Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
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direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
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Was dich bei uns erwartet:
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P...
Ich komme nun in den "Genuss", dass ein Patient nach Mahnungen, Online- Mahnverfahren und zu guter Letzt Vollstreckungsbescheid immer noch nicht zahlt oder sich meldet.
Hatte jmd. von euch schon einmal solch einen Fall?
Der Zechpreller hat den Titel nun schon einige Wochen vorliegen- wende ich mich jetzt direkt an einen Gerichtsvollzieher? Das zuständige Mahngericht ist jetzt nicht mehr zuständig, sondern das örtliche...
Habt ihr euer Geld denn bekommen?
Ich hätte nicht gedacht, dass es soweit kommt und es nervt sehr.
Ich wäre dankbar für einen Erfahrungsaustausch.
Danke :thumbsdown:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen, heute mal anonym:
Ich komme nun in den "Genuss", dass ein Patient nach Mahnungen, Online- Mahnverfahren und zu guter Letzt Vollstreckungsbescheid immer noch nicht zahlt oder sich meldet.
Hatte jmd. von euch schon einmal solch einen Fall?
Der Zechpreller hat den Titel nun schon einige Wochen vorliegen- wende ich mich jetzt direkt an einen Gerichtsvollzieher? Das zuständige Mahngericht ist jetzt nicht mehr zuständig, sondern das örtliche...
Habt ihr euer Geld denn bekommen?
Ich hätte nicht gedacht, dass es soweit kommt und es nervt sehr.
Ich wäre dankbar für einen Erfahrungsaustausch.
Danke :thumbsdown:
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Kitane schrieb:
Geht es um einen Privatpatienten? Dann kannst du versuchen rauszufinden, ob er das Geld von seiner PKV bekommen hat, wenn ja kannst du ihn wegen Betruges noch anzeigen. Würde ich machen und den Gerichtsvollzieher einschalten. Hatte i h auch vor einigen Jahren mir einer Geschäftsfrau es ging um 1600 DM und es wurde u.a der neue Fernseher gepfändet und ich bekam mein Geld. Die Gebühren musste sie auch alle tragen und ich meine mich erinnern zu können, dass ihre PKV sie rausgeworfen hat. Viel Erfolg
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Nola schrieb:
Wie findest du den raus ob er das Geld von der PKV bekommen hat?
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Kitane schrieb:
Bei mir müssen alle Pat im Vorfeld eine Anmeldung ausfüllen , darin steht auch welche Versicherung sie haben ob beihilfebeeechtigt oder nicht. Die Pat tragen dann ein z.b. DKV oder Continentale . Meistens steht es auch oben auf dem Privatrezepet. Wenn nicht ruf die Arztpraxis an die geben mir immer Auskunft. So und dann würde ich die PKV anrufen und mein Anliegen schildern. Habe ich schon einige Male gemacht. Manchmal verweisen sie auf den Datenschutz aber ein räuspern oder ähnliches ist auch auch eine Antwort. Viel Glück
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Papa Alpaka schrieb:
"...ich darf Ihnen nicht sagen das die Rechnung uns bereits vorliegt..." ;)
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Udo schrieb:
... Schreiben kann man vielleicht! Mir hat vor 10 Jahren mal eine PKV auf Nachfrage geantwortet: Nein, Herr XyZ ist schon seit 18 Monaten nicht mehr bei uns versichert. Hab auch fast alles durchgezogen (außer Gerichtsvollzieher) hab bis heute nix gekriegt.
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Roxx schrieb:
Du kannst jetzt mit Deinem Titel beim örtlichen Gericht die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beantragen, früher "Offenbarungseid" genannt. Es gibt verschiedene Verfahren, die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung durchzusetzen: 1) Terminbestimmung durch das Gericht, 2) Durchführung der Eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher, 3) Beantragung der Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Bei der Eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner dann ein Vermögensverzeichnis ausfüllen, aus welchem ersichtlich wird, ob bzw. wo Geld zu holen ist. Viel Glück!
