In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Patientin Anfang Mai eine Heilmittelverordnung vom Orthopäden E-VO WS2a (ICD M41.95).
Ende Juni neue Heilmittelverordnung von der Hausärztin E-VO WS2a (ICD M41.99 / M53.99).
Eigentlich zeigt unser Programm (adad95) immer an, wenn die VO geändert werden muss, nur leider dieses Mal nicht.
Muss die VO von der Hausärztin geändert werden?
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Physio2015 schrieb:
Das leidige Thema:
Patientin Anfang Mai eine Heilmittelverordnung vom Orthopäden E-VO WS2a (ICD M41.95).
Ende Juni neue Heilmittelverordnung von der Hausärztin E-VO WS2a (ICD M41.99 / M53.99).
Eigentlich zeigt unser Programm (adad95) immer an, wenn die VO geändert werden muss, nur leider dieses Mal nicht.
Muss die VO von der Hausärztin geändert werden?
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Tempelritter schrieb:
Unterschiedlich Diagnosen, neuer Regelfall. Für ist das so in Ordnung.
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Xela schrieb:
Die VO ist absolut gesetzeskonform. Selbst bei exakt gleicher Diagnose. Gem. Par. 7 Abs. 11 HMR kann die Hausärztin gar nicht anders verordnen.
beide VO sind als EVO zu betrachten.
(Anm: Letztlich legt der Arzt fest, ab welcher Änderung des ICD10 Codes es für ihn ein neuer Regelfall ist. Es kann sein, dass der Arzt nur die dritte Stelle ändert, und damit einen neuen RV auslöst, dies muss dann aber im Einzelfall geprüft werden.Es ist zu beachten, dass der ICD10 Code "therapierelevant" geändert wurde).
VG
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FFGG schrieb:
Hallo,
beide VO sind als EVO zu betrachten.
(Anm: Letztlich legt der Arzt fest, ab welcher Änderung des ICD10 Codes es für ihn ein neuer Regelfall ist. Es kann sein, dass der Arzt nur die dritte Stelle ändert, und damit einen neuen RV auslöst, dies muss dann aber im Einzelfall geprüft werden.Es ist zu beachten, dass der ICD10 Code "therapierelevant" geändert wurde).
VG
erst einmal ein gesundes neues Jahr!
Zum Jahreswechsel kam die Absetzung der E-VO von der Hausärztin, da schon eine E-VO vom Orthopäden vorlag?!
MfG
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Widerspruch schreiben - Begründung siehe oben: neue DIagnose -> neuer Regelfall.
Versucht wird von den Kostenträgern viel...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Hallo Physio2015...
Widerspruch schreiben - Begründung siehe oben: neue DIagnose -> neuer Regelfall.
Versucht wird von den Kostenträgern viel...
Gruß
Nora
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Physio2015 schrieb:
Hallo,
erst einmal ein gesundes neues Jahr!
Zum Jahreswechsel kam die Absetzung der E-VO von der Hausärztin, da schon eine E-VO vom Orthopäden vorlag?!
MfG
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