Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Gesundheitszentrum auf dem Campus
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hab aktuell nen Versicherungswechsel von ner PKV zur GKV, Stichtag 1.9.16. 6 von 10 verordneten Behandlungen sind erbracht.
Ich denke, daß die PKV nur Behandlungen bis 31.8. erstatten wird und ich im Sinne des Patienten dann abrechnen muß.
Liege ich da falsch?
Grüße
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radames schrieb:
moin,
hab aktuell nen Versicherungswechsel von ner PKV zur GKV, Stichtag 1.9.16. 6 von 10 verordneten Behandlungen sind erbracht.
Ich denke, daß die PKV nur Behandlungen bis 31.8. erstatten wird und ich im Sinne des Patienten dann abrechnen muß.
Liege ich da falsch?
Grüße
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radames schrieb:
alles klar, danke euch!
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therapeutin schrieb:
hauptsache er kommt mit der Mindestbehandlungszeit klar :smile: da habe ich schon lustige Sachen erlebt :wink:
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Heike Nissel schrieb:
Ich hatte den Fall bei der Tochter einer Patientin.Die Verordnung galt vollständig, weil Ausstellungsdatum (gerade)noch in der PKV-Zeit lag.Sie hatte angefragt und eine positive Antwort bekommen.Die Verordnung war noch umfangreicher als die deines Patienten.8xKG, 8xMT,8xSegmentmassage (bewußt von mir ausgeschrieben..)L.G. :blush:
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therapeutin schrieb:
im Endeffekt ist es ja egal,er muss die Rechnung ja bezahlen und es ist egal, ob die PKV alles bezahlt oder nicht...
:thumbsup:
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Norbert Meyer schrieb:
sowas sollte hier nicht geschrieben stehen .....bewusst ausgeschrieben........ "Feind liest mit
:thumbsup:
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therapeutin schrieb:
das ist korrekt.
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Alfred Kramer schrieb:
hatte auch schon den Fall, dass die letzten Termine nach dem Kassenwechsel lagen, hat mich aber nie interessiert und wurde den Leuten fast immer von ihrer PKV erstattet. Und wieder mal zerbrechen wir uns unsere Köpfe über die Probleme anderer! :sunglasses:
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Tempelritter schrieb:
würde ich so machen. Danach mit einem GKV- RZ weiter behandeln, wenn notwendig.
Sehr dürftig, dass der Pat. dies nicht längst geklärt und dir präsentiert hat. PKV handhaben dies geradezu stiefmütterlich bis grosszügig- muss der Pat. aus seiner Sicht klären.
Dir liegt eine PKV- VO über 10 x vor, womit sich hart betrachtet für dich doch eigentlich nichts klären muss ( bis auf das bevorstehende evtl. Drama, dass der Pat. von gänzlich anderen Zahlungsabwendungsgründen ausging ).
Im GKV- Fall, wenn Pat. wechseln würde, ergäbe sich per Automatismus, dass die " Erstkasse " den Behandlungsfall bei PT wie verordnet zahlt, denn Heilmittelleistungen sind " eine geschlossene Einheit und nicht trennbar ".
Das PKV- System funktioniert insofern anders als es auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles abstellt ( mitunter Jahre zahlen muss ). Nun nicht klassisch üblich im PT- Segment, deine PKV- Pat. sicherlich mal so langsam in die Klärungsspur wechseln müsste.
Gedanklich in etwa, dass z.B. bei BG- Fällen genau die gesamten Auswirkung/ Behandlungs- und sonstige Kosten insofern bei der BG bleiben- sozusagen fallbezogen sogar lebenslang. Wird von den PKV- en garnicht gern gehört/ gehandhabt. Dürfte in deinem Fall Sache der Pat. sein ihre Rechte usw. zu prüfen usw..
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webpt schrieb:
...Ich denke, daß die PKV nur Behandlungen bis 31.8. erstatten wird und ich im Sinne des Patienten dann abrechnen muß. ...
Sehr dürftig, dass der Pat. dies nicht längst geklärt und dir präsentiert hat. PKV handhaben dies geradezu stiefmütterlich bis grosszügig- muss der Pat. aus seiner Sicht klären.
Dir liegt eine PKV- VO über 10 x vor, womit sich hart betrachtet für dich doch eigentlich nichts klären muss ( bis auf das bevorstehende evtl. Drama, dass der Pat. von gänzlich anderen Zahlungsabwendungsgründen ausging ).
Im GKV- Fall, wenn Pat. wechseln würde, ergäbe sich per Automatismus, dass die " Erstkasse " den Behandlungsfall bei PT wie verordnet zahlt, denn Heilmittelleistungen sind " eine geschlossene Einheit und nicht trennbar ".
Das PKV- System funktioniert insofern anders als es auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles abstellt ( mitunter Jahre zahlen muss ). Nun nicht klassisch üblich im PT- Segment, deine PKV- Pat. sicherlich mal so langsam in die Klärungsspur wechseln müsste.
Gedanklich in etwa, dass z.B. bei BG- Fällen genau die gesamten Auswirkung/ Behandlungs- und sonstige Kosten insofern bei der BG bleiben- sozusagen fallbezogen sogar lebenslang. Wird von den PKV- en garnicht gern gehört/ gehandhabt. Dürfte in deinem Fall Sache der Pat. sein ihre Rechte usw. zu prüfen usw..
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