Dann kannst du versuchen rauszufinden, ob er das Geld von seiner PKV bekommen hat, wenn ja kannst du ihn wegen Betruges noch anzeigen.
Sorry, aber das ist echt Unsinn. Es geht hier um einen zivilrechtlichen Anspruch. Was soll da etwas aus dem StGB bringen?
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 9.9.16 13:42:
Dann kannst du versuchen rauszufinden, ob er das Geld von seiner PKV bekommen hat, wenn ja kannst du ihn wegen Betruges noch anzeigen.
Sorry, aber das ist echt Unsinn. Es geht hier um einen zivilrechtlichen Anspruch. Was soll da etwas aus dem StGB bringen?
Manchmal verweisen sie auf den Datenschutz aber ein räuspern oder ähnliches ist auch auch eine Antwort. Viel Glück
Naja, Du legst ja offensichtlich auch keinen Wert auf Datenschutz, denn sonst würdest Du der Kasse nicht eröffnen, dass der Kunde bei Dir Patient ist.
Und was soll nun passieren, wenn Du diese Info hast???
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 10.9.16 10:22:
Manchmal verweisen sie auf den Datenschutz aber ein räuspern oder ähnliches ist auch auch eine Antwort. Viel Glück
Naja, Du legst ja offensichtlich auch keinen Wert auf Datenschutz, denn sonst würdest Du der Kasse nicht eröffnen, dass der Kunde bei Dir Patient ist.
Und was soll nun passieren, wenn Du diese Info hast???
Du kannst jetzt mit Deinem Titel beim örtlichen Gericht die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beantragen, früher "Offenbarungseid" genannt. Es gibt verschiedene Verfahren, die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung durchzusetzen: 1) Terminbestimmung durch das Gericht, 2) Durchführung der Eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher, 3) Beantragung der Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Bei der Eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner dann ein Vermögensverzeichnis ausfüllen, aus welchem ersichtlich wird, ob bzw. wo Geld zu holen ist. Viel Glück!
Leute... macht es nicht so kompliziert. Du beantragst einfach beim Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung und wenn diese fruchtlos ist, dann die Abgabe der EV. Wenn der Schuldner vorher schon die GV abgegeben hat, dann kannst Du Dir ein Verzeichnis des Vermögens anfordern... Geld gibt es dann aber meist nicht.
Ach ja... den Brief adressierst Du an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim AG, wo der Schuldner wohnt.
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Wonderwoman schrieb:
das Chamäleon schrieb am 10.9.16 16:05:
Du kannst jetzt mit Deinem Titel beim örtlichen Gericht die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beantragen, früher "Offenbarungseid" genannt. Es gibt verschiedene Verfahren, die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung durchzusetzen: 1) Terminbestimmung durch das Gericht, 2) Durchführung der Eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher, 3) Beantragung der Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Bei der Eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner dann ein Vermögensverzeichnis ausfüllen, aus welchem ersichtlich wird, ob bzw. wo Geld zu holen ist. Viel Glück!
Leute... macht es nicht so kompliziert. Du beantragst einfach beim Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung und wenn diese fruchtlos ist, dann die Abgabe der EV. Wenn der Schuldner vorher schon die GV abgegeben hat, dann kannst Du Dir ein Verzeichnis des Vermögens anfordern... Geld gibt es dann aber meist nicht.
Ach ja... den Brief adressierst Du an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim AG, wo der Schuldner wohnt.
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Kitane schrieb:
Die Kasse weiß doch sowieso, dass der Pat bei mir in Behandlung war, wenn ihr die Rechnung vorliegt. Wenn ich weiß, dass die Kasse bezahlt hat und der Pat das Geld für was anderes verpulvert hat ist es eindeutig Betrug .
Die Kasse weiß doch sowieso, dass der Pat bei mir in Behandlung war, wenn ihr die Rechnung vorliegt. Wenn ich weiß, dass die Kasse bezahlt hat und der Pat das Geld für was anderes verpulvert hat ist es eindeutig Betrug .
