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Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
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dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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wir haben eine Patientin, die am 29.1.24 bei uns KG (8101) über die BG begonnen hat.
Durch Zufall wurde heute festgestellt, dass sie seit Anfang Januar bereits mit einem BG-Rezept (8101) und gleicher Diagnose in einer anderen Physiopraxis ist. Beides ist für den gleichen Unfallhergang.
Wie läuft das hier mit der Abrechnung? Bekommen wir da überhaupt unsere Leistungen bezahlt?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Horatio72 schrieb:
naja. ich denke mal das 1 Rezept davon ungültig ist. Wenn ein BG Rezept 10er im Januar angefangen wurde kann es bei 3 mal wö. ja nicht bis zum 29. 1 fertig sein. Dann hat Praxis 1 quasi das Problem das es die Fristen nicht eingehalten hat. Bzw sollte der Arzt wissen das er noch kein 2. ausstellen darf wenn das erste noch nicht fertig sein kann und das 2. NICHT im vorgegebenen Zeitraum angefangen werde kann.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Ist nicht unser Problem. Wir haben weder einen Kontroll- noch einen Prüfungspflicht über unseren eigenen Praxis hinaus. Wie soll das faktisch gehen? Das hat das BSG schon in einem Uralt-Urteil festgestellt.
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich habe ja auch nicht behauptet das die unser Problem ist. Faktisch ist aber nur eine Richtig. Ich hatte es letztens ähnlich mit einem Pat. der bei der 2. Sitzung schon ein neues dabei hatte weil es den Doc halt nicht juckte. Nach Anruf bei der BG wurde mir gesagt das es ungültig ist und er ein neues ausstellen muss.
In diesem Fall könnte die 2. VO aufgrund der Fristen ungültig werden (sic). Sie ist aber nicht grundsätzlich aufgrund der frühen Ausstellung ungültig.
Weder in unserem Vertrag noch in den Handlungsweise für die BG-Ärzte findet man dazu eine Vorschrift. Hier hat m. E. wohl der BG-Sachbearbeiter sich ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt. Wir haben ein solche Konstellation durchaus schon gehabt und auch bezahlt bekommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 DAS ist aber eine andere Situation als hier geschildert.
In diesem Fall könnte die 2. VO aufgrund der Fristen ungültig werden (sic). Sie ist aber nicht grundsätzlich aufgrund der frühen Ausstellung ungültig.
Weder in unserem Vertrag noch in den Handlungsweise für die BG-Ärzte findet man dazu eine Vorschrift. Hier hat m. E. wohl der BG-Sachbearbeiter sich ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt. Wir haben ein solche Konstellation durchaus schon gehabt und auch bezahlt bekommen.
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idefix- schrieb:
Du hast ein BG Rezept über KG, wenn du in den vorgegebenen Zeiten die Behandlung begonnen hast und keine längeren Unterbrechungen da sind. Dann muss die BG zahlen. Du bist nicht verpflichtet den Pat. zu fragen ob er schon in einer anderen Praxis in Behandlung ist. Sollte die BG nicht zahlen, eben aus diesem Grund, dann bekommt der Pat. eine Privatrechnung und fertig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@idefix- Hätte ich jetzt auch so gelöst, aber mein Chef meinte, dass sie ja bestimmt nicht böswillig gehandelt hat und erlässt ihr dann die Rechnung...
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idefix- schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ok nicht böswillig, aber sie wusste genau, dass sie mit zwei Rezepten in verschiedenen Praxen gleichzeitig ist, also für mich Vorsatz, also Rechnung. Wenn dein Chef dann wirklich auf das Geld verzichten will, ist er ja nett, aber nicht geschäftstüchtig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben eine Patientin, die am 29.1.24 bei uns KG (8101) über die BG begonnen hat.
Durch Zufall wurde heute festgestellt, dass sie seit Anfang Januar bereits mit einem BG-Rezept (8101) und gleicher Diagnose in einer anderen Physiopraxis ist. Beides ist für den gleichen Unfallhergang.
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War ein Arbeitsunfall - da werde ich besser versorgt.
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Halbtitan schrieb:
Naja der Patient denkt sich:
War ein Arbeitsunfall - da werde ich besser versorgt.
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Leni C. schrieb:
Ich kann mir vorstellen daß zumindest der , der das Rezept zuerst zur Abrechnung gibt , bezahlt wird . Bei dem zweiten bin ich mir echt nicht sicher . Wie kommt ein Patient denn auf die Idee , parallel in zwei Praxen zu gehen ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wie solltest du so etwas kontrollieren können? Du bekommst alles bezahlt. Nennt sich bei der BG "Vertrauensschutz". Haben wir auch schon gehabt.
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