Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Die Kommunikation ist ohnehin ziemlich schwierig, aber die 3 Kreuze will ich so nicht akzeptieren. Die Kinder haben laut Patientinaussage keine Zeit usw.
Bin etwas entnervt - wie kann ich dieses Problem (ich meine Unterschrift) an einfachsten lösen, als Leistungerbringer darf ich doch nicht im Auftrag unterschreiben, oder gibt es Ausnahmen?
Danke im voraus für sinnvolle Tipps!
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Heiland schrieb:
Hallo, habe eine ältere Südländerin in der Behandlung. Die erste Behandlung hat sie mir statt ihre Unterschrift ganz selbstverständlich mit 3 Kreuzen bestätigt, da sie weder lesen noch schreiben kann :flushed:
Die Kommunikation ist ohnehin ziemlich schwierig, aber die 3 Kreuze will ich so nicht akzeptieren. Die Kinder haben laut Patientinaussage keine Zeit usw.
Bin etwas entnervt - wie kann ich dieses Problem (ich meine Unterschrift) an einfachsten lösen, als Leistungerbringer darf ich doch nicht im Auftrag unterschreiben, oder gibt es Ausnahmen?
Danke im voraus für sinnvolle Tipps!
Wir haben in D -zig Mitbürger, die des Lesens und Schreibens nicht kundig sind.
Manche können auch nicht logiscch denken, trotzdem dürfen alle wählen.
mfg hgb :wink:
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Koestlich,
Jule
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JuleNZ schrieb:
:smile:
Koestlich,
Jule
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paracelsus65 schrieb:
das war hart - ist aber leider wahr !!!
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hgb schrieb:
Anruf bei der Kasse und klären. Wieso willst Du das nicht akzeptieren ??
Wir haben in D -zig Mitbürger, die des Lesens und Schreibens nicht kundig sind.
Manche können auch nicht logiscch denken, trotzdem dürfen alle wählen.
mfg hgb :wink:
Analphabeten unterstehen ja nicht einer Betreuung. D.h. daß in solchen Fällen das "Unterschreiben" mit Symbolen trotzdem einen rechtlich bindenden Charakter hat. Laß sie zur Sicherheit unter Zeugen (z.Bsp. Mitarbeiter/Rezeptionskraft) unterschreiben.
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chipchap schrieb:
Vermerk auf der VO: "Patientin kann nicht lesen und schreiben"
Analphabeten unterstehen ja nicht einer Betreuung. D.h. daß in solchen Fällen das "Unterschreiben" mit Symbolen trotzdem einen rechtlich bindenden Charakter hat. Laß sie zur Sicherheit unter Zeugen (z.Bsp. Mitarbeiter/Rezeptionskraft) unterschreiben.
...Kern der Kassenauskunften: Hauptsache die Unterschrift ist derart gestaltet das bei einer evt. Prüfung nicht der Eindruck entsteht es hätten zehn verschiedene Personen unterschrieben (außer es wären z.B. Unterschriften des Pflegepersonals der Seniorenresidenz o.ä.)
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Papa Alpaka schrieb:
Kurzer Anruf bei der Kasse, ggf. Vermerk auf dem Rezept - ich habe etliche Menschen in Behandlung deren Umgang mit Konventionen des Schriftverkehrs ... gewöhnungsbedürftig ist; sei es die Dame die beim ersten Unterschreiben bei einer 6er-VO den ganzen 10er-Block abwechselnd Vorname/Nachname/Vorname/Nachname/Vorname/Nachname/Vorname/Nachname/Vorname/Nachname unterschreiben _musste_ (ich wurde bei dem Versuch sie nach der ersten Unterschrift zu unterbrechen körperlich bedroht); sei es der junge Mann mit ICP dessen Unterschrift über die halbe VO reicht ohne im Wesentlichen als solche erkennbar zu sein; ...
...Kern der Kassenauskunften: Hauptsache die Unterschrift ist derart gestaltet das bei einer evt. Prüfung nicht der Eindruck entsteht es hätten zehn verschiedene Personen unterschrieben (außer es wären z.B. Unterschriften des Pflegepersonals der Seniorenresidenz o.ä.)
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mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. bitte doch nicht kriminalisieren, drei Kreuze sind keineswegs unanständig, sie finden sich z. B. im Wappen von AMSTERDAM.
mfg hgb :wink:
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paracelsus65 schrieb:
Stempelkissen und dann Fingerabdruck als Unterschrift - müsste doch auch gehen
Martina
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Es gibt ein Problem , man spricht darüber und versucht eine Lösung zu finden- so einfach ist das.
Und wenn ich hier im Forum das Wort "entnerv" benutzt habe, heisst es nicht dass dies für die Patientin gilt .
Wenn du selbstständig bist und selbst Abrechnungen machst - soll es dir bekannt sein ,das manche KK gerne Absetzungen machen. Meine letzte Absetzung war die Zuzahlung für einen Patient, der von derselben KK Befreiung erhalten hat.
Wenn das nicht nervt....
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Heiland schrieb:
Wieso denkst du dass ich sie sie respektlos behandelt habe?
Es gibt ein Problem , man spricht darüber und versucht eine Lösung zu finden- so einfach ist das.
Und wenn ich hier im Forum das Wort "entnerv" benutzt habe, heisst es nicht dass dies für die Patientin gilt .