Warum ist das Betrug? Der Versicherte kann mit seinem Geld machen was er will.
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Tempelritter schrieb:
Kitane schrieb am 13.9.16 07:43:
Die Kasse weiß doch sowieso, dass der Pat bei mir in Behandlung war, wenn ihr die Rechnung vorliegt. Wenn ich weiß, dass die Kasse bezahlt hat und der Pat das Geld für was anderes verpulvert hat ist es eindeutig Betrug .
Warum ist das Betrug? Der Versicherte kann mit seinem Geld machen was er will.
Die Kasse weiß doch sowieso, dass der Pat bei mir in Behandlung war, wenn ihr die Rechnung vorliegt. Wenn ich weiß, dass die Kasse bezahlt hat und der Pat das Geld für was anderes verpulvert hat ist es eindeutig Betrug .
Falsch!!! Niemand ist verpflichtet, seiner KK die Rechnungen einzureichen. Wenn das nicht passiert ist, hast Du gegen Datenschutz und Vertraulichkeit verstoßen.
Und Dir hilft es gar nichts, wenn Du weißt, dass ein Patient das Kassengeld für was anderes ausgibt. Das Eine hat mit dem Anderen gar nichts zu tun, sondern befriedigt nur den Rachegedanken "Ui... das Schwein hat mein Geld für einen neuen Fernseher ausgegeben.!.
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 13.9.16 07:43:
Die Kasse weiß doch sowieso, dass der Pat bei mir in Behandlung war, wenn ihr die Rechnung vorliegt. Wenn ich weiß, dass die Kasse bezahlt hat und der Pat das Geld für was anderes verpulvert hat ist es eindeutig Betrug .
Falsch!!! Niemand ist verpflichtet, seiner KK die Rechnungen einzureichen. Wenn das nicht passiert ist, hast Du gegen Datenschutz und Vertraulichkeit verstoßen.
Und Dir hilft es gar nichts, wenn Du weißt, dass ein Patient das Kassengeld für was anderes ausgibt. Das Eine hat mit dem Anderen gar nichts zu tun, sondern befriedigt nur den Rachegedanken "Ui... das Schwein hat mein Geld für einen neuen Fernseher ausgegeben.!.
Manch einer kann dann plötzlich ganz schnell zahlen wenn strafrechtliche Konsequenzen drohen.
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mbone schrieb:
Den Pat. wg. Betrug anzeigen.
Manch einer kann dann plötzlich ganz schnell zahlen wenn strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Die Kasse weiß doch sowieso, dass der Pat bei mir in Behandlung war, wenn ihr die Rechnung vorliegt. Wenn ich weiß, dass die Kasse bezahlt hat und der Pat das Geld für was anderes verpulvert hat ist es eindeutig Betrug .
Warum ist das Betrug? Der Versicherte kann mit seinem Geld machen was er will.
Nunja... mache Kolleginnen oder Kollegen können auch nicht zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden.
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 13.9.16 07:57:
Kitane schrieb am 13.9.16 07:43:
Die Kasse weiß doch sowieso, dass der Pat bei mir in Behandlung war, wenn ihr die Rechnung vorliegt. Wenn ich weiß, dass die Kasse bezahlt hat und der Pat das Geld für was anderes verpulvert hat ist es eindeutig Betrug .
Warum ist das Betrug? Der Versicherte kann mit seinem Geld machen was er will.
Nunja... mache Kolleginnen oder Kollegen können auch nicht zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden.
Den Pat. wg. Betrug anzeigen.
Manch einer kann dann plötzlich ganz schnell zahlen wenn strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ach bitte nicht wieder so einen Unsinn, der unsere Justiz nur mit weiterem Quark belastet.
Der Vollstreckungstitel ist da und nun sollte damit weitergemacht werden.
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Wonderwoman schrieb:
mbone schrieb am 13.9.16 10:52:
Den Pat. wg. Betrug anzeigen.
