Schluss mit eintöniger Routine
Bei Movemus erwartet dich eine
Karriere, die wirklich bewegt.
Abwechslungsreiche Arbeit und die
Freiheit, dich zu entfalten.
Was wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten: Ob Minijob
oder Vollzeit – wir passen uns an
deine Bedürfnisse an.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten:
Von normaler Krankengymnastik (KG)
über Rehasport bis zur Betreuung
im Trainingsbereich. Unsere
Patienten sind vielfältig, und du
kannst deine individuellen Stärken
voll ausspielen....
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Grüße
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Denke nicht so kompliziert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Kannst doch einfach "F" eintragen? Patient macht Urlaub, Punkt.
Denke nicht so kompliziert.
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Klonkrieger schrieb:
14 Tage Unterbrechung ohne Begründung ist klar. Pat. wünscht aber 24 Tage - Grund ist mir unbekannt. Geht sowas?
Grüße
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Die Behandlungsfrequenz darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt überschritten werden. Eine Unterschreitung kommt immer mal wieder vor ( Absagen, Feiertagen usw.) und ist abrechnungstechnisch überhaupt kein Problem.
Eine Begründung sollte bei Unterbrechungen von über 14 Tagen geschrieben werden (Krank, Ferien, auf ärztlichen Rat, mit Kürzel), eine fehlende Begründung wird aber von den Krankenkassen nicht geahndet.
Wichtig ist aber,dass die Verordnung spätestens 3 Monate bzw. 6 Monate nach Behandlungsbeginn (bei mehr als 6 Behandlungen) beendet sein muss.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Das ist völliger Quatsch.
Die Behandlungsfrequenz darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt überschritten werden. Eine Unterschreitung kommt immer mal wieder vor ( Absagen, Feiertagen usw.) und ist abrechnungstechnisch überhaupt kein Problem.
Eine Begründung sollte bei Unterbrechungen von über 14 Tagen geschrieben werden (Krank, Ferien, auf ärztlichen Rat, mit Kürzel), eine fehlende Begründung wird aber von den Krankenkassen nicht geahndet.
Wichtig ist aber,dass die Verordnung spätestens 3 Monate bzw. 6 Monate nach Behandlungsbeginn (bei mehr als 6 Behandlungen) beendet sein muss.
LG A. Korn
...
lg
EDIT: Du meintest die fehlende Begründung wird nicht geahndet, habs falsch gelesen. Hatte jetzt das fehlende Kürzel TKF im Kopf. Hatte noch keinen Kaffee, alles vor 10 ist zu früh für mich
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Secretary schrieb:
@Körnchen
Körnchen schrieb am 03.12.2024 17:45 Uhr:... eine fehlende Begründung wird aber von den Krankenkassen nicht geahndet. außer von der KKH. Oder sind die mittlerweile zur Einsicht gekommen, und halten sich an die Verträge??
...
lg
EDIT: Du meintest die fehlende Begründung wird nicht geahndet, habs falsch gelesen. Hatte jetzt das fehlende Kürzel TKF im Kopf. Hatte noch keinen Kaffee, alles vor 10 ist zu früh für mich
Hat die KKH inzwischen wegen 10 Fällen zusätzliche 400,- + Verzugszinsen und Anwaltskosten gekostet. Seitdem ist, zumindest bei uns, das Spielchen vorbei.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Das fehlende Kürzel ist genau das, was nicht geahndet werden darf. Die Kürzel sind die Begründung. Eine ausführliche Begründung war noch nie notwendig.