Wenn du selbstständig bist und selbst Abrechnungen machst - soll es dir bekannt sein ,das manche KK gerne Absetzungen machen. Meine letzte Absetzung war die Zuzahlung für einen Patient, der von derselben KK Befreiung erhalten hat.
Wenn das nicht nervt....
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logoU schrieb:
Es gibt auch einige Aphasiker, die selbst ihren Namen nicht mehr schreiben können aufgrund ihrer Sprachstörung. Und dennoch sind sie mündige Bürger, und werden als solche auch behandelt. Wer weiß schon die Hintergründe des Analphabetismus deiner Patientin, aber ein wenig mehr Respekt ihr gegenüber kann man schon erwarten.
Martina
Bei ersterem regelt vieles Lebenserfahrung.
Wie schnell vergessen wir das Schulbildung - auch 2013- nicht selbstverständlich ist. Vor allem nicht für Mädchen!!!
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britta109 schrieb:
Ist es Angst vor dem Leistungserbringer, dass einige Therpeuten nicht mehr in der Lage sind angemessen zu reagieren oder ist es Überheblichkeit?
Bei ersterem regelt vieles Lebenserfahrung.
Wie schnell vergessen wir das Schulbildung - auch 2013- nicht selbstverständlich ist. Vor allem nicht für Mädchen!!!
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Meine Güte, macht doch nicht mehr Probleme, die Änderungen in 2014 werden Euch noch genug stressen!
mfg + guten Rutsch hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
1. Kasse anfragen, 2. Diagnose um Z 55 ergänzen!
Meine Güte, macht doch nicht mehr Probleme, die Änderungen in 2014 werden Euch noch genug stressen!
mfg + guten Rutsch hgb :sunglasses:
> 1. Kasse anfragen, 2. Diagnose um Z 55 ergänzen!
>
> Meine Güte, macht doch nicht mehr Probleme, die Änderungen in
> 2014 werden Euch noch genug stressen!
>
>
> mfg + guten Rutsch hgb :sunglasses:
>
wie recht du hast hgb!
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morpheus-06 schrieb:
hgb schrieb:
> 1. Kasse anfragen, 2. Diagnose um Z 55 ergänzen!
>
> Meine Güte, macht doch nicht mehr Probleme, die Änderungen in
> 2014 werden Euch noch genug stressen!
>
>
> mfg + guten Rutsch hgb :sunglasses:
>
wie recht du hast hgb!
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silvia43 schrieb:
Bitte welche Veränderungen? Hab ich was versäumt?
ab 01.07.2014 sollen die neuen HMR und der HMK in kraft treten :frowning: ....mit diversen Verschlechterungen von Prüfungen und mehr Bürokratie und vielem mehr...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo silvia,
ab 01.07.2014 sollen die neuen HMR und der HMK in kraft treten :frowning: ....mit diversen Verschlechterungen von Prüfungen und mehr Bürokratie und vielem mehr...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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mia86 schrieb:
Ich hatte auch mal so eine Patientin, die mir drei Kreuze als Unterschrift malte. Ich hab ihr dann beigebacht ihren Namen zu malen, das hat wunderbar geklappt :wink:
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morpheus-06 schrieb:
einer unserer Paties malt immer noch 3 Kreuze :smile:
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die neue schrieb:
gilt 4 Kreuze dann als Fälschung? :smile:
guten Rutsch hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
nein, das ist mit Dr. :smile:
guten Rutsch hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
versuchen die Buchstaben nachzumalen; sie winkte ab mit den Worten: "ne-e-e,kann nicht lesen".
Ich habe ihre 3 Kreuze so stehen lassen und ihren Sohn in die Praxis gebeten - er hat auf dem Rezept die empfangene Leistung bestätigt.
[bearbeitet am 09.01.14 21:41]
[bearbeitet am 10.01.14 20:15]
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Heiland schrieb:
Voraussetzung dafür ist aber -die Patientin macht mit... Ich habe ihr Name in großen Druckbuchstaben (sind ja nur 6) geschrieben und sie gebeten
versuchen die Buchstaben nachzumalen; sie winkte ab mit den Worten: "ne-e-e,kann nicht lesen".
Ich habe ihre 3 Kreuze so stehen lassen und ihren Sohn in die Praxis gebeten - er hat auf dem Rezept die empfangene Leistung bestätigt.
[bearbeitet am 09.01.14 21:41]
[bearbeitet am 10.01.14 20:15]
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich hatte das auch schon 3 oder 4x und habe mich immer bei der KK rückversichert und das Datum des Telefonates sowie den Namen des MA der KK auf der VO vermerkt. Die 3 Kreuze waren nie ein Problem. Der letzte Fall ist allerdings schon ein paar Jahre her. Ich weiß nicht, wie die Kassen das heute sehen. Bei der Absetzungswut würde ich mich immer rückversichern.
Gruß Britt
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C. DBO schrieb:
Vielleicht kann man das Therapieziel "unterschreiben lernen" in die Arbeit mit einfließen lassen. Bei drei Kreuzen hätte ich auch Sorge und würde mich absichern wollen. Mit Überheblichkeit und Respekt hat dass nichts zu tun, die Frage ist halt, ob die Abrechnungsstellen es so akzeptieren - drei Kreuze könnte ich auch selber machen.
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