Manch einer kann dann plötzlich ganz schnell zahlen wenn strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ach bitte nicht wieder so einen Unsinn, der unsere Justiz nur mit weiterem Quark belastet.
Der Vollstreckungstitel ist da und nun sollte damit weitergemacht werden.
Den Pat. wg. Betrug anzeigen.
Manch einer kann dann plötzlich ganz schnell zahlen wenn strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ach bitte nicht wieder so einen Unsinn, der unsere Justiz nur mit weiterem Quark belastet.
Der Vollstreckungstitel ist da und nun sollte damit weitergemacht werden.
Das ist kein Unsinn!
Unsere Justiz ist auch dafür da um Recht und Gesetz durchzusetzen.
Wenn jemand seine Rechnung nicht bezahlt ist das nichts anderes als zechprellerei .
Diese Leute machen so etwas dann auch nicht nur einmal sondern öfters. Wenn die insolvent sind ist über den Gerichtsvollzieher eh nix mehr zu holen.
Kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren wegen Betrugs drohen ernsthafte Konsequenzen.
Und plötzlich ist es wieder möglich seine Rechnung zu zahlen......... alles schon durchexerziert. Das funktioniert !
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mbone schrieb:
Wonderwoman schrieb am 13.9.16 10:55:
mbone schrieb am 13.9.16 10:52:
Den Pat. wg. Betrug anzeigen.
Manch einer kann dann plötzlich ganz schnell zahlen wenn strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ach bitte nicht wieder so einen Unsinn, der unsere Justiz nur mit weiterem Quark belastet.
Der Vollstreckungstitel ist da und nun sollte damit weitergemacht werden.
Das ist kein Unsinn!
Unsere Justiz ist auch dafür da um Recht und Gesetz durchzusetzen.
Wenn jemand seine Rechnung nicht bezahlt ist das nichts anderes als zechprellerei .
Diese Leute machen so etwas dann auch nicht nur einmal sondern öfters. Wenn die insolvent sind ist über den Gerichtsvollzieher eh nix mehr zu holen.
Kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren wegen Betrugs drohen ernsthafte Konsequenzen.
Und plötzlich ist es wieder möglich seine Rechnung zu zahlen......... alles schon durchexerziert. Das funktioniert !
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Helmut Fromberger schrieb:
Bullshit. Wenn einer kein Geld hat, dann wird auch eine Anzeige nicht zur wundersamen Geldvermehrung beitragen.
Bullshit. Wenn einer kein Geld hat, dann wird auch eine Anzeige nicht zur wundersamen Geldvermehrung beitragen.
Ich hatte den Fall dass eben einer privatinsolvent war, seine Frau aber eine Apotheke besitzt. Er selbst hatte natürlich nichts, kam aber im fetten BMW zur Gerichtsverhandlung.
Nach dem Urteil das auf eine Bewährungsstrafe hinauslief incl. einer evtl 3monatigen Haft bei Nichtbezahlen des fehlenden Geldes war das Geld plötzlich auf dem Konto!
Abgesehen davon geht auch um sowas wie Gerechtigkeit. Leute den immer alles durchgeht werden immer wieder betrügen oder andere um ihr Geld bringen.
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mbone schrieb:
Helmut Fromberger schrieb am 13.9.16 14:21:
Bullshit. Wenn einer kein Geld hat, dann wird auch eine Anzeige nicht zur wundersamen Geldvermehrung beitragen.
Ich hatte den Fall dass eben einer privatinsolvent war, seine Frau aber eine Apotheke besitzt. Er selbst hatte natürlich nichts, kam aber im fetten BMW zur Gerichtsverhandlung.
Nach dem Urteil das auf eine Bewährungsstrafe hinauslief incl. einer evtl 3monatigen Haft bei Nichtbezahlen des fehlenden Geldes war das Geld plötzlich auf dem Konto!