Hat die KKH inzwischen wegen 10 Fällen zusätzliche 400,- + Verzugszinsen und Anwaltskosten gekostet. Seitdem ist, zumindest bei uns, das Spielchen vorbei.
ich weiß, aber leider ist meine Chefin nicht so kämpferisch und wir tragen in dem Falle das Kürzel nach und reichen es nochmals ein. Kommt aber eher auch selten vor in letzter Zeit, entweder vergessen wir es einfach nicht mehr, oder die sind langsam zur Vernunft gekommen
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ich weiß, aber leider ist meine Chefin nicht so kämpferisch und wir tragen in dem Falle das Kürzel nach und reichen es nochmals ein. Kommt aber eher auch selten vor in letzter Zeit, entweder vergessen wir es einfach nicht mehr, oder die sind langsam zur Vernunft gekommen
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physiobaerbel schrieb:
Zu den Behandlungsunterbrechungen habe ich jetzt mal eine Frage. Ich bin selbst Physiotherapeutin, allerdings seit 3 Jahren krankheitsbedingt raus aus dem Beruf. Bekomme 2x/ Woche MLD 45. Heute habe ich mich mit der PI der Praxis wo ich hingehe gestritten. Bzw. habe sie gefragt warum die Daten nicht korrekt geschrieben werden. Sie müssten 2x / Woche datieren, da es so auf der VO steht. Sie würden diese sonst nicht bezahlt bekommen. Das wäre jetzt neu. Auch wenn ich krank bin oder auch die Therapeutin krank ist. Also ich kenne es so, das das einfach als Begründung auf die VO geschrieben wird. Alles andere ist Betrug für mich. Sie hat jetzt einfach ohne mein Wissen die Behandlungsfrequenz von der Ärztin ändern lassen, was ich schon sehr übergriffig finde. Meiner Meinung nach sind die ganz einfach zu faul mal eine Begründung auf die VO zu schreiben. Auf alle Fälle werde ich die Konsequenz ziehen, und mir ab Januar eine neue Praxis suchen.
Bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen wird ein "F" für Ferien oder "K" für krank zwischen die beiden Daten geschrieben. Es muß auch keine "Begründung" geschrieben werden, sondern nur einer dieser Buchstaben. Und wenn die Lady das auch nicht macht, darf ihr deswegen noch nicht mal gekürzt werden.
Ich hätte sonst ein echtes Problem, wenn ich 2 Wochen in Urlaub bin oder meine Patienten, dann haben sie nämlich immer eine Unterbrechung von mehr als 2 Wochen.
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physiobaerbel schrieb:
Recht herzlichen Dank, war ja auch meine Rede.
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die neue schrieb:
Die Antwort der PI ist Quatsch. Man kann so oft unterbrechen, wie man möchte, solange das Therapieziel erreicht wird und die VO in der vorgeschriebenen Zeit fertig wird. Die vorgeschriebene Zeit sind 3 Monate ab Therapiebeginn bei 6er-VO und 6 Monate ab Therapiebeginn für alles über 6er-VO. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen wird ein "F" für Ferien oder "K" für krank zwischen die beiden Daten geschrieben. Es muß auch keine "Begründung" geschrieben werden, sondern nur einer dieser Buchstaben. Und wenn die Lady das auch nicht macht, darf ihr deswegen noch nicht mal gekürzt werden.
Ich hätte sonst ein echtes Problem, wenn ich 2 Wochen in Urlaub bin oder meine Patienten, dann haben sie nämlich immer eine Unterbrechung von mehr als 2 Wochen.
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Die Behandlung kann in den Ausnahmefällen
a) therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
b) Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (K) und
c) Ferien bzw. Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (F)
länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden.
Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) auf dem Verordnungsblatt.
Die Beurteilung, ob durch die Dauer der Unterbrechung das Therapieziel gefährdet ist, obliegt dabei allein dem Leistungserbringer. Es muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird. Behandlungsunterbrechungen stellen keine Abweichung von der Frequenz dar. Werden die vorgenannten Regeln eingehalten, gelten die Verordnungen auch über die 12-Wochenfrist gemäß § 7 Absatz 6 HeilM-RL hinaus.
