WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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Bulka schrieb:
die Therapie ab. Er/sie hat volle Zuzahlung geleistet, bricht aber nach, zum Beispiel , 3x Therapie ab, möchte aber Differenz der Zuzahlung nicht abholen. Soll bei der Abrechnung der Verordnung die gesamte Zuzahlung stehen ( 6x bezahlt) oder doch anteilig ( zum Beispiel nur 3 x). Danke im voraus.
Du rechnest mit der KK die Zuzahlug für 3 Behandlungen ab, über den Rest kannst Du Dich als unerwrteten Gewinn freuen...
LG A. Korn
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Ich würde empfehlen, lass Dir die Original-Quittung zurückgeben und stell eine korrigierte Quittung aus. Die Differenz kannst Du dann mit den Trinkgeldern versteuern.
Ansonsten sollte die auf der Grundlage von § 32 SGB V eingezogene Zuzahlung in voller Höhe mit dem Vergütungsanspruch verrechnet werden.
Mir ist zwar bislang kein Urteil bekannt aber nachgrübeln mag ich darüber auch nicht.
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Andreas Nickel schrieb:
Guten Morgen,
Ich würde empfehlen, lass Dir die Original-Quittung zurückgeben und stell eine korrigierte Quittung aus. Die Differenz kannst Du dann mit den Trinkgeldern versteuern.
Ansonsten sollte die auf der Grundlage von § 32 SGB V eingezogene Zuzahlung in voller Höhe mit dem Vergütungsanspruch verrechnet werden.
Mir ist zwar bislang kein Urteil bekannt aber nachgrübeln mag ich darüber auch nicht.
Hallo, Bulka,
Du rechnest mit der KK die Zuzahlug für 3 Behandlungen ab, über den Rest kannst Du Dich als unerwrteten Gewinn freuen...
LG A. Korn
Kann man machen, aber nicht laut sagen.
Wenn der Patient irgendwann kommt, muss er natürlich den bereits bezahlten Betrag erstattet bekommen.
Theorg bietet eine wunderschöne Kontrolle über solche Vorgänge.
Wenn man die Behandlungsmenge geändert hat, ändert sich die ZZ Summe.
Dann stellen wir eine Rückzahlungsquittung aus, die in die Karteikarte kommt. Ausserdem speichert Theorg den Vorgang.
Mir ist nichts bekannt, dass wir dem Patienten hinterher schreiben oder telefonieren müssen (teure Arbeitszeit)
Wenn der nicht mehr kommt, zieht nach 3 Jahren der Verjährungsparagrah (denke ich mal, weiss es aber nicht )
Gr.
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Veronika schrieb:
Körnchen schrieb am 12.8.19 22:06:
Hallo, Bulka,
Du rechnest mit der KK die Zuzahlug für 3 Behandlungen ab, über den Rest kannst Du Dich als unerwrteten Gewinn freuen...
LG A. Korn
Kann man machen, aber nicht laut sagen.
Wenn der Patient irgendwann kommt, muss er natürlich den bereits bezahlten Betrag erstattet bekommen.
Theorg bietet eine wunderschöne Kontrolle über solche Vorgänge.
Wenn man die Behandlungsmenge geändert hat, ändert sich die ZZ Summe.
Dann stellen wir eine Rückzahlungsquittung aus, die in die Karteikarte kommt. Ausserdem speichert Theorg den Vorgang.
Mir ist nichts bekannt, dass wir dem Patienten hinterher schreiben oder telefonieren müssen (teure Arbeitszeit)
Wenn der nicht mehr kommt, zieht nach 3 Jahren der Verjährungsparagrah (denke ich mal, weiss es aber nicht )
Gr.
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Körnchen schrieb:
Hallo, Bulka,
Du rechnest mit der KK die Zuzahlug für 3 Behandlungen ab, über den Rest kannst Du Dich als unerwrteten Gewinn freuen...
LG A. Korn
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keine Briungschuld - Patient muss Betrag bei dir anfordern, dann darfst du auszahlen
Das war nicht die Frage von Bulka. Mir ist auch nicht klar wie man die Auszahlung ohne Erscheinen hinbekommen will, es sei denn man möchte auch die Bankdaten für evtl. Rücküberweisung an den Patienten erfassen.
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Andreas Nickel schrieb:
UW schrieb am 16.8.19 09:13:
keine Briungschuld - Patient muss Betrag bei dir anfordern, dann darfst du auszahlen
Das war nicht die Frage von Bulka. Mir ist auch nicht klar wie man die Auszahlung ohne Erscheinen hinbekommen will, es sei denn man möchte auch die Bankdaten für evtl. Rücküberweisung an den Patienten erfassen.
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Zoe.H schrieb:
Einfach nur mit 3 mal abrechnen. Rest auszahlen und auf der Quittung Trinkgeldkasse angeben. so kommt schon mal was zusammen und alle können dann mal chick Essen gehen.Du erwirbst dir einen großzügigen Ruf und alle sind zufrieden.
Illegal..
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Veronika schrieb:
Und dann greift der DAtenschutz.
Illegal..
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UW schrieb:
keine Briungschuld - Patient muss Betrag bei dir anfordern, dann darfst du auszahlen
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