Abgesehen davon geht auch um sowas wie Gerechtigkeit. Leute den immer alles durchgeht werden immer wieder betrügen oder andere um ihr Geld bringen.
Also lass solch Ratschläge einfach... :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
Das ist sowas von Unsinn... Du musst für einen Betrug Vorsatz nachweisen und das ist in diesem Fall regelmäßig nicht möglich. Deshalb verstopfen solch dämlichen Anzeigen, die einem persönlich auch rein gar nichts bringen, unsere Justiz.
Also lass solch Ratschläge einfach... :thumbsup:
Bullshit. Wenn einer kein Geld hat, dann wird auch eine Anzeige nicht zur wundersamen Geldvermehrung beitragen.
Ich hatte den Fall dass eben einer privatinsolvent war, seine Frau aber eine Apotheke besitzt. Er selbst hatte natürlich nichts, kam aber im fetten BMW zur Gerichtsverhandlung.
Nach dem Urteil das auf eine Bewährungsstrafe hinauslief incl. einer evtl 3monatigen Haft bei Nichtbezahlen des fehlenden Geldes war das Geld plötzlich auf dem Konto!
Abgesehen davon geht auch um sowas wie Gerechtigkeit. Leute den immer alles durchgeht werden immer wieder betrügen oder andere um ihr Geld bringen.
Wer soll das glauben? Privatinsolvente sind kaum privat versichert. Und dann 3-Monate Haft bei Nichtbezahlen... wem willst Du das hier weismachen. Schuldenturm war früher mal... es wird niemand eingesperrt, weil er was nicht bezahlen kann.
Totaler Bullshit... Sorry.
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Wonderwoman schrieb:
mbone schrieb am 13.9.16 17:16:
Helmut Fromberger schrieb am 13.9.16 14:21:
Bullshit. Wenn einer kein Geld hat, dann wird auch eine Anzeige nicht zur wundersamen Geldvermehrung beitragen.
Ich hatte den Fall dass eben einer privatinsolvent war, seine Frau aber eine Apotheke besitzt. Er selbst hatte natürlich nichts, kam aber im fetten BMW zur Gerichtsverhandlung.
Nach dem Urteil das auf eine Bewährungsstrafe hinauslief incl. einer evtl 3monatigen Haft bei Nichtbezahlen des fehlenden Geldes war das Geld plötzlich auf dem Konto!
Abgesehen davon geht auch um sowas wie Gerechtigkeit. Leute den immer alles durchgeht werden immer wieder betrügen oder andere um ihr Geld bringen.
Wer soll das glauben? Privatinsolvente sind kaum privat versichert. Und dann 3-Monate Haft bei Nichtbezahlen... wem willst Du das hier weismachen. Schuldenturm war früher mal... es wird niemand eingesperrt, weil er was nicht bezahlen kann.
Totaler Bullshit... Sorry.
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Leni C. schrieb:
Wonderwoman , erklär mir mal wieso ein PP nicht in die Privatinsolvenz schlittern kann ? Und bei Nichtbezahlen kann man auch alternativ die Strafe absitzen müssen. Ob es da von der Höhe irgendeiner Summe abhängig ist weiß ich nicht , aber definitiv möglich .
Du musst dich nicht entschuldigen.
Jeder redet und schreibt halt so wie er/sie kann. Das ist schon ok.
Was den Typ mit dem BMW anbelangt. Das war tatsächlich kein Privatpatient, sondern ein Vertreter der der Praxis Geld schuldete, aber eben schon zum Zeitpunkt als er ein Geschäft mit der Praxis machte einen Offenbarungseid geleistet hatte...alles weitere :s.o.
Dass ein PP insolvent sein kann habe ich aber auch erlebt.
Ein Handwerker der sich und seine ganze Familie in der Praxis behandeln lies und nie seine Rechnungen zahlte. Es kamen immer tausend Entschuldigungen und Gründe weshalb noch keine Zahlung erfolgte......und irgendwann stand in der Zeitung dass eben dieser Handwerksbetrieb insolvent sei.
