellen, da diese Ausfallgebüren ein Verdienstausfall darstellen.
Die Rechtsgrundlage ist hier der § 615 BGB.
Man sollte aber die Pat. eine Erklärung unterschreiben lassen, dass Sie über die Absagepflicht (24 h vorher) aufgeklärt wurden. Sonst kann dein Pat. (falls die Sache vor Gericht geht oder er versucht diese Rechnung bei der KK einzureichen) immer behaupten, dass er nie darüber aufgeklärt worden sei.
Der Schreiber ist wept. Ich weiß leider auch nicht wo er das in den Verträgen gelesen hat. Da wir auf der sicheren Seite sein möchten, handhaben wir es wie oben beschrieben.
Mein Profilbild bearbeiten