Du kannst das gesamte Vertragswerk auch selbst downloaden: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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physiobaerbel schrieb:
Recht herzlichen Dank, wollte nur noch mal auf Nummer Sicher gehen. Ich als Physiotherpeutin a.D. habe doch Ahnung, ihrer Meinung nach. Es hat sich doch soo viel geändert. Ich werde nur immer wieder unterschätzt, da ich alles nach recherchiere. Und die denken, die können mich für blöd hinstellen.
BTW, wenn du als Versicherte ein gefälschtes Datum unterschreibst, machst du dich ebenfalls strafbar. Das haben vor Jahren in Nord-Deutschland etliche GKV-Versicherten zu spüren bekommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiobaerbel Das mit der Frequenzen unterschreiten war noch nie ein Problem. Und dafür Urkundefälschung betreiben?
BTW, wenn du als Versicherte ein gefälschtes Datum unterschreibst, machst du dich ebenfalls strafbar. Das haben vor Jahren in Nord-Deutschland etliche GKV-Versicherten zu spüren bekommen.
Deshalb bestehe ich morgen darauf, die Daten nochmals zu kontrollieren. Ich habe auch schon mehrmals daruf hingewiesen, das die Daten mit Kuli und nicht mit Bleistift geschrieben. Könnte ich ja eigentlich mal übergriffig werden, und das Datum selbst rein schreiben?! Nein mache ich nicht.
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physiobaerbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Deshalb bestehe ich morgen darauf, die Daten nochmals zu kontrollieren. Ich habe auch schon mehrmals daruf hingewiesen, das die Daten mit Kuli und nicht mit Bleistift geschrieben. Könnte ich ja eigentlich mal übergriffig werden, und das Datum selbst rein schreiben?! Nein mache ich nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiobaerbel Warum würdest du nicht selbst datieren? Machen meine Patienten manchmal auch (sogar inkl. Leistungskürzel). Spart mir wieder Arbeit .😂😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiobaerbel Dann haue die PI mal § 7 Abs 3a des Bundesrahmenvertrags um die Ohren!
(3a) Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
Die Behandlung kann in den Ausnahmefällen
a) therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
b) Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (K) und
c) Ferien bzw. Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (F)
länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden.
Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) auf dem Verordnungsblatt.
Die Beurteilung, ob durch die Dauer der Unterbrechung das Therapieziel gefährdet ist, obliegt dabei allein dem Leistungserbringer. Es muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird. Behandlungsunterbrechungen stellen keine Abweichung von der Frequenz dar. Werden die vorgenannten Regeln eingehalten, gelten die Verordnungen auch über die 12-Wochenfrist gemäß § 7 Absatz 6 HeilM-RL hinaus.
Du kannst das gesamte Vertragswerk auch selbst downloaden: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Danke
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Nur eine Regel gibt es, eine VO mit bis zu 6 Behandlungen verliert 3 Monate nach der erste Behandlung sein Gültigkeit. Eine VO mit mehr als 6 Behandlungen analog nach 6 Monate.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@LukiLulu ganz simpel, es gibt keine Höchstgrenze für die Unterbrechung. Weder für die Anzahl noch der Dauer der Unterbrechungen.
Nur eine Regel gibt es, eine VO mit bis zu 6 Behandlungen verliert 3 Monate nach der erste Behandlung sein Gültigkeit. Eine VO mit mehr als 6 Behandlungen analog nach 6 Monate.
Vielen Dank für Auskunft...
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LukiLulu schrieb:
Ok...nächdte und letzte frage:so einmal F für pat..dann 2 Behandlungen dann F für PT auf dem selben patientenrezept..sollte machbar sein da ja nichts steht...oder?
Vielen Dank für Auskunft...
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Sabine Rabbel schrieb:
Ja, wäre okay so. Bei F und K muss auch nicht dazugeschrieben werden, wer im Urlaub oder krank war.
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LukiLulu schrieb:
Hallo, hab mal RV nochmal angeschaut..werde leider nicht schlau draus...aber wie lange darf man "Ferienunterbrechung" an Tagen machen? Also bis wann muss die späteste Behandlung nach den Ferien wieder begonnen werden..
Danke
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