Der Pat. incl. Familie waren ab dem Zeitpunkt auch nicht mehr erreichbar....
Damals haben wir viel falsch gemacht, aber man lernt aus seinen Fehlern
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mbone schrieb:
@ Wonderwoman
Du musst dich nicht entschuldigen.
Jeder redet und schreibt halt so wie er/sie kann. Das ist schon ok.
Was den Typ mit dem BMW anbelangt. Das war tatsächlich kein Privatpatient, sondern ein Vertreter der der Praxis Geld schuldete, aber eben schon zum Zeitpunkt als er ein Geschäft mit der Praxis machte einen Offenbarungseid geleistet hatte...alles weitere :s.o.
Dass ein PP insolvent sein kann habe ich aber auch erlebt.
Ein Handwerker der sich und seine ganze Familie in der Praxis behandeln lies und nie seine Rechnungen zahlte. Es kamen immer tausend Entschuldigungen und Gründe weshalb noch keine Zahlung erfolgte......und irgendwann stand in der Zeitung dass eben dieser Handwerksbetrieb insolvent sei.
Der Pat. incl. Familie waren ab dem Zeitpunkt auch nicht mehr erreichbar....
Damals haben wir viel falsch gemacht, aber man lernt aus seinen Fehlern
Wonderwoman , erklär mir mal wieso ein PP nicht in die Privatinsolvenz schlittern kann ? Und bei Nichtbezahlen kann man auch alternativ die Strafe absitzen müssen. Ob es da von der Höhe irgendeiner Summe abhängig ist weiß ich nicht , aber definitiv möglich .
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich geschrieben habe, dass ein PP nicht in die Insolvenz kann. Hmmm...
Das man eine Geldschuld im Zivilrecht alternativ absitzen kann, halte ich für ein Gerücht. Der Schuldturm wurde meines Wissen kurz nach dem Mittelalter abgeschafft.
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Wonderwoman schrieb:
Leni C. schrieb am 14.9.16 11:39:
Wonderwoman , erklär mir mal wieso ein PP nicht in die Privatinsolvenz schlittern kann ? Und bei Nichtbezahlen kann man auch alternativ die Strafe absitzen müssen. Ob es da von der Höhe irgendeiner Summe abhängig ist weiß ich nicht , aber definitiv möglich .
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich geschrieben habe, dass ein PP nicht in die Insolvenz kann. Hmmm...
Das man eine Geldschuld im Zivilrecht alternativ absitzen kann, halte ich für ein Gerücht. Der Schuldturm wurde meines Wissen kurz nach dem Mittelalter abgeschafft.
Aber durch einsitzen Schulden absitzen? Das ist lustig.....und gibt es nicht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Man kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung einen Haftbefehl beantragen wenn es darum geht dass man den Schuldner bei erfolglosen Pfändungsversuchen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwingen will. Dass muss man aber als Gläubiger auch bezahlen......
Aber durch einsitzen Schulden absitzen? Das ist lustig.....und gibt es nicht.
Aber ich kann zivilrechtlich Leute wegen Betrugs rankriegen. Und ich seh nicht ein wieso jemand einfach davonkommen soll wenn z.b.offensichtlich ist, dass derjenige es darauf angelegt hat meine Leistung in Anspruch zu nehmen dabei aber schon absehen konnte dass er nicht zahlungsfähig ist.
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mbone schrieb:
Selbstverständlich gibt es keinen schuldturm mehr.
Aber ich kann zivilrechtlich Leute wegen Betrugs rankriegen. Und ich seh nicht ein wieso jemand einfach davonkommen soll wenn z.b.offensichtlich ist, dass derjenige es darauf angelegt hat meine Leistung in Anspruch zu nehmen dabei aber schon absehen konnte dass er nicht zahlungsfähig ist.
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therapeutin schrieb:
natürlich der Gerichtsvollzieher...die Frage ist: ist bei dem überhaupt was zu holen :unamused:
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